Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, die Stromkonzession ab 2015 an die GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen zu vergeben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgelegten Vertragsentwurf mit der GSW abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Zum Einstieg in den Tagesordnungspunkt informierte der Bürgermeister, dass die Verwaltung durch eine Anwaltskanzlei ein diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren erarbeiten ließ und 2 Interessenten sich darauf gemeldet hätten. Zum einen die RWE, die aber nach dem Inte­ressenkundungsverfahren Abstand genommen habe und zum anderen die GSW, die ein verbind­liches An­gebot abgegeben habe. Der Bürgermeister erläuterte nochmal kurz den Vertrag, der eine Laufzeit von 20 Jahren hat.

 

Frau Dyduch lobte die Ausarbeitung der Vorlage. Aus kommunaler Sicht habe man sich dieses Ausschreibungsergebnis gewünscht. Die GSW als kommunales Unternehmen, als Tochter­ge­sellschaft, sei mit ihren fairen Preisen gemeinwohlorientiert. Weiterhin befür­wortet sie das Gestal­tungs­recht durch die Gremien und die Transparenz des Verfahrens. Die GSW sei zudem um­weltge­recht und im Bereich Kultur oder Jugend oft im Sponso­ring-Bereich tätig. Daher werde die Frak­tion der Beschlussvorlage zustim­men.

 

Herr Grosch schloss sich den Ausführungen von Frau Dyduch an. Er bewertete die veränderten Vertragsbedingungen seitens der GSW als positiv, insbesondere den Punkt zu den erneuerba­ren Energien.

 

Frau Scharrenbach erklärte, dass die Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde. Aller­dings verwies sie zum einen auf den § 6 des Vertrages, darauf sollte im Hinblick auf die an­fal­lenden Kos­ten zukünftig durch den Rat ein Augenmerk gerichtet sein. Zum anderen begrüßte sie § 7 des Stromkonzessionsvertrages, stellte aber in diesem Zusammenhang die Frage nach ein­em Konzept auf Verzicht von Atomenergie.

 

Der Bürgermeister erläuterte, dass das Einkaufskonzept der GSW atomstromfrei sei. Weiterhin erklärte er, dass § 7 als reine Vorsor­geposition für ein Konzept eingefügt worden sei. Da der Ver­trag eine Laufzeit von 20 Jahre habe, bestehe kein Handlungsdruck. Die Beschaffung erneu­er­barer Energien im Versorgungsgebiet durch Windkraft sei ein Prozess, den man nun abwarten müsse, da es einige Einschränkungen durch rechtliche Vorgaben gäbe.