Sitzung: 11.07.2013 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 051/2013
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt, die Stromkonzession ab 2015 an die GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen zu vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgelegten Vertragsentwurf mit der GSW abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zum Einstieg in den Tagesordnungspunkt informierte der Bürgermeister, dass die Verwaltung durch eine Anwaltskanzlei ein diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren erarbeiten ließ und 2 Interessenten sich darauf gemeldet hätten. Zum einen die RWE, die aber nach dem Interessenkundungsverfahren Abstand genommen habe und zum anderen die GSW, die ein verbindliches Angebot abgegeben habe. Der Bürgermeister erläuterte nochmal kurz den Vertrag, der eine Laufzeit von 20 Jahren hat.
Frau Dyduch lobte die Ausarbeitung der Vorlage. Aus kommunaler Sicht habe man sich dieses Ausschreibungsergebnis gewünscht. Die GSW als kommunales Unternehmen, als Tochtergesellschaft, sei mit ihren fairen Preisen gemeinwohlorientiert. Weiterhin befürwortet sie das Gestaltungsrecht durch die Gremien und die Transparenz des Verfahrens. Die GSW sei zudem umweltgerecht und im Bereich Kultur oder Jugend oft im Sponsoring-Bereich tätig. Daher werde die Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen.
Herr Grosch schloss sich den Ausführungen von Frau Dyduch an. Er bewertete die veränderten Vertragsbedingungen seitens der GSW als positiv, insbesondere den Punkt zu den erneuerbaren Energien.
Frau Scharrenbach erklärte, dass die Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde. Allerdings verwies sie zum einen auf den § 6 des Vertrages, darauf sollte im Hinblick auf die anfallenden Kosten zukünftig durch den Rat ein Augenmerk gerichtet sein. Zum anderen begrüßte sie § 7 des Stromkonzessionsvertrages, stellte aber in diesem Zusammenhang die Frage nach einem Konzept auf Verzicht von Atomenergie.
Der Bürgermeister erläuterte, dass das Einkaufskonzept der GSW atomstromfrei sei. Weiterhin erklärte er, dass § 7 als reine Vorsorgeposition für ein Konzept eingefügt worden sei. Da der Vertrag eine Laufzeit von 20 Jahre habe, bestehe kein Handlungsdruck. Die Beschaffung erneuerbarer Energien im Versorgungsgebiet durch Windkraft sei ein Prozess, den man nun abwarten müsse, da es einige Einschränkungen durch rechtliche Vorgaben gäbe.