Zunächst ließ der Bürgermeister über den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt

 

1.      die Gründung der Initiative „Kommunen für einen gesunden Mittelstand – Vermögenssteuer nein danke“ und

2.      der Bürgermeister wird aufgefordert, sich gegenüber der Landes- und Bundesregierung gegen die Einführung einer Vermögenssteuer entsprechend einzusetzen und für den Beitritt weiterer Kommunen zu der unter 1. gegründeten Initiative zu werben.

 

 

Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung und 30 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Im Anschluss wurde über den gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke/ GAL abgestimmt.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Kamen tritt dem Bündnis „Vermögenssteuer jetzt!“ bei.

 

2.      Der Bürgermeister wird aufgefordert, sich gegenüber der Landes- und Bundesregierung für die Einführung einer Vermögenssteuer entsprechend einzusetzen.


Abstimmungsergebnis: bei 13 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Zum Einstieg in den Tagesordnungspunkt erkundigte sich der Bürgermeister, wie der erst zu Beginn der Sitzung verteilte gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu werten sei.

 

Dazu führte Frau Schaumann aus, dass der Antrag ein Gegenantrag zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion B90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke/ GAL sei und nur des­halb zum Tragen komme, weil die Absetzung des Tagesordnungspunktes zu Beginn der Sitzung abge­lehnt worden sei.

 

Zum Verfahren schlug Herr Hupe vor, zunächst über den gemeinsamen An­trag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion und im Anschluss über den ge­mein­samen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion B90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke/ GAL beraten und abstimmen zu lassen.

 

Herr Grosch nahm Stellung zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke/GAL, B90/ Die Grünen sowie der SPD-Fraktion. Er erinnerte, dass die Vermögensteuer durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1997 lediglich ausgesetzt worden sei, sie aber weiterhin in Artikel 106 des Grundgesetzes verankert sei. Sie sei bislang nur deswegen nicht weiterge­führt worden, weil keine entsprechende Gesetzesinitiative eingeleitet wor­den sei.

Laut Grundgesetz stünden die Einnahmen aus der Vermögenssteuer den Ländern zu.

Die Hälfte des Vermögens von insgesamt ca. 5,8 Billionen Euro in Deutschland verteile sich auf das obere Zehntel, wogegen der Anteil der unteren Hälfte lediglich 1 % des Gesamtvermögens betrage.

In der Konsequenz geringerer Einnahmen, ausgelöst durch Steuersen­kun­gen des Bundes sowie der vermehrten Aufgabenübertragung durch den Bund, seien die Kommunen gezwungen, die Bürger sowohl finanziell als auch durch die Schließung von Einrichtungen zu belasten.

Herr Grosch erklärte, dass gefordert werde, 1% des Nettovermögens ab einem Vermögen von 500.000 Euro als Vermögenssteuer zu erheben, was bundesweit Einnahmen von 20 Mrd. Euro einbringen würde. Davon könnten auch die kommunalen Haushalte bei einer angemessenen Betei­li­gung nicht unerheblich profitieren. Dies sei der Grund, warum sich bereits einige Kommunen dem Bündnis angeschlossen hätten.

 

Frau Dyduch richtete den Blick auf die ungerechte Verteilung von Geldern und die wachsende Einkommensschere in Deutschland. Eine gerechte Steuerpolitik müsse das Ziel ver­folgen, den Staat handlungsfähig zu halten und die Schulden abzubauen.

Dadurch, dass die Vermögenssteuer an die Länder fließe und bezogen auf die den Kommunen übertragenen Aufgaben, sei der Bünd­nis­beitritt sehr wohl auch Thema der lokalen Politik.

 

Frau Schaumann stellte die von Herrn Grosch genannte geplante Erhe­bungs­grenze von 500.000 Euro in Frage.

Sie führte aus, dass in der hiesigen Region vor allem diejenigen Unterneh­men und Einzelhändler von der Vermögenssteuer betroffen wären, die den Großteil der Arbeitsplätze stellten. Zudem hielt sie es für fragwürdig, ob in Anbe­tracht der Finanzlage des Landes die Kommunen überhaupt am Steuer­aufkommen beteiligt würden und so von der Vermögenssteuer profitieren könnten.

Sie plädierte dafür, den Mittelstand zu entlasten, um den Kommunen zu helfen.

 

Es bestehe Einigkeit über den Grund für die Einstellung der Vermögens­steuer durch das Bundes­verfassungsgericht, so Herr Kissing. Er hob positiv das Beispiel des Karlruher Stadtrates hervor, der in Zeiten des Wahlkampfes in dieser Frage keine Position beziehen wolle, um einen Miss­brauch für Wahlkampfzwecke zu verhindern.

 

Herr Kühnapfel führte vor Augen, dass der Bund seinen Haushalt nur aus­gleichen könne, weil Aufgaben an die Länder und Kommunen verteilt wür­den.

Er plädierte dafür, die starken Schultern der Gesellschaft stärker zu belas­ten, um so der wachsenden Schere zwischen Arm und Reich entgegen zu treten. Er verwies darauf, dass es vor allem um Privat- und nicht Geschäfts­ver­mögen ginge. Neben dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit sei die Vermögenssteuer ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Hand­lungsfähigkeit der Kommunen.

 

Herr Heidler zeigte sich irritiert über die Argumentation von Frau Schaumann, da der Begriff der mittelständischen Unternehmen der Defi­nition nach auf die hiesigen Handwerker und Einzel­händ­ler nicht zutreffe. Zudem sei nicht das Betriebs- sondern nur das Privatvermögen betroffen.

 

Mit Bezug auf die angesprochene Wahlkampfthematik wies Frau Lenkenhoff auf die Bündnis­gründung hin, die bereits im 2012 stattgefun­den habe. Sie stellte klar, dass nach den Vorstellun­gen des Bündnisses die Vermögens­steuer in Höhe von 1 % bei einem Privatvermögen oberhalb von 500.000 Euro erhoben werden solle.

 

Da Vermögen durch Konsumverzicht und Investitionen gebildet werde, wür­den u.a. gerade die Bürger bestraft, die investierten, erläuterte Frau Scharrenbach. Die Ertragsbesteuerung existiere bereits heute, mit der Vermögenssteuer werde nun noch eine Substanzbesteuerung gefordert. Vielfach sei durch ein solches Modell gerade gebundenes Vermögen be­troffen.

Sie gab zu bedenken, dass wir bereits heute ein Hochsteuerland seien und mit der Einführung der Vermögenssteuer weitere Abwanderungen von Un­ter­nehmen drohen würden.

Durch das angestrebte Vermögenssteuermodell könne man den vom Bun­des­verfassungsgericht festgelegten Grundsätzen nicht gerecht werden.

Die Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit sei zu befürchten.

 

Herr Kloß sprach sich grundsätzlich gegen Steuererhöhungen aus. Maß­nah­men wie die Erhö­hung der Grundsteuer und Senkung von Transfer­leistungen belasteten die Bürger noch zu­sätz­lich. Er befürchtete, dass durch Steuererhöhungen nur noch mehr Bürger in die Armut getrieben würden. Die Einführung einer Vermögenssteuer bewertete er als populis­tische Forderung.

 

Herr Grosch verwies darauf, dass die Aussetzung der Vermögenssteuer gegen das Grundgesetz verstoße, da diese dort ausdrücklich festgelegt sei. Er führte vor Augen, dass einige Prominente sowie große und mittelstän­dische Unternehmer eine weitaus höhere Abgabe befürworten würden als vom Bündnis vorgesehen sei. Er zeigte sich besorgt um die fortschreitende Spaltung der sozialen Staffellung.

 

Herr Krause zeigte auf, dass die Verschuldung der Kommunen nicht durch falsche kommunale Politik bedingt sei. Hier bestehe aufgrund der finan­ziel­len Lage kaum noch Handlungsspielraum.

Auch wenn die Erhöhung der Grundsteuer keine einfache Entscheidung ge­wesen sei, sei sie alter­nativlos gewesen. Er wies darauf hin, dass von der Erhebung der Vermögenssteuer nur ein kleiner Kreis der Bürger betroffen sei.

 

Frau Möller gab zu berücksichtigen, dass eine große Anzahl vermögender Bürger bereit sei, einen Beitrag zu leisten.

 

Das Bundesverfassungsgericht habe nicht die Vermögenssteuer, sondern nur deren Bewer­tungs­grundlage als verfassungswidrig erklärt, betonte Herr Gercek.

 

Die Frage, wie die Bewertung des Privatvermögens bei inhabergeführten Un­ternehmen vorge­nommen werden solle, sei für sie nicht deutlich ge­worden, stellte Frau Schaumann heraus. Der Aussage, der Bund erreiche den strukturellen Haushaltsausgleich nur durch Aufgabenüber­tragung, hielt sie entgegen, dass ganz im Gegenteil der Bund die Kommunen finanziell ent­las­te, wogegen die zusätzlichen Belastungen der Kommunen durch das Land verursacht würden.

Sie sei gerne bereit den Spitzensteuersatz zu diskutieren, aber nicht über eine Substanzsteuer wie die Vermögenssteuer. Anhand des Beispiels wert­voller Kunst stellte sie die Problematik dar, dass keine Vermehrung des Vermö­gens statt­finde und durch die Vermögenssteuer insofern Kapital vernichtet werde.

 

Frau Lenkenhoff stellte heraus, dass der Antrag lediglich auf den Bündnis­beitritt abziele. Die Entscheidung über die Vermögenssteuer werde auf Bundesebene getroffen. Zudem sei bei­spielsweise selbstgenutztes Wohn­eigentum nicht betroffen.

 

Frau Scharrenbach kritisierte die fehlende Einschränkung des Modells auf Privatver­mö­gen. Ihrem Kenntnisstand nach,solle von der Erhebung der Ver­mö­genssteuer auch Betriebs­vermögen betroffen sein.

Ein Problem sah sie in der Wertverzerrung bezogen auf die Unterscheidung zwischen Einheits- und Verkehrswert bei der Bewertung von Immobilien.

Durch die zu erwartenden Folgen für Unternehmen würden im Ergebnis auch die Produkte für die Konsumenten verteuert werden.

Sie sprach sich für eine Gesamtbetrachtung der Steuerlandschaft aus. Die Vermögenssteuer sei leistungsfeindlich, vernichte Arbeitsplätze und schade dem Mittelstand.

 

Herr Grosch führte vor Augen, dass vor der Einstellung der Vermögens­steuer auch kein Unter­nehmen aufgrund der Steuerabgabe Pleite gegan­gen sei. In der Wirtschaftskrise, in deren Ver­lauf die Schere zwischen Arm und Reich weiter gewachsen sei, habe es längst keine Vermö­genssteuer mehr gegeben. Das Argument des Antrages, dass für die Vermögenssteuer das Personal der Finanzbehörden aufgestockt werden müsste und insofern Mehraufwand entstehe, widerlegte er.

 

Herr Kloß wies darauf hin, dass es neben den Befürwortern der Vermö­gens­steuer auch zahl­reiche Stimmen gebe, die stattdessen Einsparungen auf der Aufgabenseite fordern würden.