Sitzung: 15.04.2013 Wahlausschuss
Die
Beisitzerin Frau Scharrenbach sowie der Beisitzer Herr Krause wurden vom Vorsitzenden
auf die unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die
ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere
über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.
Im
Anschluss erläuterte der Vorsitzende die gesetzmäßigen Aufgaben des Wahlausschusses.