Die Beisitzerin Frau Scharrenbach sowie der Beisitzer Herr Krause wurden vom Vorsit­zenden auf die unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.

Im Anschluss erläuterte der Vorsitzende die gesetzmäßigen Aufgaben des Wahlaus­schusses.