Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt vorbehaltlich der noch folgenden Empfehlung des Aufsichts­rates der GSW am 11.03.2013 zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.    Der mittelbaren Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) über die Trianel GmbH (Trianel) an folgenden Gesellschaften wird zugestimmt:

 

a)    Einer mittelbaren Beteiligung über die Trianel GmbH, an der die GSW zurzeit mit einem Anteil in Höhe von 0,84% beteiligt sind, an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung) in der Rechtsform der Einheits-KG. Die Trianel GmbH beabsichtigt eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 9,0 Mio. €, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu maximal 15% des vorgesehenen Eigenkapitals i.H.v. 60 Mio. €, einzugehen. Für die GSW entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraft­werke GmbH & Co. KG in Höhe von bis zu maximal 0,126%, bzw. einer rechneri­schen Beteiligung in Höhe von bis zu 75.600,- €.

 

b)    Einer mit der Beteiligung unter a) zwingend verbundenen mittelbaren Beteiligung an der von der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- €. Für die GSW entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH von bis zu maximal 0,126%, entsprechend einer rechnerischen Beteiligung von bis zu 31,50 €.

2.    Mit der vorstehenden mittelbaren Beteiligung über die Trianel GmbH an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG stimmt der Aufsichtsrat der GSW zugleich zu, dass die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG ihrerseits bis Ende 2016 weiteren Ge­sell­schaften beitritt oder weitere Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet, sofern in diesen Gesellschaften Projekte realisiert werden, die einen festgeschriebenen Kriterien­kata­log erfüllen. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG werden zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der GSW begründet.

 

3.    Die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt der GSW in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung erforderlich sind und werden, wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen