Sitzung: 07.03.2013 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 005/2013
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen nimmt den vorgelegten ersten
Verfahrensbrief zur Kenntnis und beschließt,
1. für
die Auswahl des Konzessionärs die im Verfahrensbrief genannten Auswahlkriterien
mit entsprechender Gewichtung heranzuziehen;
2. dass der vorgelegte Entwurf des Konzessionsvertrages Grundlage für die Abgabe der zunächst indikativen und später verbindlichen Angebote der Bewerber ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Einleitend informierte der Bürgermeister, dass dieser Beschluss den Auftakt zum Verfahren zur Stromkonzessionsvergabe darstelle und die Stadt Bergkamen sowie die Gemeinde Bönen bereits gleichlautende Beschlüsse mit derselben externen Rechtsberatung gefasst hätten. Es schließe sich das Interessenbekundungsverfahren an und nach Auswertung werde die Konzession letztlich durch Ratsbeschluss neu vergeben.
Herr Kühnapfel erkundigte sich, nach den rechtlichen Grundlagen der in der Vorlage beschriebenen unzulässigen Auswahlkriterien (Lichtversorgung, Bäder, Energiemix) und wie damit umgegangen werde.
Hergeleitet aus dem Energiewirtschaftsgesetz sei insbesondere die Diskriminierungsfreiheit das Leitkriterium an dem sich das Verfahren maßgeblich zu orientieren habe, erklärte Herr Hupe. Daneben könne es sicherlich Hilfskriterien geben, die aber nur untergeordnet bei der Bewertung berücksichtigt werden könnten.