Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt den vorgelegten ersten Verfahrensbrief zur Kenntnis und beschließt,

1.    für die Auswahl des Konzessionärs die im Verfahrensbrief genannten Auswahlkriterien mit entsprechender Gewichtung heranzuziehen;

2.    dass der vorgelegte Entwurf des Konzessionsvertrages Grundlage für die Abgabe der zunächst indikativen und später verbindlichen Angebote der Bewerber ist.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Einleitend informierte der Bürgermeister, dass dieser Beschluss den Auf­takt zum Verfahren zur Stromkonzessionsvergabe darstelle und die Stadt Bergkamen sowie die Gemeinde Bönen be­reits gleichlautende Beschlüsse mit derselben externen Rechtsberatung gefasst hätten. Es schließe sich das Interessenbekundungsverfahren an und nach Auswertung werde die Kon­zes­sion letztlich durch Ratsbeschluss neu vergeben.

 

Herr Kühnapfel erkundigte sich, nach den rechtlichen Grundlagen der in der Vorlage beschrie­benen unzulässigen Aus­wahlkriterien (Lichtver­sor­gung, Bäder, Energiemix) und wie damit umgegangen werde.

 

Hergeleitet aus dem Energiewirtschaftsgesetz sei insbesondere die Dis­kri­mi­nierungsfreiheit das Leitkriterium an dem sich das Verfahren maßgeblich zu orientieren habe, erklärte Herr Hupe. Daneben könne es sicherlich Hilfs­kriterien geben, die aber nur untergeordnet bei der Bewertung berück­sich­tigt werden könnten.