Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“, gleichzeitig tritt die „Ordnungsbe­hördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ vom 27.04.2012 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Auf die Frage von Frau Scharrenbach nach einer Abstimmung über einen ver­kaufsoffenen Sonntag im Advent mit den umliegenden Städten, informierte Herr Sostmann, dass trotz ent­sprechender Initiative Abstim­mungsgespräche bislang leider nicht zustande gekommen seien.

 

Neben der Freude darüber, dass der Muttertag bei den verkaufsoffenen Sonntagen diesmal außen vor gelassen worden sei, werde die Wahl des Adventssonntages im Rahmen der Belange und Belastungen der im Verkauf Tätigen kritisch betrachtet, führte Herr Kühnapfel aus. Insofern äußerte er für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Wunsch, bei der Terminierung der ver­kaufsoffenen Sonntage die Adventssonntage auszuschließen. Der Vorlage werde nicht zuge­stimmt.

 

Für die Fraktion Die Linke/ GAL stellte Herr Grosch grundsätzlich den Nutzen von verkaufs­of­fe­nen Sonntagen in Frage. Letztlich würden verkaufsoffene Sonntage vor allem den größeren Ge­schäf­ten nutzen. Zudem bestünden bedenken in Bezug auf die Belastung der Mitarbeiter. Die Fraktion werde der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen.