Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.      Der Rat der Stadt Kamen stimmt dem in dieser Beschlussvorlage dar­gestellten Konzept und den Planungen zur Errichtung eines Gründer­zentrums im Technologiepark Kamen zu.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt,

 

a)      den Zuwendungsbescheid der Investitionsbank NRW vom 28.12.1999 gemeinsam mit der TECHNOPARK KAMEN GmbH im Rahmen einer Anerkenntnis anzunehmen und

 

b)      eine Ausfallbürgschaft zur Sicherung des notwendigen Darlehens bis zu einer Höhe von 2.300.000,00 DM zu Gunsten der TECHNOPARK KAMEN GmbH zu übernehmen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen langfristigen Erbbaurechtsver­trag für das städt. Grundstück, auf dem das Gründerzentrum errichtet werden soll, mit der TECHNOPARK KAMEN GmbH abzuschließen.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit angenommen

 


Herr Erdtmann führte aus, dass die Verwaltung heute eine Beschlussvor­lage zu einem Projekt von besonderer stadtpolitischer Bedeutung vorlege. Mit der beabsichtigten Erwei­terung des Technoparks werde ein sinnvoller und anerkannt innovativer Weg zu Ende ge­führt. Seiner Überzeugung nach werde, wenn der Rat der Verwaltungsvorlage folge, der Startschuss für eine folgerichtige und notwendige Entwicklung gegeben. Die bisherige Arbeit der TECHNOPARK KAMEN GmbH belege eine erfolgreiche Ent­wicklung. Herr Erdtmann zeigte sich erfreut über die Anerkennung der Fraktionen und die konstruktive Begleitung auf dem bisherigen Weg.

 

Die Erwartungen an das neue Gebäude und seine Inhalte seien klar beschrieben und realis­tisch. Dies werde auch von den Fördergebern anerkannt, wie die beeindruckende Förder­quote von 72 % beweise. Überdies berate der Rat heute über ein Hochbauprojekt, das mit diesem Finanzvolumen auf Sicht auch in der Stadtentwicklung einen Meilenstein setzen werde und zwar auch in architektonischer und damit städtebau­licher Betrachtung.

 

Herr Erdtmann bedankte sich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern der TECHNOPARK KAMEN GmbH, die mit sehr viel Engagement, realistischer Einschätzung des Machbaren und sicher auch mit Fortune Wesentliches in Aufbau und Entwicklung ge­leistet hätten. Diese Entwick­lung sei auch vom Aufsichtsrat mit Kompetenz und Engagement begleitet worden. Es bestehe die Überzeugung, dass die beabsichtigte Erweiterung ebenfalls nach einigen Jahren erfolgreich zu bilanzieren sein werde. Der Anspruch, rechtzeitig und mit Um- und Weitsicht einen weiteren Rahmen zur Strukturveränderung zu setzen, werde fort­gesetzt. Den Fraktionen seien die Ziele bereits dargelegt worden. Der Aufsichtsrat der TECHNO­PARK KAMEN GmbH empfehle dem Rat, dem Beschluss­vorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 

Herr Lehmann fragte an, ob in der Kostenschätzung die Mehrwertsteuer enthalten und wie sicher diese Kostenschätzung sei.

 

Herr Baudrexl legte dar, dass es sich um Nettobeträge handele, da die TECHNOPARK KAMEN GmbH vorsteuerabzugsberechtigt sei. Die Kostenschätzung sei von einem Archi­tekten auf der Grundlage der DIN 276 erstellt worden. Diese Grundlage sei eine Forderung des Förder­gebers zur Prüfung des Förderantrages. Der Antrag habe die bautech­nische und baufachliche Prüfung bei der Bezirksregierung Arnsberg durchlaufen und sei voll anerkannt worden.

 

Die weitere Frage von Herrn Lehmann, ob bei einer Verteuerung der Baumaßnahme ein Kostenübernahmerisiko für die Stadt besteht, wurde von Herrn Erdtmann bejaht. Auf Nach­frage von Herrn Lehmann bestä­tigte Herr Erdtmann ferner, dass die Förderung mit Bescheid vom 28.12.1999 bewilligt worden sei und im Hinblick auf die Fertigstellung der Maßnahme in der Mitte des nächsten Jahres eine besondere Eile vorliege. Die Maßnahme müsse bis zum 31.12.2001 abgerechnet sein.

 

Auf den Einwand von Herrn Lehmann, warum bei vorliegender Eilbedürf­tigkeit erst jetzt und nicht bereits im Januar beraten worden sei, ergänzte Herr Baudrexl, dass ein komplizierter Bewilligungsbescheid mit umfang­reichen Richtlinien und Auflagen ergangen sei. Dies habe zunächst ge­prüft werden müssen. Außerdem war der Beschluss des Aufsichtsrates herbei­zuführen, so dass der bisherige Vorlauf zeitnah erfolgt sei.

 

Herr Kissing legte dar, dass sich seine Fraktion intensiv mit dem Thema beschäftigt habe. Die Fragen seien auch ausführlich mit den Herren Baudrexl und Ebbers diskutiert worden. Die Eilbedürftigkeit sei für seine Fraktion vollkommen geklärt und ergebe sich, wie auch aus der allge­meinen politischen Diskussion bekannt, aus den Förderprogrammen des Ziel 2-Gebietes. Die CDU-Fraktion begrüße die Errichtung des Gründer­zentrums. Das Gebäude sei notwendig, um den Technopark weiter aus­zubauen und dadurch wirtschaftlicher zu gestal­ten. Dieses Projekt habe sich seine Fraktion schon zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme müsse allerdings darauf geachtet wer­den, die geschätzte Kostenhöhe nicht zu überschreiten. Die CDU-Fraktion sei aber von ei­nem entsprechenden Bemühen der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH überzeugt. Abschließend legte Herr Kissing dar, dass seine Fraktion insgesamt erfreut dar­über sei, dass der Technopark trotz eines gewissen Zuschuss­bedarfs seine Geschäfte in einer guten Art und Weise habe entwickeln können. Dies liege zum Einen an der überschau­baren Größe und ande­rerseits daran, dass es gelungen sei, Nischen zu finden und eine gewisse Exklusivität der Angebote und Möglichkeiten zu eröffnen. Nicht zuletzt liege der Er­folg auch am Engagement der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Die CDU-Fraktion werde dem Projekt zustimmen.

 

In der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei das Projekt sehr intensiv und kontrovers disku­tiert worden, sagte Herr Kühnapfel. Die Notwen­digkeit der Erweiterung werde gesehen und auch die wirtschaftlichen Aspekte seien positiv einzuschätzen. Probleme würden aber hin­sichtlich des Haushaltes gesehen. Es entstünde ein Risiko, das unter Umständen dazu führe, an anderen Stellen im Rahmen des Haushaltssicherungskon­zeptes wieder Einsparun­gen vornehmen zu müssen. Dies könne zum Problem werden, wenn dann evtl. über andere Einrichtungen diskutiert werden müsse. Seine Fraktion habe aus rein haushaltstechnischen Gesichtspunkten zum Teil erhebliche Bedenken und werde daher nicht einheitlich abstim­men.

 

Herr Hupe betonte, dass die SPD-Fraktion dem Vorhaben gern zustim­men werde. Die Stadt Kamen unterliege am östlichen Rand des Ruhr­gebietes voll dem Strukturwandel und habe nach ihren Möglichkeiten im Rahmen kommunaler Wirtschaftsförderung nennenswerte Bei­träge zu leisten. Die Erweiterung des Technoparks sei ein wesentlicher Schritt in diese Richtung und schaffe neue Strukturen. Angesichts der hohen Förderquote von 72 % sei der Anlaufverlust vertretbar. Die haushalts­rechtlichen Bedenken der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN würden in der Weise nicht geteilt, da die Anlaufverluste im Vermögenshaushalt ver­anschlagt würden und sich nicht direkt auf den Verwaltungshaushalt aus­wirkten. Das Risiko sei vor dem Hintergrund der Chancen und Perspek­tiven und dem bisherigen Erfolg des Technoparks überschaubar und trag­bar. Die SPD-Fraktion hoffe natürlich, dass die Wirtschaftlichkeitsberech­nungen wie prognostiziert einträfen. Herr Hupe stellte abschließend fest, dass der bisherige Zeitrahmen durchaus nachvollziehbar sei.

 

Herr Bremmer erklärte, dass auch die F.D.P.-Fraktion das Projekt begrüße und gern zu­stimmen werde. Seine Fraktion verspreche sich hiervon insbesondere die Schaffung zu­kunftsfähiger Arbeitsplätze.

 

In der Regionalkonferenz vom gleichen Tage, so Herr Erdtmann, sei die Situation im Stein­kohlenbergbau und der Stahlindustrie in dieser Region dargestellt worden. Vor 2 Jahren seien in diesen Industriezweigen noch 23.500 Arbeitsplätze vorhanden gewesen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass sich diese in den nächsten 2 Jahren auf 6.500 reduzier­ten. Es seien daher alle Anstrengungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu unternehmen.