Frau Scharrenbach begründete den vorliegenden Antrag. Ihre Fraktion sehe insbesondere Wirksamkeitszusammenhänge auf die Lärmbelastung bei angrenzenden Straßen. Diese seien in die Betrachtung der 2. Stufe mit einzubeziehen.

 

Herr Brüggemann erläuterte, dass sich ein Handlungsrahmen nicht darstellen lasse. Die Ver­waltung habe bei ihren Überlegungen den Aspekt der Unterschreitung von 8.200 Kfz/Tag bereits berücksichtigt. Ein Handlungsspielraum sei nicht gegeben. Herr Liedtke ergänzte, dass z. B. die Robert-Koch-Straße lediglich ein Fahrzeugaufkommen von 5.400 Kfz/Tag aufweise.

 

Die Straßenabschnitte für die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung seien erstmals in dieser Sitzung dargestellt worden, sagte Frau Scharrenbach. Ihre Fraktion werde diese Aufstellung diskutieren und sich vorbehalten, weitere Vorschläge für Untersuchungsbereiche einzureichen.

 

Herr Liedtke wies nochmals auf die Rechtsgrundlagen hin, die die Kriterien für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigenden Straßenabschnitte vorgeben. Darüber hinaus wies er auf die Fortschreibungspflicht für die Lärmaktionsplanung hin, so dass erforderliche An­passungen an die Lärmbelastung erfolgen.

 

Frau Müller erklärte, dass eine Orientierung an den vorliegenden DTV-Werten zielführend und ausreichend sei. Die vorgeschlagenen u. dargestellten Straßenabschnitte seien nachvollziehbar. Für die Lärmaktionsplanung ein Weg in die richtige Richtung.