Sitzung: 03.12.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Frau Scharrenbach begründete den
vorliegenden Antrag. Ihre Fraktion sehe insbesondere Wirksamkeitszusammenhänge
auf die Lärmbelastung bei angrenzenden Straßen. Diese seien in die Betrachtung
der 2. Stufe mit einzubeziehen.
Herr Brüggemann erläuterte, dass sich ein
Handlungsrahmen nicht darstellen lasse. Die Verwaltung habe bei ihren
Überlegungen den Aspekt der Unterschreitung von 8.200 Kfz/Tag bereits
berücksichtigt. Ein Handlungsspielraum sei nicht gegeben. Herr Liedtke ergänzte, dass z. B. die
Robert-Koch-Straße lediglich ein Fahrzeugaufkommen von 5.400 Kfz/Tag aufweise.
Die
Straßenabschnitte für die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung seien erstmals in
dieser Sitzung dargestellt worden, sagte Frau Scharrenbach. Ihre Fraktion werde diese Aufstellung diskutieren und
sich vorbehalten, weitere Vorschläge für Untersuchungsbereiche einzureichen.
Herr Liedtke wies nochmals auf die
Rechtsgrundlagen hin, die die Kriterien für die im Rahmen der
Lärmaktionsplanung zu berücksichtigenden Straßenabschnitte vorgeben. Darüber
hinaus wies er auf die Fortschreibungspflicht für die Lärmaktionsplanung hin,
so dass erforderliche Anpassungen an die Lärmbelastung erfolgen.
Frau Müller erklärte, dass eine Orientierung
an den vorliegenden DTV-Werten zielführend und ausreichend sei. Die
vorgeschlagenen u. dargestellten Straßenabschnitte seien nachvollziehbar. Für
die Lärmaktionsplanung ein Weg in die richtige Richtung.