Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt den vorliegenden Luftreinhalteplan Kamen 2012 (kurz: LRP) auf Grundlage des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der 39. Verordnung zum BImSchG in der jeweils gültigen Fassung.

  2. Davon unberührt wird die Stellungnahme des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.10.2012 voll inhaltlich aufrecht erhalten. Der Rat der Stadt Kamen behält sich weitergehende Forderungen in Abhängigkeit von den eigenen NO2-Messergebnissen vor.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen