Zunächst begrüßte Herr Lipinski als Referenten zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Homburg, GSW Kamen – Bönen – Bergkamen. Er erinnerte daran, dass Herr Dr. Homburg be­reits in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 03. Mai 2012 eine erste Daten­analyse zur Straßenbeleuchtung im Versorgungsgebiet Kamen vorgestellt habe.

 

Anhand einer Präsentation (s. Ratsinformationssystem) gab Herr Dr. Homburg einen ausführli­chen Sachstandsbericht. Er ging insbesondere auf den Handlungsbedarf (Präsentation S. 4), die verschiedenen Umrüstungsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Einsparpotentiale ein.

Im Ergebnis könne festgehalten werden, dass sich Handlungsbedarf für die Beleuchtungskörper ergebe, deren Leuchtmittel laut EU-RL ab April 2015 tlw. nicht mehr im Handel sein werden. Dabei handele es sich um U-Röhren (481 Leuchten), HME-Lampen (1.410 Stück) u. HSE-Lam­pen (321 Stück).

Die U-Röhren befänden sich in Trichter- u. Langfeldleuchten. Hier sollen neue LED-Köpfe ein­gebaut werden. Darüber hinaus könne die Zahl der Leuchtköpfe (2-flammige Leuchten können durch 1-flammige ersetzt werden) von 481 auf 465 reduziert werden. Des Weiteren seien die Wartungsintervalle bei der neuen LED-Technik länger, so dass auch im Bereich der Wartung Einsparungen zu erwarten seien. Nach derzeitigem Stand ergebe sich eine Kostenreduzierung von ca. 51 T€ auf ca. 30 T€ pro Jahr (mithin eine Einsparung von ca. 21 T€) bei Umsetzung des LED-Projektes bei U-Röhren. Diese Einsparung wirke sich direkt nach der Umrüstung aus. Be­gonnen werden könne mit dieser Maßnahme im 2. Quartal 2013 – vorbehaltlich einer entspre­chenden vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt Kamen.

Der Austausch der 1.410 HME-Leuchtköpfe sei für 2014/2015 vorgesehen. Diese seien z. B. in Pilzleuchten, Kugelleuchten u. Kutscherleuchten zu finden. Hier seien die Leuchtköpfe als sol­che auszutauschen. Mögliche Modelle seien z. B. die technische Leuchte „Lumega“ oder die „Oberlichtleuchte“ (Präsentation S. 15) – eine Auswahl sei zu gegebener Zeit zu treffen. Neben der Ausstattung mit energiesparenden Leuchtmitteln könne auch hier (durch den Ersatz von zweiflammigen durch einflammige Leuchten) eine Einsparung von Leuchtköpfen erreicht wer­den. Er schätze das mögliche Einsparpotential auf ca. 8 T€ im Jahr pro 100 Leuchten.

Bei den 321 HSE-Leuchten werde lediglich im Rahmen der turnusmäßigen Wartung das Leuchtmittel ausgetauscht. Damit sei den EU-Richtlinien genüge getan.

 

Zunächst habe Herr Dr. Homburg die Möglichkeiten der Kostenersparnis durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit energiesparenden Leuchtmitteln und geänderten Wartungsinterval­len erläutert, so Herr Brüggemann. Die Verwaltung erwarte eine Einsparung in Höhe der HSK-Position 48, wenn alle Möglichkeiten umgesetzt seien. Um diese Einsparungen erzielen zu kön­nen, sei es andererseits notwendig, Investitionen zu tätigen (Kosten für Umrüstung der Leucht­köpfe u. neue Leuchtmittel). Seitens der Verwaltung sei angedacht, den Investitionsaufwand durch ein Contractingmodell mit den GSW zu finanzieren. Nach derzeitigen Erkenntnissen würde ein Anteil in Höhe von 15 T€ bis 17 T€ pro Jahr aufzubringen sein. Eine differenzierte finanztechnische Betrachtung sei insofern erforderlich (Abgrenzung HSK – Investitionsbedarf). Seitens der GSW würden die Fördermittel für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung beantragt. Nunmehr befasse sich die GSW mit der Straßenbeleuchtung im gesamten Versorgungsgebiet. Die Umsetzung sei zu koordinieren und zeitlich mit den betroffenen Kommunen abzustimmen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Standop, erklärte Herr Dr. Homburg, dass die Leuchtenmasten i. d. R. erhalten blieben; lediglich Leuchtkopf u. Leuchtmittel würden ausgetauscht.

 

Herr Krause bedankte sich für den detaillierten Vortrag. Nach erster Vorstellung der Datenana­lyse im Mai 2012 sei diese Konkretisierung mit Umsetzungsmöglichkeiten und voraussichtlicher Kosteneinsparungen mit Spannung erwartet worden. Das Potential der möglichen Einsparungen sei nicht unerheblich. Bei dieser Darstellung erscheine das Haushaltssicherungskonzept reali­sierbar. Im Rahmen der Umsetzung von ggf. weiteren Maßnahmen (z. B. Ausdünnung / Ab­schaltung von Straßenbeleuchtung) sollten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger beachtet und berücksichtigt werden.

 

Die vorgestellten Ergebnisse würden der Erwartungshaltung der CDU-Fraktion entsprechen, führte Frau Scharrenbach aus. Die dargestellten positiven Effekte aus technischen Maßnah­men und Inanspruchnahme der Förderkulisse seien hinreichend bekannt. Diese Möglichkeiten müssten genutzt werden. Insofern unterstütze auch die CDU-Fraktion die Umsetzung des Pro­jektes. Sie erkundigte sich bei der Verwaltung, wann eine Entscheidung zu den vertraglichen Konditionen getroffen werde und erkundigte sich nach der Beschlussreife.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, ob sich die Umrüstung auf Hauptstraßen be­grenze, erklärte Herr Dr. Homburg, dass alle Standorte mit den entsprechenden Lampentypen wie dargestellt umgerüstet würden.

 

Herr Diederichs-Späh wies darauf hin, dass durch die Finanzierung der Investitionen die dar­gestellten Einsparungen nicht in vollem Umfang wirksam seien.

 

Das Vorangehen der Thematik, die sich bereits lange in der Diskussion befände und von seiner Fraktion bereits seit vielen Jahren eingefordert werde, wurde durch Herrn Kühnapfel sehr be­grüßt. Er wünsche sich eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahmen. Er regte an, die Mög­lichkeit einer Abschaltung der Straßenbeleuchtung in konfliktarmen Bereichen – wie z. B. im Bereich der B 233 geschehen – zu untersuchen und in die Beratung einzubringen.

 

Herr Brüggemann verdeutlichte, dass neben der Umrüstung weitere Parameter, wie z. B. Aus­dünnung der Straßenbeleuchtung, Abschaltung an anbaufreien Strecken, Änderung von Be­leuchtungszeiten, im Rahmen des Gesamtkonzeptes zu diskutieren und letztlich vom Fachaus­schuss zu beschließen seien. Hier sei eine umfangreiche Abwägung erforderlich – die Schaffung von Angsträumen solle vermieden werden. Die Verwaltung werde dies nicht allein entscheiden. Es sei vielmehr vorgesehen, ein im Verwaltungsvorstand abgestimmtes Konzept zur Straßen­beleuchtung dem Planungs- und Umweltausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzu­legen.

Die Frage von Frau Scharrenbach zur Abwicklung der Finanzierung der von Herrn Dr. Homburg dargestellten Maßnahmen sei letztlich eine finanztechnische Entscheidung. Der Vorschlag der Verwaltung dazu sei noch nicht abschließend geklärt. Eine Investition sei im Haushalt darzu­stellen – ein Vertragsgeschäft könne die Verwaltung selbst organisieren.

Zur Anmerkung von Herrn Kühnapfel bezüglich einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzung entgegnete Herr Brüggemann, dass die technischen Möglichkeiten mit der LED-Technik erst in der jüngeren Vergangenheit geschaffen worden seien. Darüber hinaus habe die Verwaltung sich um eine zügige Umsetzung bemüht. So sei z. B. die Straßenbeleuchtung der Hochstraße abge­schaltet worden (Einsparpotential ca. 7 T€), Lichtsignalanlagen wurden technisch umgerüstet, nunmehr folge die technische Umrüstung der Beleuchtung im gesamten Versorgungsgebiet der GSW und es werde ein Konzept zu weiteren Parametern vorgelegt. Seiner Meinung nach lasse sich das Haushaltssicherungskonzept damit erfüllen.

 

Die GSW setze mit der vorgestellten LED-Technik eine sehr aktuelle Umsetzungsmöglichkeit um, erklärte Herr Kissing. Er erkundigte sich nach der Höhe der Kosten pro Lampe bei einer aufgezeigten Einsparmöglichkeit von ca. 80 € pro Lampe im Jahr.

 

Zwischenzeitlich sei ein breit gefächertes Angebot für den Bereich der Straßenbeleuchtung in LED-Technik auf dem Markt, erklärte Herr Dr. Homburg. Die GSW setzte bei der Auswahl auf bewährte Hersteller, die sich am Markt halten, so dass ein Nutzungszeitraum von 20 – 25 Jah­ren für die Leuchten erfüllt werden könne. Die GSW beschränken sich auf einige Lampentypen, die dann auch gewartet werden. Komponenten wie Wartung, Lagerhaltung von Ersatzteilen u. Leuchtmitteln seien ebenfalls zu berücksichtigen. Er habe zwei Lampentypen vorgestellt, die diese Kriterien erfüllen. Diese Lampentypen mit LED-Technik wurden bereits installiert und hätten sich bewährt. Es sei auch nicht möglich, alle 4.700 Leuchten im Stadtgebiet auf einen Schlag zu erneuern, zudem das gesamte Versorgungsgebiet 11.000 Leuchten umfasse. Er wies auf den Zeitkorridor hin (2013 bis 2015). Die Kosten für die Umrüstung bezifferte er auf ca. 400 € bis 500 € pro Lampe (auch abhängig von Mengenrabatten) zzgl. der zu erbringenden Dienst­leistungen.

Herr Sekunde bestätigte die Ausführungen von Herrn Dr. Homburg bezüglich einer zögerlichen LED-Einführung in Form von Teilprojekten, wie sie auch in Nachbarkommunen umgesetzt wur­den. Eine Normung für LED-Beleuchtung liege noch nicht vor.

 

Die vorgestellte Umrüstung und Modernisierung der Straßenbeleuchtung werde begrüßt, er­klärte Herr Naujoks. Auch er habe Interesse, dass das angesprochene Contractingmodell im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt werde. Darüber hinaus würde er die Umrüstungs­bemühungen auch gern auf die Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden ausweiten.

 

Frau Scharrenbach erklärte ausdrücklich, dass ihre Fraktion nunmehr von der Verwaltung die Vorstellung eines Gesamtkonzeptes zur Straßenbeleuchtung zur Beratung und Beschlussfas­sung erwarte. Darüber hinaus sei es auch unabdingbar, dass auch die Entscheidung über das Contractingmodell im Planungs- und Umweltausschuss getroffen werde. Hier wünsche sie sich auch die Einbeziehung anderer Angebote, die ggf. günstiger seien.

 

In diesem Zusammenhang wies Herr Brüggemann auf die Bedeutung der GSW als kommunale Tochter hin. Dies müsse in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Vertragliche Rege­lungen und somit auch die Entscheidung über ein Contractingmodell stellen ein einfaches Ge­schäft der laufenden Verwaltung dar. Bezug nehmend auf das Beleuchtungskonzept sagte Herr Brüggemann zu, dass dieses nach Besprechung im Verwaltungsvorstand zur Beratung und Be­schlussfassung dem Planungs- und Umweltausschuss vorgelegt werde.