Sitzung: 20.09.2012 Rat der Stadt Kamen
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung,
das bisher unter der Bezeichnung „Frauenförderplan der Stadt Kamen“ geführte
Regelwerk ab 1. Januar 2013 zu einem „Chancengleichheitsplan: Plan zur
beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern“ weiterzuentwickeln.
2.
Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt
Kamen die Verwaltung,
a. einen
jährlichen Bericht über die Umsetzung des Chancengleichheitsplans (im Folgenden
kurz: CGP), hilfsweise des Frauenförderplans (im Folgenden kurz: FFP), zu erstellen
und diesen dem Bürgermeister, der Personalvertretung sowie dem Rat der Stadt
Kamen zuzuleiten, wobei der Bericht insbesondere Informationen zum aktuellen
Stand der beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung
sowie aller weiteren in den Geltungsbereich des CGP bzw. FFP einbezogenen
Einrichtung enthält;
b. den
Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen der Gleichstellungsstelle und den einzelnen
Fachbereichen zu fördern und damit ein verbindlicheres Instrumentarium zur
Förderung der beruflichen Chancengleichheit zu entwickeln. Die
Zielvereinbarungen zwischen den Fachbereichen und der Gleichstellungsstelle
sollen – beginnend ab dem 1. Januar 2013 – für jeweils zwei Jahre zu
fachbereichsspezifischen Zielen zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen
und Männern vereinbart werden, soweit nicht datenschutzrechtliche Gründe
entgegenstehen. Über den Abschluss der Zielvereinbarung ist der Haupt- und
Finanzausschuss zu unterrichten;
c. in
den CGP aufzunehmen, dass der Anteil von weiblichen Beschäftigten in Führungspositionen
zu steigern ist, solange Frauen in diesen zahlenmäßig unterrepräsentiert sind.
Zur Feststellung der Unterrepräsentanz sind Bereiche zu definieren;
d. den
CGP um ein eigenständiges Kapitel „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ zu erweitern
und hier insbesondere Ausführungen zu Elternzeit, Beurlaubung, Wiedereinstieg
oder Teilzeitbeschäftigung und die Wahrnehmung von Familienpflichten unter
Berücksichtigung gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen zu tätigen. Die
in der Stadt Kamen geltenden Regelungen zur „Vereinbarkeit von Beruf und
Pflege“ sind entsprechend zu integrieren;
e. in
den Chancengleichheitsplan folgenden Passus aufzunehmen: „Die Stadtverwaltung
kamen unterstützt Männer und Frauen gleichermaßen bei der Inanspruchnahme von
Eltern- und Pflegezeit sowie bei einer Arbeitszeitreduzierung oder Beurlaubung
wegen der Wahrnehmung entsprechender Familienpflichten unter Berücksichtigung
der betrieblichen Belange. Durch die Inanspruchnahme von Eltern- und
Pflegezeit wird der/ die Mitarbeiter/in in seinem/ ihrem beruflichen Fortkommen
nicht beeinträchtigt:“
3. Der Rat der Stadt Kamen beschließt ferner, dass die Vertreter und Vertreterinnen in den Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, auf die wir allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften einen beherrschenden Einfluss ausüben, darauf hinwirken, dass die Ziele des Chancengleichheitsplanes dort ebenfalls betrachtet werden.
Abstimmungsergebnis: bei 25 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt
Der Bürgermeister gab abschließend den
Hinweis, dass die im Frauenförderplan festgehaltenen Ziele selbstverständlich
von der Verwaltung beachtet und gefördert würden. Die Verwaltung sah er in
dieser Beziehung gut aufgestellt und auf einem guten Weg.
Frau Gerdes stellte für die CDU-Fraktion die
wesentlichen Punkte des Antrages heraus. Die bisherige Titulierung sei zu
einseitig und umfasse nicht das Potential aller Beschäftigten, unabhängig vom
Geschlecht. Entsprechend werde eine Formulierung vorgeschlagen die beide
Geschlechter berücksichtige.
Zudem werde es für
notwendig erachtet, dass konkrete Zielvereinbarungen zwischen der Gleichstellungsstelle
und den Fachbereichen geschlossen würden, die genaue Vorgaben zur Förderung der
beruflichen Chancengleichheit beinhalten würden. Dazu sei die Entwicklung eines
Leitfadens für die gesamte Verwaltung hilfreich.
Um die
Verbindlichkeit zu untermauern, sollten Konsequenzen festgesetzt werden, die
bei Nichterreichen der vereinbarten Ziele eintreten würden.
Ebenso sei in
diesem Zusammenhang ein jährlicher Bericht unabdingbar, um gegebenenfalls weitere
Maßnahmen einleiten zu können.
Für eine
vorausschauende Qualifizierung der Mitarbeiter sollte ein
Chancengleichheitsplan die Altersstruktur in der Verwaltung darstellen.
Vor dem Hintergrund
des demographischen Wandels befürworte die CDU-Fraktion die Aufnahme des
Themas Pflegezeit in den Chancengleichheitsplan. So könne die Inanspruchnahme
der Pflegezeit unterstützt werden.
Die Vereinbarung
von Beruf und Familie solle ebenfalls verstärkte Berücksichtigung finden. Vor
allem die männlichen Mitarbeiter sollten unterstützt werden, die Möglichkeit
der Elternzeit zu nutzen.
Frau Dyduch machte deutlich, dass der
jetzige Frauenförderplan den Vorschriften des Gleichstellungsgesetzes
gerecht werde. Dabei gab sie zu bedenken, dass die Benennung des Förderplans
so dem Gesetz entnommen sei.
Gespräche mit der
Gleichstellungsbeauftragten sowie dem Personalrat hätten deutlich gemacht, dass
der Plan in der Verwaltung gelebt und umgesetzt werde. Dies verdeutlichte sie
am Beispiel der Einführung der flexiblen Arbeitszeit.
Im
Koalitionsvertrag der Rot-Grünen Landesregierung sei die Novellierung des
Gleichstellungsgesetzes, beispielsweise in der Frage der Begrifflichkeit,
vorgesehen. Sie empfahl diese Novellierung abzuwarten.
Die bestehenden Regelungen
des TVöD, des Beamtenrechtes, des Pflegegesetzes sowie des Elternzeitgesetzes
verpflichteten die Verwaltung bereits Leistungen für die jeweiligen Anspruchsberechtigten
zu gewähren. Die Aufnahme der durch Gesetz bereits abschließend geregelten Ansprüche
in den Frauenförderplan werde nicht für notwendig erachtet.
Ein akuter
Handlungsbedarf werde von der SPD-Fraktion zurzeit nicht gesehen, weshalb der
Antrag nicht mitgetragen werde.
Frau Schaumann begrüßte für die FDP-Fraktion
den Antrag. Eine neue Bezeichnung für den Frauenförderplan sei lediglich eine
rein redaktionelle Änderung. Besondere Zustimmung finde der Vorschlag
verbindliche Zielvereinbarungen einzuführen.
Herr Hupe gab zu bedenken, dass
Zielvereinbarungen einen unzulässigen Eingriff in die Weisungsfreiheit der
Gleichstellungsbeauftragten darstellen könnten.
Für die Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen führte Frau Möller
aus, dass die Forderungen des Antrages positiv bewertet würden. Die
auslaufende Befristung des Frauenförderplanes sei ein guter Zeitpunkt,
Änderungen vorzunehmen.
Obwohl viele
Forderungen bereits gesetzlich formuliert seien, spreche nichts dagegen, diese
vor Ort zu manifestieren.
Positiver
Nebeneffekt der geforderten Änderung sei die Aufwertung der
Gleichstellungsstelle.
Sie sprach sich für
Konkretisierungen aus, die notwendig und sinnvoll seien.
Schon länger
bestehe der Wunsch, den Bericht ausführlicher zu gestalten.
Frau Scharrenbach betonte, dass für die
CDU-Fraktion der Wunsch nach einer neuen Ausrichtung und Struktur des Planes,
wie zuvor bereits ausgeführt, im Vordergrund stehe.
Zum zeitlichen
Aspekt machte sie deutlich, dass Änderungen jetzt beschlossen werden müssten,
um sie noch vor der Beschlussfassung des Frauenförderplanes Ende des Jahres
umsetzen zu können.
Zur Betitelung des
Planes führte sie aus, dass die im Gleichstellungsgesetz gewählte Formulierung
eine Umbenennung des Planes vor Ort nicht ausschließe.
Sie wies darauf
hin, dass Zielvereinbarungen als Mittel zur Kontrolle für eine effektive
Umsetzung unverzichtbar seien. Unabdingbar sei die Qualifizierung des
Personals.
Sie sah in den
beantragten Neuerungen keinen Eingriff in die Weisungsfreiheit der Gleichstellungsbeauftragten.
Ganz im Gegenteil würden diese die Stelle noch aufwerten.
Frau Lenkenhoff schloss sich in der
Zielsetzung dem Antrag der CDU-Fraktion an, trat aber ebenfalls dafür ein, die
Ergebnisse der Landesregierung zu diesem Thema abzuwarten.
Der Blick auf den
hiesigen, ausschließlich männlich besetzten Verwaltungsvorstand zeige die Notwendigkeit
des Frauenförderplans.
Viele von der
CDU-Fraktion vorgetragene Änderungsvorschläge seien unzweifelhaft wichtig,
fraglich sei jedoch, ob diese nicht eher im Rahmen eines
Gleichstellungsaktionsplanes im Fachausschuss diskutiert werden sollten.
Frau Scharrenbach rückte erneut den
zeitlichen Aspekt in den Fokus. Da über einen neuen Plan bereits Ende des
Jahres entschieden werden müsse, könne die Novellierung auf Landesebene nicht
abgewartet werden. Es bestehe daher akuter Handlungsbedarf.
Sie hielt es für
unproblematisch, in dem Plan Regelungen zu treffen, die über die bestehende Gesetzlage
hinausgingen.
Fakt sei, dass in
der Kamener Verwaltung Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert seien.
Auf der anderen Seite gebe es auch durchaus Bereiche in denen Männer
unterrepräsentiert seien.
Mit dem Antrag
werde beabsichtigt den Förderplan aufzuwerten.
Frau Dyduch zeigte sich überzeugt, dass in
Kamen gerade kein dringender Handlungsbedarf bestehe.
Für diese
Diskussion sei außerdem der Gleichstellungsbeirat das richtige Gremium, um auch
die dort vertretenen Gruppen und Verbände einzubeziehen und anzuhören.
Fest stehe, dass
die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes kommen werde. Sie hielt es
für wahrscheinlich, dass diese Änderungen sogar über die im Antrag gemachten
Vorschläge hinausgehen würden.
Die Gefahr einer
einseitigen Diskussion sei nicht zu verkennen, wenn die Zielvereinbarungen losgelöst,
ohne den Blick auf die Personalentwicklung als Ganzes zu richten, betrachtet
würden.
Es sei nie
bestritten worden, so Frau Scharrenbach,
dass sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der Personalentwicklung stelle.
Mit dem Antrag sei
das Ziel verfolgt worden, dass sich die zuständigen Gremien rechtzeitig im
Vorfeld mit den Änderungen befassen könnten.
Sicherlich seien
Zielvereinbarungen ein Instrument der Personalentwicklung. Im Frauenförderplan
würden aber genau solche Instrumente fehlen, mit denen die verbindliche
Umsetzung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen forciert werden könne.
Der jetzige Plan
sei, wie sich in der Vergangenheit gezeigt habe, nicht verbindlich.