Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung, das bisher unter der Bezeichnung „Frauen­förderplan der Stadt Kamen“ geführte Regelwerk ab 1. Januar 2013 zu einem „Chancengleichheitsplan: Plan zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern“ weiterzuentwickeln.

2.      Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Kamen die Verwaltung,

a.      einen jährlichen Bericht über die Umsetzung des Chancengleichheitsplans (im Folgen­den kurz: CGP), hilfsweise des Frauenförderplans (im Folgenden kurz: FFP), zu er­stellen und diesen dem Bürgermeister, der Personalvertretung sowie dem Rat der Stadt Kamen zuzuleiten, wobei der Bericht insbesondere Informationen zum aktuellen Stand der beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadtver­wal­tung sowie aller weiteren in den Geltungsbereich des CGP bzw. FFP einbezogenen Einrichtung enthält;

b.      den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen der Gleichstellungsstelle und den ein­zelnen Fachbereichen zu fördern und damit ein verbindlicheres Instrumentarium zur Förderung der beruflichen Chancengleichheit zu entwickeln. Die Zielvereinbarungen zwischen den Fachbereichen und der Gleichstellungsstelle sollen – beginnend ab dem 1. Januar 2013 – für jeweils zwei Jahre zu fachbereichsspezifischen Zielen zur beruf­lichen Chancengleichheit von Frauen und Männern vereinbart werden, soweit nicht daten­schutzrechtliche Gründe entgegenstehen. Über den Abschluss der Zielverein­barung ist der Haupt- und Finanzausschuss zu unterrichten;

c.      in den CGP aufzunehmen, dass der Anteil von weiblichen Beschäftigten in Führungs­positionen zu steigern ist, solange Frauen in diesen zahlenmäßig unterrepräsentiert sind. Zur Feststellung der Unterrepräsentanz sind Bereiche zu definieren;

d.      den CGP um ein eigenständiges Kapitel „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ zu er­wei­tern und hier insbesondere Ausführungen zu Elternzeit, Beurlaubung, Wiederein­stieg oder Teilzeitbeschäftigung und die Wahrnehmung von Familienpflichten unter Berücksichtigung gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen zu tätigen. Die in der Stadt Kamen geltenden Regelungen zur „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ sind entsprechend zu integrieren;

e.      in den Chancengleichheitsplan folgenden Passus aufzunehmen: „Die Stadtverwaltung kamen unterstützt Männer und Frauen gleichermaßen bei der Inanspruchnahme von Eltern- und Pflegezeit sowie bei einer Arbeitszeitreduzierung oder Beurlaubung wegen der Wahrnehmung entsprechender Familienpflichten unter Berücksichtigung der be­trieb­lichen Belange. Durch die Inanspruchnahme von Eltern- und Pflegezeit wird der/ die Mitarbeiter/in in seinem/ ihrem beruflichen Fortkommen nicht beeinträchtigt:“

3.      Der Rat der Stadt Kamen beschließt ferner, dass die Vertreter und Vertreterinnen in den Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, auf die wir allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften einen beherrschenden Einfluss ausüben, darauf hin­wirken, dass die Ziele des Chancengleichheitsplanes dort ebenfalls betrachtet werden.


Abstimmungsergebnis: bei 25 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Der Bürgermeister gab abschließend den Hinweis, dass die im Frauenförderplan festgehaltenen Ziele selbstverständlich von der Verwaltung beachtet und gefördert würden. Die Verwaltung sah er in dieser Beziehung gut aufgestellt und auf einem guten Weg.


Frau Gerdes stellte für die CDU-Fraktion die wesentlichen Punkte des Antrages heraus. Die bis­herige Titulierung sei zu einseitig und umfasse nicht das Potential aller Beschäftigten, unabhängig vom Geschlecht. Entsprechend werde eine Formulierung vorgeschlagen die beide Geschlechter berücksichtige.

Zudem werde es für notwendig erachtet, dass konkrete Zielvereinbarungen zwischen der Gleich­stellungsstelle und den Fachbereichen geschlossen würden, die genaue Vorgaben zur Förderung der beruflichen Chancengleichheit beinhalten würden. Dazu sei die Entwicklung eines Leitfadens für die gesamte Verwaltung hilfreich.

Um die Verbindlichkeit zu untermauern, sollten Konsequenzen festgesetzt werden, die bei Nicht­er­reichen der vereinbarten Ziele eintreten würden.

Ebenso sei in diesem Zusammenhang ein jährlicher Bericht unabdingbar, um gegebenenfalls wei­tere Maßnahmen einleiten zu können.

Für eine vorausschauende Qualifizierung der Mitarbeiter sollte ein Chancengleichheitsplan die Altersstruktur in der Verwaltung darstellen.

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels befürworte die CDU-Fraktion die Aufnah­me des Themas Pflegezeit in den Chancengleichheitsplan. So könne die Inanspruchnahme der Pflegezeit unterstützt werden.

Die Vereinbarung von Beruf und Familie solle ebenfalls verstärkte Berücksichtigung finden. Vor allem die männlichen Mitarbeiter sollten unterstützt werden, die Möglichkeit der Elternzeit zu nut­zen.

 

Frau Dyduch machte deutlich, dass der jetzige Frauenförderplan den Vorschriften des Gleich­stel­lungs­gesetzes gerecht werde. Dabei gab sie zu bedenken, dass die Benennung des För­derplans so dem Gesetz entnommen sei.

Gespräche mit der Gleichstellungsbeauftragten sowie dem Personalrat hätten deutlich gemacht, dass der Plan in der Verwaltung gelebt und umgesetzt werde. Dies verdeutlichte sie am Beispiel der Einführung der flexiblen Arbeitszeit.

Im Koalitionsvertrag der Rot-Grünen Landesregierung sei die Novellierung des Gleichstel­lungsgesetzes, beispielsweise in der Frage der Begrifflichkeit, vorgesehen. Sie empfahl diese Novellierung abzuwarten.

Die bestehenden Regelungen des TVöD, des Beamtenrechtes, des Pflegegesetzes sowie des Elternzeitgesetzes verpflichteten die Verwaltung bereits Leistungen für die jeweiligen Anspruchs­berechtigten zu gewähren. Die Aufnahme der durch Gesetz bereits abschließend geregelten An­sprüche in den Frauenförderplan werde nicht für notwendig erachtet.

Ein akuter Handlungsbedarf werde von der SPD-Fraktion zurzeit nicht gesehen, weshalb der An­trag nicht mitgetragen werde.

 

Frau Schaumann begrüßte für die FDP-Fraktion den Antrag. Eine neue Bezeichnung für den Frauenförderplan sei lediglich eine rein redaktionelle Änderung. Besondere Zustimmung finde der Vorschlag verbindliche Zielvereinbarungen einzuführen.

 

Herr Hupe gab zu bedenken, dass Zielvereinbarungen einen unzulässigen Eingriff in die Wei­sungsfreiheit der Gleichstellungsbeauftragten darstellen könnten.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen führte Frau Möller aus, dass die Forderungen des An­trages positiv bewertet würden. Die auslaufende Befristung des Frauenförderplanes sei ein guter Zeitpunkt, Änderungen vorzunehmen.

Obwohl viele Forderungen bereits gesetzlich formuliert seien, spreche nichts dagegen, diese vor Ort zu manifestieren.

Positiver Nebeneffekt der geforderten Änderung sei die Aufwertung der Gleichstellungsstelle.

Sie sprach sich für Konkretisierungen aus, die notwendig und sinnvoll seien.

Schon länger bestehe der Wunsch, den Bericht ausführlicher zu gestalten.

 

Frau Scharrenbach betonte, dass für die CDU-Fraktion der Wunsch nach einer neuen Ausrich­tung und Struktur des Planes, wie zuvor bereits ausgeführt, im Vordergrund stehe.

Zum zeitlichen Aspekt machte sie deutlich, dass Änderungen jetzt beschlossen werden müssten, um sie noch vor der Beschlussfassung des Frauenförderplanes Ende des Jahres umsetzen zu können.

Zur Betitelung des Planes führte sie aus, dass die im Gleichstellungsgesetz gewählte Formu­lie­rung eine Umbenennung des Planes vor Ort nicht ausschließe.

Sie wies darauf hin, dass Zielvereinbarungen als Mittel zur Kontrolle für eine effektive Umsetzung unverzichtbar seien. Unabdingbar sei die Qualifizierung des Personals.

Sie sah in den beantragten Neuerungen keinen Eingriff in die Weisungsfreiheit der Gleichstel­lungs­beauftragten. Ganz im Gegenteil würden diese die Stelle noch aufwerten.

 

Frau Lenkenhoff schloss sich in der Zielsetzung dem Antrag der CDU-Fraktion an, trat aber eben­falls dafür ein, die Ergebnisse der Landesregierung zu diesem Thema abzuwarten.

Der Blick auf den hiesigen, ausschließlich männlich besetzten Verwaltungsvorstand zeige die Notwendigkeit des Frauenförderplans.

Viele von der CDU-Fraktion vorgetragene Änderungsvorschläge seien unzweifelhaft wichtig, fraglich sei jedoch, ob diese nicht eher im Rahmen eines Gleichstellungsaktionsplanes im Fach­ausschuss diskutiert werden sollten.

 

Frau Scharrenbach rückte erneut den zeitlichen Aspekt in den Fokus. Da über einen neuen Plan bereits Ende des Jahres entschieden werden müsse, könne die Novellierung auf Landesebene nicht abgewartet werden. Es bestehe daher akuter Handlungsbedarf.

Sie hielt es für unproblematisch, in dem Plan Regelungen zu treffen, die über die bestehende Ge­setzlage hinausgingen.

Fakt sei, dass in der Kamener Verwaltung Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert seien. Auf der anderen Seite gebe es auch durchaus Bereiche in denen Männer unterrepräsentiert seien.

Mit dem Antrag werde beabsichtigt den Förderplan aufzuwerten.

 

Frau Dyduch zeigte sich überzeugt, dass in Kamen gerade kein dringender Handlungs­bedarf bestehe.

Für diese Diskussion sei außerdem der Gleichstellungsbeirat das richtige Gremium, um auch die dort vertretenen Gruppen und Verbände einzubeziehen und anzuhören.

Fest stehe, dass die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes kommen werde. Sie hielt es für wahrscheinlich, dass diese Änderungen sogar über die im Antrag gemachten Vorschläge hi­naus­gehen würden.

Die Gefahr einer einseitigen Diskussion sei nicht zu verkennen, wenn die Zielvereinbarungen los­gelöst, ohne den Blick auf die Personalentwicklung als Ganzes zu richten, betrachtet würden.

 

Es sei nie bestritten worden, so Frau Scharrenbach, dass sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der Personalentwicklung stelle.

Mit dem Antrag sei das Ziel verfolgt worden, dass sich die zuständigen Gremien rechtzeitig im Vorfeld mit den Änderungen befassen könnten.

Sicherlich seien Zielvereinbarungen ein Instrument der Personalentwicklung. Im Frauenför­der­plan würden aber genau solche Instrumente fehlen, mit denen die verbindliche Umsetzung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen forciert werden könne.

Der jetzige Plan sei, wie sich in der Vergangenheit gezeigt habe, nicht verbindlich.