Der Bürgermeister hat sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beschlussfassung nicht beteiligt.

Frau Scharrenbach hat sich an der Beratung beteiligt, an der Beschlussfassung nicht.

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Gesamtabschluss 2010 wird einschließlich des Gesamtlageberichtes bestätigt.

 

  1. Der Gesamtjahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 15.600.763,08 Euro wird durch eine Ent­nahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 15.600.763,08 Euro ausge­glichen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Krause wies darauf hin, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss erstmalig mit dem Gesamtabschluss befasst und diesen einstimmig beschlossen habe.

Er dankte allen Beteiligten für die gute Arbeit.

 

Herr Kemna lobte ebenfalls die an der Aufstellung des Gesamtabschlusses Beteiligten. Unab­hängig von der Zustimmung der CDU-Faktion im Rechnungsprüfungsausschuss, stimme er nicht so ganz mit der Bewertung der Swapgeschäfte überein. Er vertrat die Auffassung, dass diese nicht nur der Zinssicherung dienen würden, sondern sich partiell im Bereich der „sanften Speku­lation“ bewegten. Diese Kritik gelte ebenso für den Jahresabschluss 2011.

 

Herr Mösgen wandte ein, dass die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses deutlich gemacht habe, dass die angesproche­nen Swapgeschäfte ausschließlich zur Zinssicherung und keineswegs zur Spekulation abge­schlos­sen worden sein. Deutlich widersprach er dem Vorwurf, die Verwaltung habe gezockt.

 

Die Aussage der Prüfer, dass die Verwaltung mit den Payer-Swaps keine Spekulation betrieben habe, ließe keinen Raum für solche Spekulationen, bekräftigte Herr Krause.

 

Herr Kemna machte deutlich, dass es sich bei seiner Auffassung ohne Frage um eine Speku­la­tion zur Spekulation handele. Aufgrund der noch vorhandenen Swaps und des noch nicht abge­schlos­senen Klageverfahrens werde bei der CDU-Fraktion auch weiterhin Beratungs- und Informationsbedarf in dieser Angelegenheit bestehen.

 

Herr Hupe erinnerte an die parlamentarische Begleitung der Swapgeschäfte. Mit Blick auf eine Stellungnahme der CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss sei er nun über den Vorwurf der Spekulation verwundert.

 

Aufgrund der von der Stadt gemachten Erfahrungen auf diesem Gebiet und der Tatsache, dass nunmehr alle Swapgeschäfte Bestandteil der Klage seien, zeigte Herr Grosch Verständnis für die kritische Haltung der CDU-Fraktion. Auch andere Städte würden mittlerweile Abstand von Swap Geschäften nehmen.

Er schlug vor, mit einem Beschluss zu manifestieren zukünftig auf den Einsatz von Swaps zu verzichten.

 

Der Bürgermeister machte zunächst deutlich, dass die Erweiterung der Klage um die Payer-Swaps keine finanzwirtschaftlichen Auswirkungen entfalten werde. Ein Beschluss über den Einsatz von Swaps sei überflüssig, da die Verwaltung bereits auf dieses Finanzinstrument ver­zichte.

 

Frau Scharrenbach erklärte, dass sich die Stellungnahme der CDU-Fraktion seinerzeit auf die CHF-Swaps bezogen habe. Neu sei, dass mittlerweile neben den CHF-Swaps auch die Payer-Swaps Gegenstand der Klage seien. Dass die Einbeziehung dieser Swaps keine finanziellen Auswirkungen haben werde, werde bezweifelt. Daraus resultiere, dass weiter­hin Informationsbedarf bestehen werde. Einen entsprechenden Antrag an die Verwaltung zur detaillierten Aufbereitung der Thematik kündigte sie für den Haupt- und Finanzausschuss an.

 

Herr Hupe erläuterte, dass bereits mehrfach vorgetragen worden sei, dass die Payer-Swaps nicht toxisch seien und daraus keine Zahllast zu befürchten sei. Auf Anraten der mit der Klage betrauten Rechtsanwälte sollten diese aufgrund der analogen Marktwertproblematik in die Klage aufgenommen werden.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich, auf welchen Zinsvorteil verzichtet werde, wenn auch die nicht toxischen Zinsswaps erfolgreich angefochten werden.

 

Herr Hupe machte deutlich, dass die Zinssicherungsswaps nicht ohne Grund zum Bestandteil der Klage gemacht worden seien. Der Fokus liege auf dem negativen Marktwert. Nachteile ent­stün­den der Stadt auch bei erfolgreicher Klage nicht, da ein Ersatz durch andere Darlehensinstru­mente erfolgen würde.

 

Herr Mösgen stellte klar, dass die Zinssicherungsswaps qualitativ in keiner Verbindung zu den CHF-Swaps stünden. Er erinnerte daran, dass die Verwaltung seit 2002 fortlaufend über die Swaps informiert habe und dies auch so fortführen werde.

Heute seien Swaps für die Verwaltung keine Alternative mehr, auch wenn sie im Gegensatz zu den CHF-Swaps risikolos seien.

Jedoch spiele bei den Payer-Swaps ebenfalls der negative Marktwert eine Rolle, wenn auch auf­grund der Summen eine wesentlich geringere. Die Entscheidung, die unterschiedlichen Swaps nicht zu trennen, sei rein aus prozesstaktischen Überlegungen erfolgt. Dies erklärte er damit, dass bei der Klage gegen die CHF-Swaps der negative Marktwert ein wesentliches Ele­ment darstelle. Eine Einbringung der Zinssicherungsswaps in die Klage habe sich insofern an­geboten.

Er könne nicht ausschließen, dass eine erfolgreiche Klage dazu führe, dass erhaltene Vorteile zurückgezahlt werden müssten, allerdings nicht in einem erheblichen Umfang.

Er bekräftigte, dass die Verwaltung zu keiner Zeit mit Spekulationsabsicht gehandelt habe. Das Ziel sei immer das bestmögliche Ergebnis für die Stadt gewesen.

 

Frau Scharrenbach betonte, dass die CDU-Fraktion immer für einen zurückhaltenden Umgang mit solchen Finanzinstrumenten eingetreten sei. Sie kritisierte, dass das Parlament nicht aus­reichend informiert worden sei, obwohl dort die Verantwortung liege.

Sie stellte klar, dass sie die Vorteile der Zinssicherungsswaps nicht bestritten habe.

 

Herr Mösgen versicherte, dass die Verwaltung nicht die Intention verfolgt habe, Infor­ma­tionen bewusst zurückzuhalten. Zudem verwies er darauf, dass die Dringlichkeitsent­scheidung zur Kla­ge eine Pauschalbeauftragung enthalten habe, ohne auf Details der Klage einzugehen.