Sitzung: 20.09.2012 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 072/2012
Der Bürgermeister hat sich gem.
§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beschlussfassung nicht beteiligt.
Frau Scharrenbach hat sich an der Beratung beteiligt, an der
Beschlussfassung nicht.
Beschluss:
- Der Gesamtabschluss 2010 wird einschließlich des Gesamtlageberichtes bestätigt.
- Der Gesamtjahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 15.600.763,08 Euro wird durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 15.600.763,08 Euro ausgeglichen.
- Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Krause wies darauf hin, dass sich der
Rechnungsprüfungsausschuss erstmalig mit dem Gesamtabschluss befasst und diesen
einstimmig beschlossen habe.
Er dankte allen
Beteiligten für die gute Arbeit.
Herr Kemna lobte ebenfalls die an der
Aufstellung des Gesamtabschlusses Beteiligten. Unabhängig von der Zustimmung
der CDU-Faktion im Rechnungsprüfungsausschuss, stimme er nicht so ganz mit der
Bewertung der Swapgeschäfte überein. Er vertrat die Auffassung, dass diese
nicht nur der Zinssicherung dienen würden, sondern sich partiell im Bereich der
„sanften Spekulation“ bewegten. Diese Kritik gelte ebenso für den
Jahresabschluss 2011.
Herr Mösgen wandte ein, dass die beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses deutlich gemacht habe, dass die angesprochenen
Swapgeschäfte ausschließlich zur Zinssicherung und keineswegs zur Spekulation
abgeschlossen worden sein. Deutlich widersprach er dem Vorwurf, die
Verwaltung habe gezockt.
Die Aussage der
Prüfer, dass die Verwaltung mit den Payer-Swaps keine Spekulation betrieben
habe, ließe keinen Raum für solche Spekulationen, bekräftigte Herr Krause.
Herr Kemna machte deutlich, dass es sich bei
seiner Auffassung ohne Frage um eine Spekulation zur Spekulation handele.
Aufgrund der noch vorhandenen Swaps und des noch nicht abgeschlossenen
Klageverfahrens werde bei der CDU-Fraktion auch weiterhin Beratungs- und
Informationsbedarf in dieser Angelegenheit bestehen.
Herr Hupe erinnerte an die parlamentarische
Begleitung der Swapgeschäfte. Mit Blick auf eine Stellungnahme der CDU-Fraktion
im Haupt- und Finanzausschuss sei er nun über den Vorwurf der Spekulation verwundert.
Aufgrund der von
der Stadt gemachten Erfahrungen auf diesem Gebiet und der Tatsache, dass
nunmehr alle Swapgeschäfte Bestandteil der Klage seien, zeigte Herr Grosch Verständnis für die kritische
Haltung der CDU-Fraktion. Auch andere Städte würden mittlerweile Abstand von
Swap Geschäften nehmen.
Er schlug vor, mit
einem Beschluss zu manifestieren zukünftig auf den Einsatz von Swaps zu
verzichten.
Der Bürgermeister machte zunächst deutlich,
dass die Erweiterung der Klage um die Payer-Swaps keine finanzwirtschaftlichen
Auswirkungen entfalten werde. Ein Beschluss über den Einsatz von Swaps sei
überflüssig, da die Verwaltung bereits auf dieses Finanzinstrument verzichte.
Frau Scharrenbach erklärte, dass sich die
Stellungnahme der CDU-Fraktion seinerzeit auf die CHF-Swaps bezogen habe. Neu
sei, dass mittlerweile neben den CHF-Swaps auch die Payer-Swaps Gegenstand der
Klage seien. Dass die Einbeziehung dieser Swaps keine finanziellen Auswirkungen
haben werde, werde bezweifelt. Daraus resultiere, dass weiterhin
Informationsbedarf bestehen werde. Einen entsprechenden Antrag an die
Verwaltung zur detaillierten Aufbereitung der Thematik kündigte sie für den
Haupt- und Finanzausschuss an.
Herr Hupe erläuterte, dass bereits mehrfach
vorgetragen worden sei, dass die Payer-Swaps nicht toxisch seien und daraus
keine Zahllast zu befürchten sei. Auf Anraten der mit der Klage betrauten
Rechtsanwälte sollten diese aufgrund der analogen Marktwertproblematik in die
Klage aufgenommen werden.
Frau Scharrenbach erkundigte sich, auf
welchen Zinsvorteil verzichtet werde, wenn auch die nicht toxischen Zinsswaps
erfolgreich angefochten werden.
Herr Hupe machte deutlich, dass die
Zinssicherungsswaps nicht ohne Grund zum Bestandteil der Klage gemacht worden
seien. Der Fokus liege auf dem negativen Marktwert. Nachteile entstünden der
Stadt auch bei erfolgreicher Klage nicht, da ein Ersatz durch andere Darlehensinstrumente
erfolgen würde.
Herr Mösgen stellte klar, dass die Zinssicherungsswaps
qualitativ in keiner Verbindung zu den CHF-Swaps stünden. Er erinnerte daran,
dass die Verwaltung seit 2002 fortlaufend über die Swaps informiert habe und
dies auch so fortführen werde.
Heute seien Swaps
für die Verwaltung keine Alternative mehr, auch wenn sie im Gegensatz zu den
CHF-Swaps risikolos seien.
Jedoch spiele bei
den Payer-Swaps ebenfalls der negative Marktwert eine Rolle, wenn auch aufgrund
der Summen eine wesentlich geringere. Die Entscheidung, die unterschiedlichen
Swaps nicht zu trennen, sei rein aus prozesstaktischen Überlegungen erfolgt.
Dies erklärte er damit, dass bei der Klage gegen die CHF-Swaps der negative
Marktwert ein wesentliches Element darstelle. Eine Einbringung der
Zinssicherungsswaps in die Klage habe sich insofern angeboten.
Er könne nicht
ausschließen, dass eine erfolgreiche Klage dazu führe, dass erhaltene Vorteile
zurückgezahlt werden müssten, allerdings nicht in einem erheblichen Umfang.
Er bekräftigte,
dass die Verwaltung zu keiner Zeit mit Spekulationsabsicht gehandelt habe. Das
Ziel sei immer das bestmögliche Ergebnis für die Stadt gewesen.
Frau Scharrenbach betonte, dass die
CDU-Fraktion immer für einen zurückhaltenden Umgang mit solchen
Finanzinstrumenten eingetreten sei. Sie kritisierte, dass das Parlament nicht
ausreichend informiert worden sei, obwohl dort die Verantwortung liege.
Sie stellte klar,
dass sie die Vorteile der Zinssicherungsswaps nicht bestritten habe.
Herr Mösgen versicherte, dass die Verwaltung
nicht die Intention verfolgt habe, Informationen bewusst zurückzuhalten.
Zudem verwies er darauf, dass die Dringlichkeitsentscheidung zur Klage eine
Pauschalbeauftragung enthalten habe, ohne auf Details der Klage einzugehen.