Sitzung: 20.09.2012 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 071/2012
Der Bürgermeister hat sich gem.
§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beschlussfassung nicht beteiligt.
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2011 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 17.497.842,16 € wird durch eine Entnahme in Höhe von 17.497.842,16 € aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
3. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2011 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Krause wies auf die Befassung und
einstimmige Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss hin. Er dankte
allen Beteiligten.