Der Bürgermeister hat sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beschlussfassung nicht beteiligt.

 

 

Beschluss:

 

1.    Der Jahresabschluss 2011 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

2.    Der Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 17.497.842,16 € wird durch eine Ent­nahme in Höhe von 17.497.842,16 € aus der Allgemeinen Rücklage ausge­glichen.

 

3.    Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2011 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Krause wies auf die Befassung und einstimmige Beschlussfassung im Rechnungs­prü­fungs­ausschuss hin. Er dankte allen Beteiligten.