Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 11.06.02 – Technische Hilfsdienste - werden investiv überplanmäßig 36.000,00 Euro bereitgestellt,


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen