Sitzung: 20.09.2012 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 060/2012
Beschluss:
Die Hundesteuersatzung der Stadt Kamen wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerpflichtigen über die
Änderungen zu informieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt für eine der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses zur Haltung von gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 LHundG NRW in Kamen zu berichten, um auf dieser Grundlage gegebenenfalls eine weitere Änderung der Hundesteuersatzung, die Erhöhung des Steuersatzes für diese Hunde, zu beraten und beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zur Erläuterung des
Antrages der FDP-Fraktion verwies Frau Schaumann
auf die Begründung in der Verwaltungsvorlage. Sie stellte heraus, dass bei dem
belassenen Ermäßigungstatbestand für Personen die Leistungen nach dem SGB XII/
SGB II beziehen das private Interesse an der Hundehaltung gegenüber dem
öffentlichen Interesse überwiege, ebenso wie bei den weggefallenden
Ermäßigungstatbeständen.
Für die
SPD-Fraktion begrüßte Frau Dyduch
die Beibehaltung des Ausnahmetatbestandes. Entscheidend sei die soziale
Komponente, die auch in anderen Gebührenordnungen berücksichtigt sei. Es
bestehe kein Vergleich zu den gestrichenen Ausnahmetatbeständen.
Herr Kühnapfel stimmte überein, dass der
verbliebene Ausnahmetatbestand im Gegenteil zum vorgelegten Antrag aufgrund der
hohen sozialen Komponente positiv bewertet werde.
Änderungsbedarf sah
er jedoch in Bezug auf den Steuersatz bei sogenannten Kampfhunden, der höher
angesetzt werden könnte. Er verwies auf die Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes, die einen wesentlich höheren Satz für möglich halte.
Für die Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen stellte Herr Kühnapfel den Initiativantrag, den
Steuersatz für die gefährlichen Hunde im Sinne des § 3 des Landeshundegesetzes
auf das 6-fache des Normalsatzes zu erhöhen.
Für die Fraktion
Die Linke/ GAL machte Herr Grosch
deutlich, dass die Sicht der FDP-Fraktion nicht geteilt werde. Unter dem
Stichwort Altersarmut hob er anhand eines Beispieles die soziale Komponente von
Hundehaltung hervor. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werde
unterstützt.
Der Bürgermeister ließ zunächst über den
Antrag der FDP-Fraktion abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die
Streichung des § 4 der Hundesteuersatzung.
Abstimmungsergebnis: bei 10 Enthaltungen und 29 Gegenstimmen
mehrheitlich abgelehnt
Im Folgenden stellte
der Bürgermeister den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Beratung
und Beschlussfassung.
Frau Scharrenbach schlug vor, den Antrag an
den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, um sich im Vorfeld über den Antrag
in der Fraktion beraten zu können.
Frau Schaumann meldete an, dass noch
Informationsbedarf, beispielsweise zur zeitlichen Umsetzung, bestünde.
Herr Hupe zeigte die vorhandenen
Verfahrensalternativen auf. Entweder werde der Beschluss über die Satzung in
Gänze zurückgestellt oder die Satzung werde mit den vorgelegten Änderungen
beschlossen. Unabhängig davon könne die Erhöhung des Steuersatzes für
Kampfhunde im Haupt- und Finanzausschuss erneut thematisiert werden.
Frau Dyduch teilte mit, dass ihre Fraktion
noch weiteren Informationsbedarf, z.B. zur Anzahl der in Kamen gehaltenen
gefährlichen Hunde im Sinne des § 3 der Landeshundeverordnung und zu den
möglichen finanziellen Auswirkungen, habe. Sie schlug daher vor, der Verwaltung
einen Prüfauftrag zu erteilen, dessen Ergebnis im Haupt- und Finanzausschuss
detailliert vorgestellt werden solle. Unabhängig davon spreche nichts dagegen,
in dieser Sitzung über die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der
Satzung abzustimmen.
Herr Hupe berichtete, dass in Kamen nur
wenige Hunde dieser Rassen gemeldet seien. Zum weiteren Verfahren schlug er
vor, die Satzung, wie in der Beschlussvorlage vorgestellt, zu beschließen. Er
sagte zu, das Thema im Haupt- und Finanzausschuss erneut aufzugreifen und
aufgrund des Informationsbedarfes vor einer Abstimmung über den Antrag seitens
der Verwaltung zu berichten.
Die Ratsmitglieder
stimmten dem Verfahrensvorschlag zu, so dass der Bürgermeister über die
vorgelegte Beschlussvorlage abstimmen ließ.