Beschluss:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Kamen wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerpflichtigen über die Änderungen zu informieren.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt für eine der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanz­aus­schus­ses zur Haltung von gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 LHundG NRW in Kamen zu be­richten, um auf dieser Grundlage gegebenenfalls eine weitere Änderung der Hundesteuer­sat­zung, die Erhöhung des Steuersatzes für diese Hunde, zu beraten und beschlie­ßen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Zur Erläuterung des Antrages der FDP-Fraktion verwies Frau Schaumann auf die Begründung in der Verwaltungsvorlage. Sie stellte heraus, dass bei dem belassenen Ermäßigungstatbestand für Personen die Leistungen nach dem SGB XII/ SGB II beziehen das private Interesse an der Hundehaltung gegenüber dem öffentlichen Interesse überwiege, ebenso wie bei den wegge­fallenden Ermäßigungstatbeständen.

 

Für die SPD-Fraktion begrüßte Frau Dyduch die Beibehaltung des Ausnahmetatbestandes. Ent­scheidend sei die soziale Komponente, die auch in anderen Gebührenordnungen berücksichtigt sei. Es bestehe kein Vergleich zu den gestrichenen Ausnahmetatbeständen.

 

Herr Kühnapfel stimmte überein, dass der verbliebene Ausnahmetatbestand im Gegenteil zum vorgelegten Antrag aufgrund der hohen sozialen Komponente positiv bewertet werde.

Änderungsbedarf sah er jedoch in Bezug auf den Steuersatz bei sogenannten Kampfhunden, der höher angesetzt werden könnte. Er verwies auf die Mustersatzung des Städte- und Gemeinde­bun­des, die einen wesentlich höheren Satz für möglich halte.

Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellte Herr Kühnapfel den Initiativantrag, den Steuersatz für die gefährlichen Hunde im Sinne des § 3 des Landeshundegesetzes auf das 6-fache des Normalsatzes zu erhöhen.

 

Für die Fraktion Die Linke/ GAL machte Herr Grosch deutlich, dass die Sicht der FDP-Fraktion nicht geteilt werde. Unter dem Stichwort Altersarmut hob er anhand eines Beispieles die soziale Komponente von Hundehaltung hervor. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werde unterstützt.

 

Der Bürgermeister ließ zunächst über den Antrag der FDP-Fraktion abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Streichung des § 4 der Hundesteuersatzung.

 

Abstimmungsergebnis: bei 10 Enthaltungen und 29 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

Im Folgenden stellte der Bürgermeister den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Beratung und Beschlussfassung.

 

Frau Scharrenbach schlug vor, den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, um sich im Vorfeld über den Antrag in der Fraktion beraten zu können.

 

Frau Schaumann meldete an, dass noch Informationsbedarf, beispielsweise zur zeitlichen Umsetzung, bestünde.

 

Herr Hupe zeigte die vorhandenen Verfahrensalternativen auf. Entweder werde der Beschluss über die Satzung in Gänze zurückgestellt oder die Satzung werde mit den vorgelegten Ände­run­gen beschlossen. Unabhängig davon könne die Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde im Haupt- und Finanzausschuss erneut thematisiert werden.

 

Frau Dyduch teilte mit, dass ihre Fraktion noch weiteren Informationsbedarf, z.B. zur Anzahl der in Kamen gehaltenen gefährlichen Hunde im Sinne des § 3 der Landeshundeverordnung und zu den möglichen finanziellen Auswirkungen, habe. Sie schlug daher vor, der Verwaltung einen Prüf­auftrag zu erteilen, dessen Ergebnis im Haupt- und Finanzausschuss detailliert vorgestellt werden solle. Unabhängig davon spreche nichts dagegen, in dieser Sitzung über die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Satzung abzustimmen.

 

Herr Hupe berichtete, dass in Kamen nur wenige Hunde dieser Rassen gemeldet seien. Zum weiteren Verfahren schlug er vor, die Satzung, wie in der Beschlussvorlage vorgestellt, zu be­schließen. Er sagte zu, das Thema im Haupt- und Finanzausschuss erneut aufzugreifen und aufgrund des Informationsbedarfes vor einer Abstimmung über den Antrag seitens der Verwal­tung zu berichten.

Die Ratsmitglieder stimmten dem Verfahrensvorschlag zu, so dass der Bürgermeister über die vorgelegte Beschlussvorlage abstimmen ließ.