Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Fusion der Hellmig-Krankenhauses Kamen gGmbH mit dem Klinikum Westfalen GmbH bei Gesellschaftsanteilen von 20,1 % (Stadt Lünen), 20,1 % (Stadt Kamen), 59,8 % (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See) zu und beschließt:

1.    Die vollständige Übertragung der Krankenhaus gGmbH und der im Wege der Betriebsaufspaltung für den Betrieb des Krankenhauses überlassenen Grundstücke sowie weiterer angrenzender Flächen auf die Klinikum Westfalen GmbH

2.    Den Verzicht auf die Erfüllung der Liquiditätsdarlehensverträge (2005) und genehmigt die daraus resultierende überplanmäßige Aufwendung im Produkt 41.01.01

3.    Die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zur Sicherung des für den Wechsel der Zusatzversorgungskasse notwendigen Darlehens bis zu einer Höhe von ca. 22 Mio. Euro einschl. Lohnsteuer zu Gunsten der Hellmig-Krankenhaus gGmbH

4.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fusionsverhandlungen zum Abschluss zu bringen und die vorgelegten Verträge abschließend zu überarbeiten und, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung, zu unterzeichnen.

5.    Die Vertreter in den Gremien der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH werden beauftragt, die noch erforderlichen Fusionsbeschlüsse vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung auf Grundlage der vorgelegten Vertragsentwürfe zu fassen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Abschließend wies Herr Hupe darauf hin, dass die Knappschaft der Fusion bereits am 19. Juni zugestimmt habe. Der Rat der Stadt Lünen treffe die Entscheidung ebenfalls in einer für heute terminierten Sitzung.


Einleitend erinnerte Herr Hupe an die bereits ausführlich geführte Diskus­sion zur Fusion der Hellmig-Krankenhaus gGmbH.

Er machte deutlich, dass die Einbringung des Hellmig-Krankenhauses in den Verbund des Klini­kums Westfalen einen historischen Schritt für Kamen darstelle.

Unter Verweis auf das vorgelegte umfangreiche Vertragspaket zur Fusion ging der Bürgermeis­ter im Einzelnen auf die Intentionen des Einbringungs- und des Gesellschaftsvertrages ein. Der Einbringungsvertrag regele das Ein­bringungsvolumen und treffe z.B. Aussagen zur Aufga­be der Betriebsspaltung, zur Einbringung des Liquiditätskredites als Startkapitalan­lage sowie zu den einzubringenden Flächen. Im Gesellschaftsvertrag sei beispielsweise manifestiert, dass der Kamener Krankenhausstandort wei­ter­ent­wickelt und die Entwicklung zu einer Portalklinik ausge­schlossen werde. Zur Absicherung der Kernfragen seien entsprechende Abstim­mungs­quoren festgelegt worden, die Entscheidungen ohne Zustimmung des kommunalen Gesellschafters ausschließen würden.

Selbstverständlich werde die Fusion auch Veränderungen bedingen. Je­doch sei man bemüht, dem Krankenhauspersonal durch die in Zusammen­arbeit mit dem Betriebsrat ausgehandelte Über­nahmegarantie für die nächs­ten 6 Jahre eine gewisse Sicherheit und Perspektive zu bieten.

Insgesamt bewertete er das Vertragspaket zur Fusion als ausgewogen, mit großen Chancen für die Zukunft des hiesigen Standortes. Dass die Stadt Kamen in dem Verbund nur noch Minder­heitsgesellschafter sein wer­de, bedeute keineswegs einen Wertverlust. Die Wertigkeit werde in der Bilanz der Stadt durch die Gesellschafteranteile an dem Klinikum Westfalen abgebildet.

Die Kündigung der Renten-Zusatzversicherung bei der VBL und die Umwid­mung in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See seien unvermeidlich gewesen. Für den Anspruch der Mitarbeiter ergebe sich da­durch keine Änderung. Im Gegenteil falle zukünftig ein Sanierungs­beitrag weg, den die Mitarbeiter aufgrund der Sanierung der VBL zahlen müssten.

 

Nach dem Resümee zum bisherigen Verfahrensablauf dankte Frau Dyduch allen Beteiligten. Sie zeigte sich erfreut darüber, mit dem Klinikum Westfalen einen guten Fusionspartner gefun­den zu haben. Das Hellmig-Kran­kenhaus werde gemeinsam mit dem Klinikum Westfalen einen star­ken Verbund bilden. Mit fast 800 Betten sei man in der Region für die Zu­kunft gut aufgestellt.

Ein wichtiges Kriterium der Fusion sei, dass die Entwicklung des Hellmig-Krankenhauses zu einer Portalklinik durch die Regelungen im Gesellschaftsvertrag ausge­schlossen worden sei.

Frau Dyduch stellte zusammenfassend fest, dass mit der Fusion der hiesige Standorterhalt, der Verbleib der Mitarbeiter in den Tarifen und die Zukunfts­sicherung erreicht würden.

Die SPD-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

 

Herr Eisenhardt lobte die Fusion als wichtigen Schritt für das Hellmig-Kran­kenhaus. Es sei be­reits seit langer Zeit absehbar, dass kleinere Kranken­hauseinheiten zukünftig nur noch schwer alleine, ohne Anschluss an einen Verbund, Bestand haben könnten. Eigene Anstrengungen, die das Hellmig-Kranken­haus z.B. im Rahmen des Sanierungstarifvertrages unternommen habe, hätten nicht ausgereicht, um auf Dauer wirtschaftlich arbeiten und die Marktposition hal­ten zu können.

Herr Eisenhardt machte deutlich, dass mit der Knappschaft ein guter Fu­sions­partner gefunden worden sei, der in der Region besonders verwurzelt sei.

Er zeigte sich erfreut, dass die Diskussionen zur Fusion in Kamen über­wie­gend positiv belegt ge­wesen seien. Im Vordergrund stehe der Erhalt der gesundheitlichen Vorsorge in Kamen.

Die Übernahme der Bürgschaft aufgrund des Wechsels der Versicherungs­anstalt für die Renten-Zusatzversicherung sei vernünftig und unumgänglich.

Wesentliche Regelungen zum Kündigungsschutz der Mitarbeiter im Rah­men der Fürsorgepflicht sowie zur Sicherstellung des Einflusses des Rates seien angemessen in den Fusionsverträgen berücksichtigt worden.

Für die CDU-Fraktion erklärte er die Zustimmung zur Vorlage.

 

Auf die Frage von Frau Werning nach der Notwendigkeit der Ausfallbürg­schaft für den Wechsel der Zusatzversorgungskasse, erklärte Herr Hupe, dass es sich um einen Vorratsbetrag handele, der sich aus der Ablöse ge­mäß Versicherungsgutachten und Lohnsteuerzahlungen zusammen­setze. Vermutliche werde der zur Absicherung pauschal angesetzte Betrag nicht gänzlich in An­spruch genommen werden müssen.

Den Ablauf skizzierte er so, dass die Hellmig-Krankenhaus gGmbH Ende Dezember einen Kredit für die Ablöse an die VBL aufnehmen werde. Die Verzinsung und Tilgung des Kredites sei so berechnet, dass diese nicht höher seien als die Ersparnis durch den Wechsel der Zusatzversor­gungs­kasse. Bedingung dafür sei die Übernahme einer öffentlichen Bürgschaft für den Kredit durch die Stadt. Mit der Fusion gehe dieser Kredit auf das Klinikum über.

In diesem Zusammenhang zeigte der Bürgermeister auf, dass zurzeit einige gerichtliche Verfah­ren gegen die VBL und deren allgemeiner Geschäfts­bedin­gungen geführt würden, u.a. auch von den GSW. Eine erfolgreiche Klage würde die Kosten für den Wechsel der Zusatzversicherung verrin­gern.

 

Frau Möller legte dar, dass der Weg zu größeren Einheiten im Kranken­haussektor nicht mehr aufzuhalten sei und nur dieser Weg die hiesige Nah­versorgung jetzt noch für die Zukunft sichern könne. Sie hielt es für fraglich, ob das Hellmig-Krankenhaus ohne Anschluss in den Verbund in einigen Jah­ren überhaupt noch zu halten sei.

Wichtige  Aspekte der Fusion, wie die Sicherung der Arbeitsplätze und die Tarifsicherheit für die Mitarbeiter, die Weiterbe­schäftigung der Geschäfts­füh­rung sowie die Sicherung des kommu­nalen Einflusses seien gut umge­setzt worden.

Sie dankte ebenfalls den Mitarbeitern und der Geschäftsführung und sagte für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Zustimmung zur Fusion zu.

 

Für die FDP-Fraktion begrüßte Frau Schaumann die Fusion mit dem Klini­kum Westfalen und erklärte die Zustimmung. Durch die Fusion könne der Krankenhausbetrieb in der Stadt für die Zukunft gesichert werden. Positiv erwähnte sie ebenfalls die Regelung zur 6-jährigen Beschäfti­gungsgarantie und Tarifsicherheit.

 

Herr Grosch stellte zwei ausschlaggebende Aspekte der Fusion in den Vordergrund. Zum einen nannte er die Verhinderung einer Portalklinik, zum anderen die Übernahme der Mitarbeiter sowie die Sicherung der Arbeits­plät­ze. In diesem Zusammenhang wies er auf die besondere Fürsorge­pflicht gegenüber den Mitarbeitern des Krankenhauses hin, der man durch die Regelungen des Personalüberleitungsvertrages gerecht geworden sei.

Er erkundigte sich nach der Auslassung im § 3 „Rentenzusatzversorgung“ des Per­sonal­über­leitungsvertrages und nach dem Passus in der Vorlage für den Rat der Stadt Lünen, in dem von  einem Fusionspotential im Perso­nalkostenbereich in Höhe von ca. 40 Stellen die Rede sei.

 

Zur Auslassung in § 3 des Personalüberleitungsvertrages erklärte Herr Hupe, dass es sich bei den Ausnahmen um Mitarbeiter handele, die einen privaten Vertrag zur Zusatzversicherung hät­ten und nicht in der VBL ver­sichert seien. Aus Gründen des Datenschutzes seien die per­sön­lichen Daten ausgelassen worden.

Der Bürgermeister führte aus, dass das zitierte Fusionspotential in einem Gutachten ermittelt wor­den sei, welches die synergetischen Effekte der Fusion untersucht habe.

Erneut betonte er, dass alle Mitarbeiter mit einer 6-jährigen Arbeitsplatz­ga­rantie im Klinikum wei­ter­beschäftigt würden, ausgenommen die Mitarbeiter der Radiologie, die freiwillig den Arbeit­ge­ber wechseln würden. Von den insgesamt 1.600 Beschäftigten des Klinikums nach Eintritt des Hellmig-Kran­kenhauses in den Verbund würden 40 Stellen im Rahmen der nor­ma­len Stellenfluk­tuation eingespart werden, ohne dass es Kündigungen geben werde. Dieses Fusionspotential sei somit zunächst einmal nur eine rechne­rische Größe, eine Umsetzung könne erst später geprüft werden.