Sitzung: 05.07.2012 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 057/2012
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Fusion der Hellmig-Krankenhauses
Kamen gGmbH mit dem Klinikum Westfalen GmbH bei Gesellschaftsanteilen von 20,1
% (Stadt Lünen), 20,1 % (Stadt Kamen), 59,8 % (Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft Bahn-See) zu und beschließt:
1.
Die vollständige Übertragung der Krankenhaus gGmbH
und der im Wege der Betriebsaufspaltung für den Betrieb des Krankenhauses
überlassenen Grundstücke sowie weiterer angrenzender Flächen auf die Klinikum
Westfalen GmbH
2.
Den Verzicht auf die Erfüllung der
Liquiditätsdarlehensverträge (2005) und genehmigt die daraus resultierende
überplanmäßige Aufwendung im Produkt 41.01.01
3.
Die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zur Sicherung
des für den Wechsel der Zusatzversorgungskasse notwendigen Darlehens bis zu
einer Höhe von ca. 22 Mio. Euro einschl. Lohnsteuer zu Gunsten der
Hellmig-Krankenhaus gGmbH
4.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die
Fusionsverhandlungen zum Abschluss zu bringen und die vorgelegten Verträge
abschließend zu überarbeiten und, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen
Genehmigung, zu unterzeichnen.
5.
Die Vertreter in den Gremien
der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH werden beauftragt, die noch erforderlichen
Fusionsbeschlüsse vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung auf
Grundlage der vorgelegten Vertragsentwürfe zu fassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Abschließend wies Herr Hupe darauf hin, dass die Knappschaft der Fusion bereits am 19. Juni zugestimmt habe. Der Rat der Stadt Lünen treffe die Entscheidung ebenfalls in einer für heute terminierten Sitzung.
Einleitend erinnerte Herr Hupe an die bereits ausführlich geführte Diskussion zur Fusion der Hellmig-Krankenhaus gGmbH.
Er machte deutlich, dass die Einbringung des Hellmig-Krankenhauses in den Verbund des Klinikums Westfalen einen historischen Schritt für Kamen darstelle.
Unter Verweis auf das vorgelegte umfangreiche Vertragspaket zur Fusion ging der Bürgermeister im Einzelnen auf die Intentionen des Einbringungs- und des Gesellschaftsvertrages ein. Der Einbringungsvertrag regele das Einbringungsvolumen und treffe z.B. Aussagen zur Aufgabe der Betriebsspaltung, zur Einbringung des Liquiditätskredites als Startkapitalanlage sowie zu den einzubringenden Flächen. Im Gesellschaftsvertrag sei beispielsweise manifestiert, dass der Kamener Krankenhausstandort weiterentwickelt und die Entwicklung zu einer Portalklinik ausgeschlossen werde. Zur Absicherung der Kernfragen seien entsprechende Abstimmungsquoren festgelegt worden, die Entscheidungen ohne Zustimmung des kommunalen Gesellschafters ausschließen würden.
Selbstverständlich werde die Fusion auch Veränderungen bedingen. Jedoch sei man bemüht, dem Krankenhauspersonal durch die in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ausgehandelte Übernahmegarantie für die nächsten 6 Jahre eine gewisse Sicherheit und Perspektive zu bieten.
Insgesamt bewertete er das Vertragspaket zur Fusion als ausgewogen, mit großen Chancen für die Zukunft des hiesigen Standortes. Dass die Stadt Kamen in dem Verbund nur noch Minderheitsgesellschafter sein werde, bedeute keineswegs einen Wertverlust. Die Wertigkeit werde in der Bilanz der Stadt durch die Gesellschafteranteile an dem Klinikum Westfalen abgebildet.
Die Kündigung der Renten-Zusatzversicherung bei der VBL und die Umwidmung in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See seien unvermeidlich gewesen. Für den Anspruch der Mitarbeiter ergebe sich dadurch keine Änderung. Im Gegenteil falle zukünftig ein Sanierungsbeitrag weg, den die Mitarbeiter aufgrund der Sanierung der VBL zahlen müssten.
Nach dem Resümee zum bisherigen Verfahrensablauf dankte Frau Dyduch allen Beteiligten. Sie zeigte sich erfreut darüber, mit dem Klinikum Westfalen einen guten Fusionspartner gefunden zu haben. Das Hellmig-Krankenhaus werde gemeinsam mit dem Klinikum Westfalen einen starken Verbund bilden. Mit fast 800 Betten sei man in der Region für die Zukunft gut aufgestellt.
Ein wichtiges Kriterium der Fusion sei, dass die Entwicklung des Hellmig-Krankenhauses zu einer Portalklinik durch die Regelungen im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen worden sei.
Frau Dyduch stellte zusammenfassend fest, dass mit der Fusion der hiesige Standorterhalt, der Verbleib der Mitarbeiter in den Tarifen und die Zukunftssicherung erreicht würden.
Die SPD-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Herr Eisenhardt lobte die Fusion als wichtigen Schritt für das Hellmig-Krankenhaus. Es sei bereits seit langer Zeit absehbar, dass kleinere Krankenhauseinheiten zukünftig nur noch schwer alleine, ohne Anschluss an einen Verbund, Bestand haben könnten. Eigene Anstrengungen, die das Hellmig-Krankenhaus z.B. im Rahmen des Sanierungstarifvertrages unternommen habe, hätten nicht ausgereicht, um auf Dauer wirtschaftlich arbeiten und die Marktposition halten zu können.
Herr Eisenhardt machte deutlich, dass mit der Knappschaft ein guter Fusionspartner gefunden worden sei, der in der Region besonders verwurzelt sei.
Er zeigte sich erfreut, dass die Diskussionen zur Fusion in Kamen überwiegend positiv belegt gewesen seien. Im Vordergrund stehe der Erhalt der gesundheitlichen Vorsorge in Kamen.
Die Übernahme der Bürgschaft aufgrund des Wechsels der Versicherungsanstalt für die Renten-Zusatzversicherung sei vernünftig und unumgänglich.
Wesentliche Regelungen zum Kündigungsschutz der Mitarbeiter im Rahmen der Fürsorgepflicht sowie zur Sicherstellung des Einflusses des Rates seien angemessen in den Fusionsverträgen berücksichtigt worden.
Für die CDU-Fraktion erklärte er die Zustimmung zur Vorlage.
Auf die Frage von Frau Werning nach der Notwendigkeit der Ausfallbürgschaft für den Wechsel der Zusatzversorgungskasse, erklärte Herr Hupe, dass es sich um einen Vorratsbetrag handele, der sich aus der Ablöse gemäß Versicherungsgutachten und Lohnsteuerzahlungen zusammensetze. Vermutliche werde der zur Absicherung pauschal angesetzte Betrag nicht gänzlich in Anspruch genommen werden müssen.
Den Ablauf skizzierte er so, dass die Hellmig-Krankenhaus gGmbH Ende Dezember einen Kredit für die Ablöse an die VBL aufnehmen werde. Die Verzinsung und Tilgung des Kredites sei so berechnet, dass diese nicht höher seien als die Ersparnis durch den Wechsel der Zusatzversorgungskasse. Bedingung dafür sei die Übernahme einer öffentlichen Bürgschaft für den Kredit durch die Stadt. Mit der Fusion gehe dieser Kredit auf das Klinikum über.
In diesem Zusammenhang zeigte der Bürgermeister auf, dass zurzeit einige gerichtliche Verfahren gegen die VBL und deren allgemeiner Geschäftsbedingungen geführt würden, u.a. auch von den GSW. Eine erfolgreiche Klage würde die Kosten für den Wechsel der Zusatzversicherung verringern.
Frau Möller legte dar, dass der Weg zu größeren Einheiten im Krankenhaussektor nicht mehr aufzuhalten sei und nur dieser Weg die hiesige Nahversorgung jetzt noch für die Zukunft sichern könne. Sie hielt es für fraglich, ob das Hellmig-Krankenhaus ohne Anschluss in den Verbund in einigen Jahren überhaupt noch zu halten sei.
Wichtige Aspekte der Fusion, wie die Sicherung der Arbeitsplätze und die Tarifsicherheit für die Mitarbeiter, die Weiterbeschäftigung der Geschäftsführung sowie die Sicherung des kommunalen Einflusses seien gut umgesetzt worden.
Sie dankte ebenfalls den Mitarbeitern und der Geschäftsführung und sagte für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Zustimmung zur Fusion zu.
Für die FDP-Fraktion begrüßte Frau Schaumann die Fusion mit dem Klinikum Westfalen und erklärte die Zustimmung. Durch die Fusion könne der Krankenhausbetrieb in der Stadt für die Zukunft gesichert werden. Positiv erwähnte sie ebenfalls die Regelung zur 6-jährigen Beschäftigungsgarantie und Tarifsicherheit.
Herr Grosch stellte zwei ausschlaggebende Aspekte der Fusion in den Vordergrund. Zum einen nannte er die Verhinderung einer Portalklinik, zum anderen die Übernahme der Mitarbeiter sowie die Sicherung der Arbeitsplätze. In diesem Zusammenhang wies er auf die besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern des Krankenhauses hin, der man durch die Regelungen des Personalüberleitungsvertrages gerecht geworden sei.
Er erkundigte sich nach der Auslassung im § 3 „Rentenzusatzversorgung“ des Personalüberleitungsvertrages und nach dem Passus in der Vorlage für den Rat der Stadt Lünen, in dem von einem Fusionspotential im Personalkostenbereich in Höhe von ca. 40 Stellen die Rede sei.
Zur Auslassung in § 3 des Personalüberleitungsvertrages erklärte Herr Hupe, dass es sich bei den Ausnahmen um Mitarbeiter handele, die einen privaten Vertrag zur Zusatzversicherung hätten und nicht in der VBL versichert seien. Aus Gründen des Datenschutzes seien die persönlichen Daten ausgelassen worden.
Der Bürgermeister führte aus, dass das zitierte Fusionspotential in einem Gutachten ermittelt worden sei, welches die synergetischen Effekte der Fusion untersucht habe.
Erneut betonte er, dass alle Mitarbeiter mit einer 6-jährigen Arbeitsplatzgarantie im Klinikum weiterbeschäftigt würden, ausgenommen die Mitarbeiter der Radiologie, die freiwillig den Arbeitgeber wechseln würden. Von den insgesamt 1.600 Beschäftigten des Klinikums nach Eintritt des Hellmig-Krankenhauses in den Verbund würden 40 Stellen im Rahmen der normalen Stellenfluktuation eingespart werden, ohne dass es Kündigungen geben werde. Dieses Fusionspotential sei somit zunächst einmal nur eine rechnerische Größe, eine Umsetzung könne erst später geprüft werden.