Herr Liedtke stellte Auszüge aus dem vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb erstellten Exposé zu dem Gebäude vor (s. Präsentation S. 6 bis S. 15). Hinsichtlich der Lage verfüge die Liegen­schaft über eine hervorragende Anbindung an das Fernstraßennetz und den ÖPNV – ein heute nicht unbedeutender Standortfaktor. Das Gesamtgrundstück hat eine Fläche von 13.370 m². Drei Verwaltungsgebäude befinden sich im südlichen Teil. Im Norden befinden sich Werkstatt- u. Garagengebäude sowie eine unter Denkmalschutz stehende Tankstelle. Im Osten befindet sich eine Freifläche. Die bestehende Erschließung erfolgt über die Toranlage an der Dortmunder Allee. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit könne über die Borsigstraße ermöglicht werden. Der nördliche Bereich der Liegenschaft wird im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der südliche Teil beinhaltet Flächen für den Gemeinbedarf (Öffentliche Verwal­tung). Demnach scheine es erforderlich zu werden, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Bei einer Überplanung sei insbesondere die Struktur des Umfeldes zu beachten. Die Lärmbelastung durch Bahn- und Straßenverkehr sowie die Belange des Denkmalschutzes seien ebenfalls zu berücksichtigen. Zunächst sei ein Handlungsrahmen mit dem Liegenschaftsbetrieb abgestimmt und für Interessenten formuliert; mögliche Parzellie­rungen seien vorgeschlagen. Konkrete Interessenten gäbe es z. Zt. noch nicht. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb werde jetzt in die Vermarktung einsteigen. Anhand von Fotos dokumen­tierte Herr Liedtke zudem den derzeitigen Bestand.

 

Frau Hartig sagte, dass sie als Ratsvertreterin aus Südkamen besonders an der weiteren Ent­wicklung und Nutzung der Liegenschaft interessiert sei. Seinerzeit hätte sie bereits die Idee ge­äußert, ggf. eine Wohnnutzung (Senioren- /Studentenwohnungen) vorzusehen. Die Möglichkei­ten seien jedoch abhängig von der Vermarktung sowie Faktoren wie Lärm und Umfeld.

 

Dies sei ein berechtigter Hinweis, erklärte Herr Liedtke. Mit dem Thema Lärm müsse man in diesem Bereich umgehen und ggf. Auflagen wie Lärmschutzfenster bei einer Wohnbebauung in den Bebauungsplan aufnehmen.

 

Ob geplant sei, das planungsrechtliche Handlungsfeld durch eine Arrondierung zu vergrößern, fragte Herr Diederichs-Späh. Beispielhaft nannte er den Bereich Lidl, der zu einem Nahversor­gungszentrum ausgeweitet werden könne.

 

Eine konkrete Definition des Bebauungsplanbereiches sei noch nicht erfolgt, erläuterte Herr Liedtke. Vorhandene Strukturen seien zu berücksichtigen. Bisher seien nur mögliche Optionen aufgezeigt worden. Die Einbeziehung auch städtischer Flächen in die Planung sei nicht von vornherein ausgeschlossen.