Der Betriebsleiter Herr Mösgen wies auf einen redaktionellen Fehler in der Mitteilungsvorlage hin: Bei dem dritten Spiegelstrich auf der ersten Seite der Vorlage stehe:

 

 „- die Aufwendungen für die Rückstellung für eventuelle Verluste aus dem CHF-Swap in Höhe von 2.857 € nicht in die Betriebsabrechnung einfließen“.

 

Richtig müsse es heißen:

„- die Rückstellung für eventuelle Verluste aus dem CHF-Swap in Höhe  von rd. 2.454 T€ nicht in die Betriebsabrechnung einfließt“

 

Entsprechend sei auch in der Tabelle auf der zweiten Seite in der zehnten Zeile anstatt der Be­zeichnung „Rückstellung für Swaps“ die Bezeichnung „Aufwendungen für Swaps“ einzusetzen.