Sitzung: 14.05.2012 Betriebsausschuss
Vorlage: 038/2012
Der Betriebsleiter Herr Mösgen wies auf einen redaktionellen Fehler in der Mitteilungsvorlage hin: Bei dem dritten Spiegelstrich auf der ersten Seite der Vorlage stehe:
„- die Aufwendungen für die Rückstellung für eventuelle Verluste aus dem CHF-Swap in Höhe von 2.857 € nicht in die Betriebsabrechnung einfließen“.
Richtig müsse es heißen:
„- die Rückstellung für eventuelle Verluste aus dem CHF-Swap in Höhe von rd. 2.454 T€ nicht in die Betriebsabrechnung einfließt“
Entsprechend sei auch in der Tabelle auf der zweiten Seite in der zehnten Zeile anstatt der Bezeichnung „Rückstellung für Swaps“ die Bezeichnung „Aufwendungen für Swaps“ einzusetzen.