Beschlussempfehlung:

 

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde­prüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2011 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresverlust 2011 in Höhe von 851.387,39 € wird durch eine Entnahme aus dem Ge­winn­vortrag in Höhe von 1.374.029,19 € gedeckt. Die Erlöse aus der Auflösung der Sonderposten in Höhe von 375.677,51 € werden durch entsprechende Reduzierung des Gewinnvortrages der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die Vorsitzende Frau Dyduch wies zunächst darauf hin, dass, wie bei der Einladung angekün­digt, das Testat des Wirtschaftsprüfers als Tischvorlage vorgelegt werde. Zudem sei vorgese­hen, es auch den nicht an der Betriebsausschusssitzung teilnehmenden Mitgliedern des Rates sowie den stellvertretenden Ausschussmitgliedern mit der nächsten Ratspost zuzustellen.  

 

Frau Grimme von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, stellte die Ergebnisse der Prüfung des dem Protokoll als Anlage 1 beigefügten Jahresabschlusses der Stadtentwässerung Kamen (SEK) zum 31.12.2011 vor. Auftrag und Prüfung durch die Wirt­schaftsprüfungsgesellschaft ergaben sich aus dem Auftrag des Betriebsausschusses mit Zu­stimmung der GPA NRW, der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 101 GO NRW und der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG. Der  risikoorientierte Prüfungsansatz stellte keine Vollprüfung dar sondern nutzte gezielte Stichproben, mit denen mit ausreichender Sicherheit Unrichtigkeiten aufgedeckt werden können. Wesentliche Geschäfts­prozesse sowie deren Kontrollen wurden in Übereinstimmung mit den entsprechenden Prü­fungsstandards des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) identifiziert und geprüft. Die Prüfungsschwerpunkte Anlagevermögen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti­tuten / Derivate und Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Kamen haben sich zum Vorjahr nicht geändert. Der Schwerpunkt Anlagevermögen wurde gewählt, da die Aktivseite der Bilanz mit rd. 78,7 Mio. € fast zu 100 % aus Anlagevermögen besteht. Verbindlichkeiten ge­genüber Kreditinstituten wiesen eine Höhe von 30,7 Mio. € aus und für einen CHF-Swap wurde eine Rückstellung in Höhe von 2,454 Mio. € eingestellt. Verbindlichkeiten und Forderungen ge­genüber der Stadt wiesen kein großes Saldo auf, waren aber von wesentlicher Bedeutung für das Gesamtergebnis.

 

Die erste wesentliche Prüfungsfeststellung bezog sich auf die Umsatzerlöse, die im Vergleich zu 2010 leicht gesunken sind, was aber darauf zurückzuführen ist, dass, bei relativ gleichen Ver­anlagungsmengen und der Beibehaltung des Gebührensatzes für Schmutzwasser (2010 und 2011: 2,88 €/cbm) der Gebührensatz für Niederschlagswasser von 1,21 €/qm in 2010 auf 1,17  €/qm in 2011 gesenkt wurde. Der Planwert für Umsatzerlöse wurde zu 100 % erreicht.

 

Die Senkung der Lippeverbandsumlage von 5,1 Mio. € auf 4,8 Mio. € führte zu einer wesentli­chen Reduzierung beim Materialaufwand. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich wesentlich durch die Gebührenrückzahlungsverpflichtung in Höhe von 477 T€. Diese resul­tierte aus dem Ergebnis der Betriebsabrechnung, die eine Überdeckung von 513 T€ auswies, von denen jedoch rd. 36 T€ zum Ausgleich einer Unterdeckung aus früheren Jahren eingestellt wurden. 

 

Da sich die Stadtentwässerung Kamen entschlossen hatte, für den CHF-SWAP neben der Klage auf Rückabwicklung des aus ihrer Sicht unwirksamen Vertrages mit der WestLB auch eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 2,454 Mio. € einzustellen, führte das negative Finanzer­gebnis dazu, dass trotz gutem betrieblichen Ergebnis das Gesamtergebnis mit einem Jahres­verlust von 851 T€ abschließt.

 

Die gemäß Ratsbeschluss in 2011erfolgte Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen in Höhe von 1 Mio. € führte zu einer entsprechenden Eigenkapitalminderung.

 

Die Kernaussagen zum Lagebericht betrafen hauptsächlich den Sachverhalt zum CHF-SWAP. Die Betriebsleitung hatte sich anders als in 2010 dazu entschlossen, aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung in Höhe des negativen Marktwertes (2,454 Mio. €) und einer weiteren Rückstellung für die zu erwartenden Prozesskosten (rd. 76 T€) einzustellen, da wie bei jeder Klage das Er­gebnis als offen bewertet wurde. Bei einem positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens würde die Rückstellung, die nur das Eigenkapital beeinflusst, ertragswirksam aufgelöst und wieder dem Eigenkapital zugeführt.

 

Weitere Kernaussagen der Wirtschaftsprüfer zum Lagebericht betrafen das Investitionsvolumen im Kanalbau (rd. 3,5 Mio. €, Vorjahr rd. 4,2 Mio. €), die geringe Kreditaufnahme (2,0 Mio. €; Plan: 12,2 Mio. €) und den Payer-SWAP, für den bei  negativen Marktwert (rd. -216,2 T€) keine Rückstellung gebildet wurde, da er eine Bewertungseinheit mit den zugrundeliegenden Darlehen aufwies. Für die Folgejahre 2012 und 2013 plant der Betrieb weitere positive Entwicklungen (geplantes Jahresergebnis 2012: rd. 2,0 Mio. €; geplantes Jahresergebnis 2013: rd. 2,1 Mio. €).

 

Die Vorstellung des Jahresabschlusses 2011 und der Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurde von der Wirtschaftsprüferin Frau Grimme mit den folgenden wesentlichen Prüfungsfest­stellungen abgeschlossen:

 

-       Die Buchführung entspricht nach den Feststellungen der Wirtschaftsprüfer den gesetzli­chen Vorschriften.

-       Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä­ßiger Buchführung ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er­tragslage des Eigenbetriebes Stadtentwässerung.

-       Die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung im Jah­resabschluss und im Lagebericht wird von den Wirtschaftsprüfern für zutreffend ge­halten.

-       Es wurden keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt.

 

Mit der Feststellung, dass für den Jahresabschluss zum 31. 12. 2011 aus den vorge­nannten Gründen ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk seitens der Wirtschaftsprüfer erteilt wurde, beendete Frau Grimme ihren Vortrag. 

 

Herr Mösgen informierte darüber, dass die geplante Klage auf Rückabwicklung des CHF-Ver­trages mit der WestLB kurzfristig eingereicht werde.

 

Herr Kalle fragte nach, warum die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten / Prozesskos­ten in dem zum 31.3.2012 vorgelegten Exemplar rd. 280 T€ betragen habe und in dem testierten Abschluss um 213 T€ gesunken sei. Seitens der Verwaltung wurde erklärt, dass die Wirt­schaftsprüfer eine Forderung eines Unternehmens aus einem noch offenen aber nicht geneh­migten Nachtrag als Verbindlichkeit und nicht als Rückstellung bewertet hätten und somit der Betrag aus den Rückstellungen für Prozesskosten in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umgebucht worden sei.

 

Herr Hasler bewertete den ersten Teil der Ergebnisse des handelsrechtlichen Abschlusses als sehr gut. Ohne Aufwendungen für Swaps in Höhe von rd. 2,8 Mio. € hätte der Jahresgewinn rd. 2 Mio. € betragen. Der ausgewiesene Verlust betreffe jedoch nur das Eigenkapital. Für den Ge­bührenzahler sei das Jahresergebnis erfreulich, da das Betriebsergebnis eine Überdeckung aufweise, die in künftigen Jahren gebührenmindernd einzusetzen sei. Er bedankte sich im Na­men der CDU-Fraktion für die gute Leistung der Mitarbeiter.

 

Herr Eckardt schloss sich der Bewertung an und wies darauf hin, dass unabhängig von dem Prozessausgang für künftige Jahre weiterhin Gewinnabführungen realisierbar seien und bei po­sitivem Prozessausgang die Auflösung der Rückstellung später auch wieder zu dem für 2011 eingeplanten Gewinn führen könne.