Beschluss:

 

 


Herr Lipinski begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Homburg und Herrn Rohde von den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bönen-Bergkamen.

 

Herr Dr. Homburg gab anhand einer Präsentation (s. Ratsinformationssystem) eine ausführliche Datenanalyse zur Straßenbeleuchtung und stellte unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Kri­terien (EU-RL) die grundsätzlich möglichen Handlungsfelder in Kamen dar. Alle Details sind der Präsentation zu entnehmen.

 

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass die Verwaltung voraussichtlich im Herbst d. J. ein ge­meinsam mit den GSW erarbeitetes und abgestimmtes Beleuchtungskonzept im Planungs- und Umweltausschuss vorstellen werde. Anschließend solle das Konzept den Fraktionen zur Bera­tung vorgelegt werden, so dass genügend Zeit für die Diskussion in den Fraktionen und Ortsteilen gegeben sei. In diesem Zusammenhang sei auch ein Gleichklang mit den Nachbarkommunen angestrebt. Beim Themenbereich „Straßenbeleuchtung“ seien zudem auch Aspekte wie Ver­kehrs­sicherheit, Vermeidung von Angsträumen zu berücksichtigen. Mit der Abschaltung der Beleuchtung auf der Hochstraße sei bereits ein erster Schritt getan worden, der nach seiner Erin­ne­rung eine Kostener­sparnis von rd. 8.000 €/Jahr eingebracht hätte. Zeitnah solle überlegt werden, an weiteren an­baufreien Strecken im Stadtgebiet die Straßenbeleuchtung abzuschalten. Auch Kosteneinspa­rungen durch die Verkürzung von Wartungsintervallen seien zu untersuchen. Das Haushalts­siche­rungskonzept plane zunächst eine Einsparung von 20.000 € für die Straßen­beleuchtung ein.

 

Herr Kissing erkundigte sich nach den Kosten für die Straßenbeleuchtung, den erwarteten Ein­sparpotentialen.

 

Die genauen Kosten für die Straßenbeleuchtung (Wartung und Energie) würden mit der Nieder­schrift mitgeteilt, antwortete Herr Brüggemann. Die Erwartungshaltung zum Einsparpotential sei dem Haushaltssicherungskonzept zu entnehmen: In 2011 durch die Abschaltung der Straßenbe­leuchtung Hochstraße 8 T€, durch Abschaltungen an weiteren anbaufreien Strecken im Herbst 2012 für 2012 rd. 20 T€, sowie durch weitere Sparmöglichkeiten bis zu 66 T€ insgesamt. Im Rahmen des HSK entscheide die Politik unmittelbar mit, wie das Beleuchtungskonzept schluss­endlich aussehe und welche Einsparmöglichkeiten zur Anwendung kommen könnten.

 

 

Mitteilung der Verwaltung:

 

Ansteigende Kosten bei Wartung und Unterhaltung begründen sich durch zusätzlich aufgestellte Straßenleuchten, z. B. in neuen Baugebieten.
Das Haushaltssicherungskonzept weist Einsparungspotentiale durch den geringeren Stromverbrauch aus. Die jeweiligen Erhöhungen der Straßenbeleuchtungskosten sind auf steigende Strompreise zurückzuführen.

 

Bezeichnung

2010

2011

2012

Kosten für die Wartung/Unterhaltung

   438.960 €

438.960 €

 440.800 €

Kosten für Energie

304.825 €

 317.085 €

319.200 €*

 

*Angegeben ist die Höhe der geleisteten Vorauszahlungen. Die tatsächlich für das lfd. Jahr zu berücksichtigenden Kosten können erst nach erfolgter Jahresabrechnung zu Beginn des Jahres 2013 ermittelt werden.

 

 

In dem Vortrag habe Herr Dr. Homburg aufgezeigt, dass bei rd. 44 % der Leuchten akuter Hand­lungsbedarf bis April 2015 bestehe, so Herr Kissing. In diesem Zusammenhang bat er um Dar­stellung der zu erwartenden Investitionskosten sowie der möglichen Einsparungen.

 

Nach seiner Einschätzung sei von einem Investitionsvolumen in Höhe von 600 T€ bis 700 T€ auszugehen, wobei er noch mit Einsparpotentialen durch die Entwicklung am Markt rechne, er­klärte Herr Dr. Homburg. Genaue Zahlen könne er jedoch erst vorlegen, wenn ein konkretes Konzept vorliege, welches auch alle Fördermöglichkeiten berücksichtige.

 

Nachdem die Grundlagendaten vorgestellt wurden, sei der von der Verwaltung skizzierte Weg der Konzepterarbeitung und anschließenden parlamentarischen Beratung sinnvoll und ziel­füh­rend, führte Herr Krause aus. Durch die Berücksichtigung verschiedenster Aspekte erwarte er eine spannende Diskussion.

 

Zur Nachfrage von Herrn Naujoks erklärte Herr Dr. Homburg, dass durch Einbeziehung des gesamten Versorgungsgebietes der GSW und Kontakte zu anderen Stadtwerken Spareffekte, z. B. durch größere Einkaufsmengen, in der Modellrechnung berücksichtigt würden.

 

Herr Diederichs-Späh informierte darüber, dass nach seinem Kenntnisstand die LED-Leucht­mittel nicht überall, sondern nur bei Pilotprojekten zugelassen seien (z. B. Parkplätze)

 

Solche Informationen lagen Herrn Dr. Homburg nicht vor. Es würden nur von Herstellern zuge­lassene LED-Lampen verwendet. Darüber hinaus sei auch ein späterer Austausch der Leucht­mittel möglich; je nach Lampenfassung sei die Umrüstung ohne großen Aufwand vorzunehmen. Details würden sich aus dem noch zu erarbeitenden Konzept ergeben – auch die Vertragsge­staltung, die u. a. auch die erforderlichen Fördergrundlagen berücksichtigen müsse.

 

Zur Frage von Herrn Diederichs-Späh zur Zuständigkeit für die Straßenbeleuchtung an klassi­fizierten Straßen, führte Herr Neunert aus, dass die jeweilige Kommune auch für die Straßenbe­leuchtung an klassifizierten Straßen im Stadtgebiet zuständig sei.

 

Frau Schneider regte an, den Gleichstellungsbeirat bei der Erarbeitung eines Konzeptes zur Straßenbeleuchtung mit einzubinden (z. B. Thema Angsträume).

 

Herr Lipinski stellte abschließend fest, dass im Zuge der Erarbeitung eines Beleuchtungs­kon­zeptes zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen seien (u. a. Umgang mit Ressourcen, Investi­tio­nen, Einsparungen, Angsträume), die in die Überlegungen einzubeziehen seien.