6.1       Mitteilungen der Verwaltung

Mitteilungen der Verwaltung ergaben sich nicht.


6.2       Anfragen

 

6.2.1    Herr Krause wies auf Probleme bei der Querung der Heerener Straße zur Henry-Everling-Straße hin; die Grünphase der Fußgängerampel sei zu kurz.

Mitteilung der Verwaltung:
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die Ampelphasen manuell bemessen. Die Fahrbahn­breite beträgt am Fußgängerüberweg 12 m. Die Dauer der Grünphase liegt bei 12 bis 14 Sekunden. Die Schutzzeit, während der die Fußgängerampel bereits „rot“ zeigt, die Fahr­zeuge aber ebenfalls „rot“ haben, beträgt zusätzlich 18 bis 20 Sekunden. Die Fußgänger haben somit für die Überquerung mindestens einen Zeitrahmen von 30 Sekunden zur Verfügung. Der Landesbetrieb Straßen.NRW. berechnet eine Fußgängerstandard­ge­schwindigkeit von 1,2 bis 1,5 m/Sekunde. Im Bereich von Seniorenheimen werden 1,1 m/Sekunde berücksichtigt. Die Verwaltung wird „Haus Volkermann“ anschreiben, mit der Bitte, insbesondere die Schutzzeiten zu kommunizieren und deutlich zu machen, dass ausreichend Zeit ist, die Straße weiter zu queren, auch wenn das Fußgängersignal wäh­rend­dessen auf „rot“ springen sollte.

6.2.2    Frau Scharrenbach merkte an, dass sie sich nicht umfänglich genug von der Verwaltung informiert fühle. Sie bat um effizientere Vorbereitung auf Themen in Form von umfäng­lichen Mitteilungsvorlagen und Bereitstellung von Präsentationen und Unterlagen bereits vor der Sitzung. Beispielhaft führte sie an: Abfallwirtschaftskonzept Kreis Unna, Beleuch­tungskonzept, Auswirkungen des Entfallens der Radwegebenutzungspflicht auf den Aus­bau des Radwegenetzes, Ausgaben von 60 T€ für den Ideenwettbewerb, Ausgaben für das Straßenkataster.

Herr Brüggemann entgegnete, dass die Ausgaben mit der Priorisierung im Haushalt bzw. mit der Mittelbereitstellung durch den Rat beschlossen wurden. Die Verwaltung sei be­strebt, umfänglich zu informieren und die Sitzungen effizient zu gestalten (z. B. Verschrift­lichung von Mitteilungen). Alle Präsentationen würden im Ratsinformationssystem nach der Sitzung zur umfänglichen Information zur Verfügung stehen. Mit der Tagesordnung wür­den die Punkte entweder eingebracht oder seien die Beratungsthemen aufgerufen. Es sei unangebracht, die Verwaltung pausenlos zu kritisieren.

 

 

6.2.3    Frau Schaumann wies darauf hin, dass die im Rahmen der Streikveranstaltung Verdi auf dem Marktplatz aufgebrachten Parolen/Piktogramme noch nicht entfernt worden seien.

Anmerkung der Verwaltung:
Nach Mitteilung von FB 70, wurde auf Kosten der Gewerkschaft Verdi am Montag, 07.05.2012, die entsprechende Reinigung des Marktplatzes durch eine Firma vor­genom­men.

 

6.2.4    Herr Kühnapfel berichtete, dass im Westicker Feld eine Hunde-Ausbildungsübung statt­gefunden habe. Im Rahmen des Artenschutzes (Hauptbrutzeit Kiebitz) bat er die Verwal­tung darum, in dieser Sache zu recherchieren und die Verantwortlichen um einen sensi­bleren Umgang mit Artenschutzbelangen (Beachtung von Brutzeiten) zu bitten.

Hinweis der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit dem Kreis Unna – Untere Landschaftsbehörde – wird die Stadt Kamen die landwirtschaftlichen Ortsverbände anschreiben und die arten- u. naturschutz­rechtlichen Belange darstellen.


6.2.5    Bezug nehmend auf die Sachstandsinformation zur Erarbeitung des Straßenkatasters erkundigte sich Herr Kissing, ob eine Fortschreibung auf Grundlage des Straßen­katas­ters aus dem Jahr 2005 nicht ausreichend gewesen wäre.

Herr Brüggemann führte aus, dass Herr Hupe vor dem Hintergrund der Winterschäden bereits ausführlich die Notwendigkeit der Betrachtung der Straßenzustände erläutert ha­be. Zur Entwicklung von Sanierungskonzepten und zur richtigen Bewertung der Flächen sei es unbedingt erforderlich, auch eine räumliche Aufteilung der Flächen zu berücksich­tigen. Bei der Bewertung 2005 sei u. a. keine detaillierte Flächenunterteilung vorgenom­men worden.

Herr Liedtke ergänzte, dass nach einem gewissen Zeitablauf eine Neuinventur erfor­der­lich wäre. Darüber hinaus seien drastische Änderungen der Zustände der Anlagen seit 2005 eingetreten, die so nicht einkalkuliert werden konnten. Darüber hinaus sei es unter Verwendung der neuen Methoden möglich, weitere Details abzugrenzen und darzustellen. Sowohl wirtschaftlich als auch konzeptionell sei eine Neubewertung erforderlich gewor­den.