Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung, unter Einbeziehung der Systematik des Neuen kommunalen Finanzmanagements zu untersuchen, ob unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Gesichtspunkte für die Kernverwaltung künftig tariflich Beschäftigte oder Beamte ausgebildet und in der Folge beschäftigt werden sollten.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Antrag zur Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede (Kommunen) über die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe

 

Frau Scharrenbach begründete die frühzeitige Antragsstellung damit, der Verwaltung schon im Vorfeld zur Beschlussfassung des Haushaltes und Haushaltssicherungskonzeptes die Möglich­keit zur Prüfung zu geben.
Im Schul- und Sportausschuss sei das Thema bereits im Zusammenhang mit der Rückführungs­regelung für auswärtig beschulte Schüler in den För­derschwerpunkten Sprache sowie soziale und emotionale Entwicklung aus dem Errichtungserlass über das Kompetenzzentrum Käthe-Kollwitz-Schule diskutiert worden. Es habe sich herausgestellt, dass die Rückführung an die Käthe-Kollwitz-Schule in der Praxis nicht so funktioniere, wie im Errich­tungs­erlass vorgesehen.

In Bezug auf die Eignung führte sie aus, dass mit den Räumlichkeiten und dem Lehrpersonal die Käthe-Kollwitz-Schule ausreichend Kapazitäten vor­ge­halten würden.

Trotz der Zahlungsverpflichtung, die nach der Kündigung der Vereinbarung für fünf Jahre weiter bestünde, befürworte die CDU-Fraktion einen Ausstieg aus der Vereinbarung.

 

Für die Verwaltung erklärte Herr Brüggemann die Ablehnung des Antra­ges.

Er erinnerte zunächst daran, dass die Käthe-Kollwitz-Schule sich in der Ent­wicklung zu einem Kom­petenzzentrum befinde. Die Pilotphase ende erst Ende 2013, das dazu auch relevante Thema der Inklusion werde laufend im Schul- und Sportausschuss vorgetragen. Er erinnerte daran, dass in diesem Zusammenhang zuletzt der Schu­lleiter der Käthe-Kollwitz-Schule im Ausschuss berichtet habe.

Unter Verweis auf den Produkthaushalt machte er deutlich, dass beide Sys­teme einer vergleich­baren Kostenentwicklung unterlägen. Dazu bezifferte er die Kosten je Schüler, festgemacht an den Zahlen des Produktes.

Die Schulstatistik mache deutlich, dass die Schülerzahlen der Käthe-Kollwitz-Schule stetig sinken würden, womit sich zeige, dass das Konzept des gemeinsamen Unterrichtes in den Regelschulen immer mehr greife.

Herr Brüggemann plädierte dafür, die Entwicklung abzuwarten und eine Entscheidung erst am Ende der Pilotphase zu treffen. Es sei sinn­voll, zunächst die Auswertung der Ergebnisse abzuwarten.

Am Ende seien zwingend auch die Belange der Jugendhilfe bei der Diskus­sion zu berück­sich­tigen.

 

Frau Dyduch zeigte sich verwundert, dass die CDU-Fraktion bereits jetzt Anträge zum Haus­halts­siche­rungskonzept stellen würde, obwohl die Beschlussfassung erst in der Ratssitzung im Mai erfolge. In der Sache seien die Anträge grundsätzlich positiv zu bewerten, diesen Prüfauftrag hal­te sie zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht für sinnvoll.

Die SPD-Fraktion werde den Antrag daher nicht unterstützen.

Inhaltlich stimme sie mit den Ausführungen von Herrn Brüggemann überein. Das Thema müsse ganzheitlich im Rahmen von Inklusion betrachtet wer­den.

 

Frau Möller vertrat den Standpunkt, dass der Inklusionsgedanke noch in den Anfängen stecke. Aus finanzieller Sicht halte sie den Antrag für interes­sant, aus pädagogisch-fachlicher Sicht be­stehe noch Klärungsbedarf.

Sie schlug daher vor, die Thematik zuerst im Fachausschuss zu disku­tie­ren. Neben vielen Fra­gen, wie den Gründen für die aktuelle Schulwahl, müsse u.a. geprüft werden, welche Konse­quen­zen sich in Bezug auf den Elternwillen zur freien Schulwahl ergeben würden.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werde sich bei der Antragsab­stim­mung aus vorgenannten Gründen enthalten.

 

Frau Schaumann ging davon aus, dass in Zusammenhang mit Inklusion ein Rückgang der För­der­strukturen einhergehe. Sie befürwortete eine Thematisierung im Schul- und Sportaus­schuss.

 

Frau Scharrenbach kritisierte die von Herrn Brüggemann genannten Durch­schnittswerte zu den Kosten je Schüler aus dem Produkt, diese seien so nicht vergleichbar.

Sie fragte nach, warum die Rückführungen an die Käthe-Kollwitz-Schule nicht in dem Maße durch­geführt würden, wie es in der Formulierung des Errichtungserlasses zur Kompetenzschule festgehalten sei.

Aufgrund der vorhandenen Fachlichkeit der Käthe-Kollwitz-Schule durch die Teilnahme an dem Pilotprojekt zum Ausbau von Kompetenzzentren sowie den Förderschwerpunkten, sei es not­wen­dig die bestehende Vereinbarung zur Schule für Erziehungshilfe zu überdenken.

Sie machte deutlich, dass der Antrag nicht auf eine sofortige Entscheidung, sondern lediglich auf einen Prüfauftrag abziele. Die Haltung der Verwaltung könne insofern nicht nachvollzogen wer­den.

Frau Scharrenbach hielt es für unwahrscheinlich, dass sich betroffene El­tern gegen eine wohn­ort­nahe Beschulung entscheiden würden.

Die Stärkung des eigenen Standortes und die vorhandenen Kapazitäten seien eindeutig Argu­men­te für eine Überprüfung der jetzigen Doppel­struk­tur.

Sie sprach sich dafür aus, das Ergebnis des Prüfauftrages im Schul- und Sportausschuss vorzu­stellen und dort im Detail zu diskutieren.

 

Herr Brüggemann betonte, dass eine Überprüfung erst nach Abschluss der Pilotphase und Vorliegen der Landesinklusionsleitlinien Sinn mache.

Zum Thema Rückführung machte er deutlich, dass es sich hier immer um eine pädagogische Entscheidung handele.

 

Herr Klanke berichtete zur Inklusion, dass die Möglichkeiten von immer mehr Eltern genutzt wür­den. Es handele sich fraglos um eine schwierige, aber auch interessante Aufgabe.

Bei der Diskussion sei es unerlässlich den demographischen Wandel und die damit einhergehen­de Veränderung in der Schullandschaft zu berück­sichtigen.

Er bewertete den Prüfauftrag zum jetzigen Zeitpunkt für kontraproduktiv. Da­mit werde nur ein falsches Signal gegeben. Eine Konsensfindung mit den Vertragspartnern sei der bessere Weg. Er äußerte die Befürchtung, dass der Prüfauftrag das Verhältnis zu den Vertragspartnern nur ne­ga­tiv beeinflussen würde.

 

Herr Eckardt wies darauf hin, dass sich innerhalb der nächsten 10 Jahre die Schullandschaft er­heblich verändern werde. Er halte es für falsch, das Thema unter Zeitdruck zu beraten. Er erin­ner­te daran, dass für den Herbst weitere schulpolitische Gespräche gewünscht worden seien, in denen man sich mit der Thematik und den offenen Fragen befassen könne.

 

Herr Grosch begrüßte die Diskussion zur Kamener Schullandschaft. Aus eigener beruflicher Er­fahrung berichtete er von der gut funktionierenden Zusammenarbeit sowohl mit den Stand­orten der Schule für Erziehungshilfe als auch der Käthe-Kollwitz-Schule. Probleme bestünden jedoch in Bezug auf die unterschiedlichen Auffassungen zu den Kompetenzen der verschie­denen Schu­len.

Es sei Aufgabe des Schul- und Sportausschuss mit den Schulleitern in einen Dialog einzutreten und die bestehenden Probleme zu erörtern.

Herr Grosch skizzierte die Probleme, die auf Seiten der Käthe-Kollwitz-Schule sowie der Regel­schulen durch die Inklusion entstünden.

 

Frau Schaumann zeigte sich erstaunt, dass der Antrag so kritisch gesehen werde, da es sich le­diglich um einen ergebnisoffenen Prüfauftrag handele.

 

Herr Eckardt machte deutlich, dass eine Überprüfung gewisse Grundlagen erfordere, die aktuell noch nicht vollständig vorhanden seien. Beispiels­wei­se fehlten noch Vorgaben seitens der Lan­desregierung, die aufgrund der Auflösung des Landtages nicht zeitnah zu erwarten seien.

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Herrn Grosch, forderte er ver­besserte Bedin­gun­gen vor allem für die weiterführenden Schulen.

Zurzeit sehe er keinen Grund zur Eile und für überstürzte Entscheidungen.

 

Herr Brüggemann machte deutlich, dass die schulfachliche Beratung erst nach Beendigung der Pilotphase und Vorliegen der Inklusionsrichtlinien des Landes stattfinden könne. Er sagte zu, dass die Verwaltung das Thema nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden zu gegebener Zeit unaufgefordert in die schulausschussfachliche Beratung ein­bringen werde.

 

Herr Hasler erklärte den Hintergrund für den Zeitpunkt des Prüfauftrages damit, dass selbst nach Kündigung der Vereinbarung eine fünfjährige Zah­lungsverpflichtung bestehen bleibe.

Angesichts der Argumentation der Verwaltung und des zeitlichen Aspektes, schlug er vor, den Antrag in Bezug auf den inhaltlichen Aspekt an den Schul- und Sportausschuss zu verweisen.

 

Frau Dyduch zeigte sich verwundert, dass die CDU-Fraktion nunmehr auch einen Verweis an den Schul- und Sportausschuss in Betracht ziehe, nach­dem zuvor auf eine Entscheidung in der heutigen Sitzung bestanden wor­den sei.

Grundsätzlich halte sie die Beratung im Fachausschuss für den richtigen Weg.

Aufgrund der aktuell noch fehlenden landespolitischen Vorgaben werde der Antrag als Beitrag zum Haushaushaltsicherungskonzept als nicht sinnvoll betrachtet.

 

Herr Eckardt wies daraufhin, dass die Frist aus Punkt 3 des Antrages bei einer Behandlung im Schul- und Sportausschuss verlängert werden müsse. Er schlug vor die Thematik im Schul- und Sportausschuss zu behandeln und den Antrag zurückzuziehen.

 

Herr Hasler erinnert an den Appell der Verwaltung an die Fraktionen zur Entwicklung des Haus­haltssicherungskonzeptes mit eigenen Vorschlägen beizutragen. Dem sei die CDU-Fraktion nach­gekommen und habe dieses mittelfristige, innerhalb des Zehnjahreszeitraums zu realisie­ren­de Konsoli­dierungspotential vorgeschlagen.

Er hinterfragte kritisch, warum die Verwaltung dieses Thema auf unbe­stimm­te Zeit schieben wol­le, obwohl mit dem Antrag lediglich ein Prüf­auf­trag verbunden sei.

Herr Hasler machte deutlich, dass es Intention des Antrages sei, sich fis­ka­lisch mit dem Thema zu beschäftigen. Mit dem Angebot den inhaltlichen As­pekt an den Schul- und Sportausschuss zu verweisen, wolle die Fraktion auf die Bedenken der Verwaltung und der anderen Fraktionen ein­gehen. Eine Beschlussfassung zum fiskalischen Aspekt werde weiterhin gewollt.

 

Zusammenfassend stellte Herr Hupe fest, dass der CDU-Antrag aufgrund Konsolidierungs­wir­kung zu diesem Tagesordnungspunkt gestellt worden sei, die Verwaltung jedoch den Standpunkt vertrete, dass auch über den Zeit­raum von 5 Jahren hinaus die Konsolidierung nicht eintreten kön­ne. Bei der Diskussion sei klar herausgekommen, dass es im Wesentlichen um in­haltliche Aspekte gehe, die zu beraten seien.

Für das weitere Verfahren und die inhaltliche Diskussion des Themas, stell­te der Bürgermeister die möglichen Alternativen dar.

Eine Möglichkeit sei, den Antrag in dieser Sitzung zur Abstimmung zu stel­len. Bei Ablehnung des Antrages wäre für die inhaltliche Diskussion ein neuer Antrag für den Schul- und Sportausschuss erforderlich.

Die andere Alternative sei, den Antrag zunächst zurückzustellen und an den Schul- und Sport­aus­schuss zur verweisen, wo die inhaltliche Diskussion im Vordergrund stünde.

 

Die CDU-Fraktion sprach sich für eine Abstimmung über den Antrag aus.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung,

  1. die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede (Kommunen) über die Fortführung einer Schule für Erziehungs­hilfe zu prüfen.
  2. mit der Gemeinde Bönen im Zusammenhang mit der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen über den gemeinschaftlichen Betrieb einer Förderschule im Verbund – Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung – in Kamen“ in die Beratung über eine Neufassung dieser Vereinba­rung mit dem Ziel einzutreten, dass künftig SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten „Sprache“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ am Förderstandort in Kamen be­schult werden.
  3. die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dem Rat der Stadt Kamen bis zur Sommerpause 2012 vorzulegen. Eine Berücksichtigung im Haushaltssicherungskonzept ist anzustreben.

 

 

Abstimmungsergebnis: bei 6 Enthaltungen und 25 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Antrag zur personellen Entwicklung in der Stadt Kamen

 

Frau Scharrenbach fasste die Intention des Antrages zusammen. Es ginge um die Frage, wie die Stadt Kamen zukünftig ausbilde und wie mit der Personalentwicklung umgegangen werde.

 

Es spräche nichts gegen eine systematische Untersuchung, so Herr Hupe. Dabei müssten ne­ben dem fiskalischen Aspekt die vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und - unterschiede beachtet werden. Er verwies auf die Erfahrungen anderer Bundesländer in Bezug auf die Per­sonalentwicklung.

 

Da der Prüfauftrag wichtig und sinnhaft sei, werde die SPD-Fraktion den Antrag unterstützen, so Frau Dyduch.