Sitzung: 22.03.2012 Rat der Stadt Kamen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung, unter Einbeziehung der Systematik des Neuen kommunalen Finanzmanagements zu untersuchen, ob unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Gesichtspunkte für die Kernverwaltung künftig tariflich Beschäftigte oder Beamte ausgebildet und in der Folge beschäftigt werden sollten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Antrag zur Aufhebung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen,
Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede (Kommunen) über
die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe
Frau Scharrenbach begründete die frühzeitige
Antragsstellung damit, der Verwaltung schon im Vorfeld zur Beschlussfassung des
Haushaltes und Haushaltssicherungskonzeptes die Möglichkeit zur Prüfung zu
geben.
Im Schul- und Sportausschuss sei das Thema bereits im Zusammenhang mit der
Rückführungsregelung für auswärtig beschulte Schüler in den Förderschwerpunkten
Sprache sowie soziale und emotionale Entwicklung aus dem Errichtungserlass über
das Kompetenzzentrum Käthe-Kollwitz-Schule diskutiert worden. Es habe sich
herausgestellt, dass die Rückführung an die Käthe-Kollwitz-Schule in der Praxis
nicht so funktioniere, wie im Errichtungserlass vorgesehen.
In Bezug auf die
Eignung führte sie aus, dass mit den Räumlichkeiten und dem Lehrpersonal die
Käthe-Kollwitz-Schule ausreichend Kapazitäten vorgehalten würden.
Trotz der
Zahlungsverpflichtung, die nach der Kündigung der Vereinbarung für fünf Jahre
weiter bestünde, befürworte die CDU-Fraktion einen Ausstieg aus der
Vereinbarung.
Für die Verwaltung
erklärte Herr Brüggemann die Ablehnung
des Antrages.
Er erinnerte
zunächst daran, dass die Käthe-Kollwitz-Schule sich in der Entwicklung zu
einem Kompetenzzentrum befinde. Die Pilotphase ende erst Ende 2013, das dazu
auch relevante Thema der Inklusion werde laufend im Schul- und Sportausschuss
vorgetragen. Er erinnerte daran, dass in diesem Zusammenhang zuletzt der Schulleiter
der Käthe-Kollwitz-Schule im Ausschuss berichtet habe.
Unter Verweis auf
den Produkthaushalt machte er deutlich, dass beide Systeme einer vergleichbaren
Kostenentwicklung unterlägen. Dazu bezifferte er die Kosten je Schüler,
festgemacht an den Zahlen des Produktes.
Die Schulstatistik
mache deutlich, dass die Schülerzahlen der Käthe-Kollwitz-Schule stetig sinken
würden, womit sich zeige, dass das Konzept des gemeinsamen Unterrichtes in den
Regelschulen immer mehr greife.
Herr Brüggemann
plädierte dafür, die Entwicklung abzuwarten und eine Entscheidung erst am Ende
der Pilotphase zu treffen. Es sei sinnvoll, zunächst die Auswertung der
Ergebnisse abzuwarten.
Am Ende seien
zwingend auch die Belange der Jugendhilfe bei der Diskussion zu berücksichtigen.
Frau Dyduch zeigte sich verwundert, dass die
CDU-Fraktion bereits jetzt Anträge zum Haushaltssicherungskonzept stellen
würde, obwohl die Beschlussfassung erst in der Ratssitzung im Mai erfolge. In
der Sache seien die Anträge grundsätzlich positiv zu bewerten, diesen
Prüfauftrag halte sie zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht für sinnvoll.
Die SPD-Fraktion
werde den Antrag daher nicht unterstützen.
Inhaltlich stimme
sie mit den Ausführungen von Herrn Brüggemann überein. Das Thema müsse
ganzheitlich im Rahmen von Inklusion betrachtet werden.
Frau Möller vertrat den Standpunkt, dass der
Inklusionsgedanke noch in den Anfängen stecke. Aus finanzieller Sicht halte sie
den Antrag für interessant, aus pädagogisch-fachlicher Sicht bestehe noch
Klärungsbedarf.
Sie schlug daher
vor, die Thematik zuerst im Fachausschuss zu diskutieren. Neben vielen Fragen,
wie den Gründen für die aktuelle Schulwahl, müsse u.a. geprüft werden, welche
Konsequenzen sich in Bezug auf den Elternwillen zur freien Schulwahl ergeben
würden.
Die Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen werde sich bei der Antragsabstimmung aus vorgenannten
Gründen enthalten.
Frau Schaumann ging davon aus, dass in Zusammenhang
mit Inklusion ein Rückgang der Förderstrukturen einhergehe. Sie befürwortete
eine Thematisierung im Schul- und Sportausschuss.
Frau Scharrenbach kritisierte die von Herrn
Brüggemann genannten Durchschnittswerte zu den Kosten je Schüler aus dem
Produkt, diese seien so nicht vergleichbar.
Sie fragte nach,
warum die Rückführungen an die Käthe-Kollwitz-Schule nicht in dem Maße durchgeführt
würden, wie es in der Formulierung des Errichtungserlasses zur Kompetenzschule
festgehalten sei.
Aufgrund der
vorhandenen Fachlichkeit der Käthe-Kollwitz-Schule durch die Teilnahme an dem
Pilotprojekt zum Ausbau von Kompetenzzentren sowie den Förderschwerpunkten, sei
es notwendig die bestehende Vereinbarung zur Schule für Erziehungshilfe zu
überdenken.
Sie machte
deutlich, dass der Antrag nicht auf eine sofortige Entscheidung, sondern
lediglich auf einen Prüfauftrag abziele. Die Haltung der Verwaltung könne
insofern nicht nachvollzogen werden.
Frau Scharrenbach
hielt es für unwahrscheinlich, dass sich betroffene Eltern gegen eine wohnortnahe
Beschulung entscheiden würden.
Die Stärkung des
eigenen Standortes und die vorhandenen Kapazitäten seien eindeutig Argumente
für eine Überprüfung der jetzigen Doppelstruktur.
Sie sprach sich
dafür aus, das Ergebnis des Prüfauftrages im Schul- und Sportausschuss vorzustellen
und dort im Detail zu diskutieren.
Herr Brüggemann betonte, dass eine
Überprüfung erst nach Abschluss der Pilotphase und Vorliegen der
Landesinklusionsleitlinien Sinn mache.
Zum Thema
Rückführung machte er deutlich, dass es sich hier immer um eine pädagogische
Entscheidung handele.
Herr Klanke berichtete zur Inklusion, dass
die Möglichkeiten von immer mehr Eltern genutzt würden. Es handele sich
fraglos um eine schwierige, aber auch interessante Aufgabe.
Bei der Diskussion
sei es unerlässlich den demographischen Wandel und die damit einhergehende
Veränderung in der Schullandschaft zu berücksichtigen.
Er bewertete den
Prüfauftrag zum jetzigen Zeitpunkt für kontraproduktiv. Damit werde nur ein
falsches Signal gegeben. Eine Konsensfindung mit den Vertragspartnern sei der
bessere Weg. Er äußerte die Befürchtung, dass der Prüfauftrag das Verhältnis zu
den Vertragspartnern nur negativ beeinflussen würde.
Herr Eckardt wies darauf hin, dass sich
innerhalb der nächsten 10 Jahre die Schullandschaft erheblich verändern werde.
Er halte es für falsch, das Thema unter Zeitdruck zu beraten. Er erinnerte
daran, dass für den Herbst weitere schulpolitische Gespräche gewünscht worden
seien, in denen man sich mit der Thematik und den offenen Fragen befassen
könne.
Herr Grosch begrüßte die Diskussion zur
Kamener Schullandschaft. Aus eigener beruflicher Erfahrung berichtete er von
der gut funktionierenden Zusammenarbeit sowohl mit den Standorten der Schule
für Erziehungshilfe als auch der Käthe-Kollwitz-Schule. Probleme bestünden
jedoch in Bezug auf die unterschiedlichen Auffassungen zu den Kompetenzen der
verschiedenen Schulen.
Es sei Aufgabe des
Schul- und Sportausschuss mit den Schulleitern in einen Dialog einzutreten und
die bestehenden Probleme zu erörtern.
Herr Grosch
skizzierte die Probleme, die auf Seiten der Käthe-Kollwitz-Schule sowie der
Regelschulen durch die Inklusion entstünden.
Frau Schaumann zeigte sich erstaunt, dass der
Antrag so kritisch gesehen werde, da es sich lediglich um einen
ergebnisoffenen Prüfauftrag handele.
Herr Eckardt machte deutlich, dass eine
Überprüfung gewisse Grundlagen erfordere, die aktuell noch nicht vollständig
vorhanden seien. Beispielsweise fehlten noch Vorgaben seitens der Landesregierung,
die aufgrund der Auflösung des Landtages nicht zeitnah zu erwarten seien.
Unter Bezugnahme
auf die Ausführungen des Herrn Grosch, forderte er verbesserte Bedingungen
vor allem für die weiterführenden Schulen.
Zurzeit sehe er
keinen Grund zur Eile und für überstürzte Entscheidungen.
Herr Brüggemann machte deutlich, dass die
schulfachliche Beratung erst nach Beendigung der Pilotphase und Vorliegen der
Inklusionsrichtlinien des Landes stattfinden könne. Er sagte zu, dass die
Verwaltung das Thema nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden zu gegebener Zeit
unaufgefordert in die schulausschussfachliche Beratung einbringen werde.
Herr Hasler erklärte den Hintergrund für den
Zeitpunkt des Prüfauftrages damit, dass selbst nach Kündigung der Vereinbarung
eine fünfjährige Zahlungsverpflichtung bestehen bleibe.
Angesichts der
Argumentation der Verwaltung und des zeitlichen Aspektes, schlug er vor, den
Antrag in Bezug auf den inhaltlichen Aspekt an den Schul- und Sportausschuss zu
verweisen.
Frau Dyduch zeigte sich verwundert, dass die
CDU-Fraktion nunmehr auch einen Verweis an den Schul- und Sportausschuss in
Betracht ziehe, nachdem zuvor auf eine Entscheidung in der heutigen Sitzung
bestanden worden sei.
Grundsätzlich halte
sie die Beratung im Fachausschuss für den richtigen Weg.
Aufgrund der
aktuell noch fehlenden landespolitischen Vorgaben werde der Antrag als Beitrag
zum Haushaushaltsicherungskonzept als nicht sinnvoll betrachtet.
Herr Eckardt wies daraufhin, dass die Frist
aus Punkt 3 des Antrages bei einer Behandlung im Schul- und Sportausschuss
verlängert werden müsse. Er schlug vor die Thematik im Schul- und
Sportausschuss zu behandeln und den Antrag zurückzuziehen.
Herr Hasler erinnert an den Appell der
Verwaltung an die Fraktionen zur Entwicklung des Haushaltssicherungskonzeptes
mit eigenen Vorschlägen beizutragen. Dem sei die CDU-Fraktion nachgekommen und
habe dieses mittelfristige, innerhalb des Zehnjahreszeitraums zu realisierende
Konsolidierungspotential vorgeschlagen.
Er hinterfragte
kritisch, warum die Verwaltung dieses Thema auf unbestimmte Zeit schieben wolle,
obwohl mit dem Antrag lediglich ein Prüfauftrag verbunden sei.
Herr Hasler machte
deutlich, dass es Intention des Antrages sei, sich fiskalisch mit dem Thema
zu beschäftigen. Mit dem Angebot den inhaltlichen Aspekt an den Schul- und
Sportausschuss zu verweisen, wolle die Fraktion auf die Bedenken der Verwaltung
und der anderen Fraktionen eingehen. Eine Beschlussfassung zum fiskalischen
Aspekt werde weiterhin gewollt.
Zusammenfassend
stellte Herr Hupe fest, dass der
CDU-Antrag aufgrund Konsolidierungswirkung zu diesem Tagesordnungspunkt
gestellt worden sei, die Verwaltung jedoch den Standpunkt vertrete, dass auch
über den Zeitraum von 5 Jahren hinaus die Konsolidierung nicht eintreten könne.
Bei der Diskussion sei klar herausgekommen, dass es im Wesentlichen um inhaltliche
Aspekte gehe, die zu beraten seien.
Für das weitere
Verfahren und die inhaltliche Diskussion des Themas, stellte der Bürgermeister
die möglichen Alternativen dar.
Eine Möglichkeit
sei, den Antrag in dieser Sitzung zur Abstimmung zu stellen. Bei Ablehnung des
Antrages wäre für die inhaltliche Diskussion ein neuer Antrag für den Schul-
und Sportausschuss erforderlich.
Die andere
Alternative sei, den Antrag zunächst zurückzustellen und an den Schul- und
Sportausschuss zur verweisen, wo die inhaltliche Diskussion im Vordergrund
stünde.
Die CDU-Fraktion sprach sich für eine Abstimmung über den Antrag aus.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung,
- die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede (Kommunen) über die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe zu prüfen.
- mit der Gemeinde Bönen im Zusammenhang mit der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen über den gemeinschaftlichen Betrieb einer Förderschule im Verbund – Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung – in Kamen“ in die Beratung über eine Neufassung dieser Vereinbarung mit dem Ziel einzutreten, dass künftig SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten „Sprache“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ am Förderstandort in Kamen beschult werden.
- die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dem Rat der Stadt Kamen bis zur Sommerpause 2012 vorzulegen. Eine Berücksichtigung im Haushaltssicherungskonzept ist anzustreben.
Abstimmungsergebnis: bei
6 Enthaltungen und 25 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt
Antrag zur personellen Entwicklung in der Stadt Kamen
Frau Scharrenbach fasste die Intention des Antrages zusammen. Es ginge um die Frage, wie die Stadt Kamen zukünftig ausbilde und wie mit der Personalentwicklung umgegangen werde.
Es spräche nichts gegen eine systematische Untersuchung, so Herr Hupe. Dabei müssten neben dem fiskalischen Aspekt die vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und - unterschiede beachtet werden. Er verwies auf die Erfahrungen anderer Bundesländer in Bezug auf die Personalentwicklung.
Da der Prüfauftrag wichtig und sinnhaft sei, werde die SPD-Fraktion den Antrag unterstützen, so Frau Dyduch.