1.      Herr Helmut Stalz, wohnhaft Flözweg 22 in Kamen bezog sich auf die geplanten Maßnah­men an der Lünener Straße, die den Anliegern vor einem Jahr im Gespräch mit den Herren Brüggemann und Liedtke vorgestellt worden seien. Bis heute seien lediglich die Querungs­hilfen installiert worden. Er erkundigte sich in welchem Zeitraum der Schutzstreifen installiert und wann der Bürgersteig für Radfahrer freigegeben würde. Zur angedachten Geschwin­dig­keits­reduzierung, die laut Landesstraßenbetrieb nicht möglich sei, verwies er auf ein Beispiel aus Unna und fragte, warum nicht wenigstens eine Geschwindigkeitsreduzierung in den Nacht­stunden möglich sei. Letztlich bat er um Auskunft, wann die Messung der Ist-Werte der Feinstaubstickoxidbelastung stattfinde, oder ob es hierzu bereits Ergebnisse gebe.

 

Herr Brüggemann erläuterte, dass die Installation des Schutzstreifens in Planung, die Aus­führung aber wit­te­rungsabhängig sei. Zur Ge­schwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 liege der Verwaltung bis heute noch kein schriftlicher Bescheid der Bezirksregierung vor. Er stell­te in Aussicht, dass es möglicherweise nach schriftlicher Beschei­dung noch weitere Gespräche gegebenenfalls unter Be­teiligung des Planungs- und Umweltausschusses geben werde. Die hiesige Situation sei nicht mit dem Beispiel in Unna vergleichbar, da dort die Zuständigkeit bei einem anderen Baulast­träger gelegen habe und es sich bei der Lünener Straße nicht nur um eine Bundesstraße, sondern auch um eine Be­darfs­umleitungsstraße handele. Er hoffe auf eine schnelle und positive Ent­schei­dung aus Arnsberg.

Zur Messung führte Herr Brüggemann aus, dass die Angelegenheit noch nicht endgültig abgeschlossen sei und sich die Verwaltung noch in Gesprächen mit der Bezirksregierung befinde.


 

2.    Herr Necip Murat Cepaye, wohnhaft Helene-Lange-Str. 10 in Kamen, bezog sich auf die Ent­scheidung den letzten Jahrgang der Glückaufschule in der Friedrich-Ebert-Schule zu beschulen. Er erkundigte sich, ob die Lehrer der Glückaufschule mit an die Friedrich-Ebert-Schule wechseln würden.

Herr Brüggemann erläuterte zum besseren Verständnis den Hintergrund zum Wechsel des Schulstandortes der Glückaufschule. Er machte deutlich, dass die Schüler der Glückauf­schule nicht zur Friedrich-Ebert-Schule wechseln würden, sondern weiterhin als Schüler der Glückaufschule lediglich in den Räumen der Friedrich-Ebert-Schule beschult würden. Das bedeute, dass in einem Gebäude zwei Schulen untergebracht seien. Das Schulsekretariat mit städtischem Personal werde übergangsweise mit in der Friedrich-Ebert-Schule einge­setzt, um den Eltern der Glückaufschüler einen bekannten Ansprech­partner zu erhalten. Die Entscheidung zum Einsatz der Lehrkräfte der Glückaufschule falle unter die Zuständigkeit der Schulaufsichtsbehörde bzw. des Schulamtsdirektors. Hierauf habe die Verwaltung keinen Einfluss. Er wisse jedoch, dass die Konrektorin der Glückaufschule mit zur Friedrich-Ebert-Schule wechsle.

 

Herr Cepaye erklärte zum Hintergrund seiner Anfrage, die Besorgnis um die ausreichende Ausstattung der Friedrich-Ebert-Schule mit Lehrpersonal. Hier gebe es bereits jetzt Proble­me.

 

Herr Hupe gab den Hinweis, dass diese Probleme am Besten im Detail mit der Schulleitung zu klären seien.