Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Für das Budget 701.23 -Haltung von Fahrzeugen- werden aufgrund gestiegener Kraftstoffpreise über den Buchungsrahmen hinausgehende Mehraufwendungen i. H. v. 50.000 € bewilligt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen