Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 ff), Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011(GV. NRW. S.685)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Stellungnahme der Stadt Kamen für den Bebauungsplan Unna Nr. 61A „Massener Straße / Feldstraße / Anschluss B1“, 4. Flächennut­zungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB


Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen


Zur Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zur verkehrlichen Entwicklung in diesem Bereich und Auswirkungen auf Planungen wie Westtangente und OWIIIa, erläuterte Herr Liedtke, dass denkbare verkehrliche Auswirkungen ein zentraler Aspekt bei der Beurteilung bildeten. Es sei eine geänderte verkehrliche Erschließung mit unmittelbarem Anschluss an die alte B 1 geplant. Dies solle jedoch keine Auswirkungen auf die Westtangente haben. Dagegen werde sich die grundsätzlich deutliche vergrößerte Verkaufsfläche auf die OWIIIa auswirken.

 

Herr Brüggemann ergänzte, dass über die Gespräche zur Westtangente / OWIIIa noch im Planungs- und Umweltausschuss berichtet werde.

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, ob das Votum zum Outlet-Center Werl auch im Pla­nungs- und Umweltausschuss thematisiert werde.

Dazu führte Herr Liedtke aus, dass bisher dazu noch keine formale Beteiligung erfolgt sei. Die Planungen würden den Planungs- und Umweltausschuss erst erreichen, wenn eine weitere Konkretisierung erfolgt sei und ein Verfahren angestoßen sei.