Sitzung: 06.02.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Lipinski
als Referenten Herrn Ulrich W. Husemann, Geschäftsführer der Gesellschaft für
Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA).
Eingangs wies Herr Brüggemann darauf
hin, dass seitens der Verwaltung bereits mehrfach über den Verfahrensstand im
Planungs- und Umweltausschuss informiert worden sei. Der Verwaltung sei
nunmehr signalisiert worden, dass die GWA einen erneuten Antrag auf Betriebsgenehmigungen
bei der Bezirksregierung stellen werde. Mit diesem Vortrag im Planungs- und Umweltausschuss
sei der GWA die Möglichkeit gegeben worden, bereits vor Antragstellung über die
Planungen am Standort Heeren-Werve zu informieren. Insofern handele es sich um
eine vorlaufende Sachstandsinformation. Im Rahmen des Antragsverfahrens werde
die Stadt Kamen – wie gewohnt – aufgerufen sein, eine Stellungnahme abzugeben.
Somit werde nach Antragstellung durch die GWA die fachausschussliche Beratung
und Begleitung durch den Planungs- und Umweltausschuss folgen.
In seinem ausführlichen Vortrag stellte Herr Husemann die Standortplanung nach derzeitigem Diskussionsstand dar.
Er wies darauf hin, dass das vorgestellte Konzept noch durch den Aufsichtsrat
zu bestätigen sei. Erst danach erfolge die Antragstellung.
Nach nunmehr 15 Jahren Standortbetrieb seien Modernisierungen bezüglich
der Anlagentechnik erforderlich. Darüber hinaus seien bauliche Veränderungen
beim Wertstoffhof sowie eine Optimierung der Verkehrsführung vorgesehen.
Hinsichtlich des Deponiebetriebes sei im Zeitraum 2005 bis 2010 eine deutliche
Mengenreduzierung eingetreten, so dass die Belastung des Standortes deutlich
zurückgegangen sei. Der Anlagenbetrieb bliebe damit deutlich unter den genehmigten
Durchsätzen von 130.000 t/Jahr.
Positiv sei anzumerken, dass die GWA an dem Standort in Heeren-Werve der
Bevölkerung und den Gewerbetreibenden eine gute Entsorgungssicherheit biete.
Darüber hinaus werde durch die Herstellung von Sekundärbaustoffen ein Beitrag
zum Umweltschutz geleistet. Des Weiteren arbeiten an dem Standort 16 tariflich
beschäftigte Mitarbeiter.
Die Modernisierung des Wertstoffhofes erläuterte er anhand von Fotos des
bereits modernisierten Wertstoffhofes in Bergkamen, der dafür bereits
bundesweit ausgezeichnet wurde. Wesentliche Verbesserungen lägen z.B. in der
neuen Boxeneinteilung, bequemere Abwurfsysteme, höhere Verkehrssicherheit
durch Einbahnstraßenverkehr, Unterstützung durch das Servicepersonal sowie
das Vorhalten von Staubsauger und Handwascheinrichtung. Insgesamt werde die
Servicestelle vergrößert. Dies ermögliche eine Servicestelle für Bürger,
Handwerk und Kleingewerbe mit weitergehender Separierung von Stoffen. Dort
erhältlich sind: Sand, Edelsplitt, Schotter, Mutterboden, Rindenmulch,
Streugut.
Die zukünftige erwarteten Stoffströme, in einem Umfang von 100.000
t/Jahr, liegen deutlich unter der genehmigten Menge von 130.000 t/Jahr:
Material |
voraussichtliche
Menge |
weiterer
Entsorgungsweg |
Status |
Bauschutt |
ca. 75.000 t/Jahr |
Verwertung zu RC-Baustoff |
genehmigt |
Baumischabfall |
ca. 4.000 t/Jahr |
externe stoffliche / thermische Verwertung |
genehmigt |
Glas- und Gipsabfall |
ca. 1.500 t/Jahr |
stoffliche Verwertung / externe Deponierung |
genehmigt |
Altmetallumschlag |
ca. 1.000 t/Jahr; Herkunft vorrangig vom Wertstoffhof und aus der
Aufbereitung |
Vermarktung / |
noch nicht genehmigt |
Straßenkehricht |
ca. 4.000 t/Jahr |
Aufarbeitung zwecks Verwertung / externe Deponierung |
genehmigt |
Altholz |
ca. 1.000 t/Jahr; Herkunft vorrangig vom Wertstoffhof und aus der
Aufbereitung |
externe thermische Verwertung |
noch nicht genehmigt |
Kesselsande |
ca. 7.500 t/Jahr |
Aufarbeitung zwecks Verwertung / externe Deponierung |
noch nicht genehmigt |
Straßenaufbruch, teerhaltig |
Einzelne Projekte auf Anfrage, ca. 4.000 t/Jahr |
externe Verwertung / nur Umschlag |
noch nicht genehmigt |
Strahlmittel, Schlacke, Ofenausbruch |
ca. 5.000 t/Jahr |
Aufarbeitung zwecks externer Verwertung |
genehmigt |
Die gegenwärtige Genehmigungssituation stellte er anhand eines Planes
vor (zusätzlicher mobiler Brecher, Asphaltierung bis an den Wall, Überdachung
mit Tankanlage, Halle für Hausmüllumschlag).
Das neue Standortkonzept sieht Schüttbunker für Sand, Kies, Schotter,
Splitt, Holz, Paletten, künstliche Mineralfasern, Altmetallumschlag vor. Neu
ist auch die Annahme von Kesselsanden und Straßenaufbruch.
Die Stoffmengen würden sich aufgrund der derzeitigen und
prognostizierten Marktsituation mittelfristig nicht erhöhen. Auch
Veränderungen bezüglich der Stoffströme seien in den nächsten 5 Jahren nicht zu
erwarten. Das vorgestellte Standortkonzept stelle die bestmögliche Alternative
dar, die die Beeinträchtigungen für Bürger so gering wie möglich halte. Auf
eine großflächige Betriebserweiterung werde verzichtet. Das vorgestellte
Konzept bleibe erheblich hinter den betrieblichen Nutzungsmöglichkeiten
zurück; auf die Tankanlage und den zusätzlichen Brecher (mobil) werde die GWA
verzichten. Trotzdem lasse sich eine Ertragsmöglichkeit ausweisen. Das neue
Konzept sei geprägt von einer hohen Rücksichtnahme auf die Belange der
Bürgerinnen und Bürger. Die GWA wünscht sich Akzeptanz seitens der Bevölkerung.
Das Konzept sei offengelegt. Der Vorwurf, die GWA verfolge eine
„Salamitaktik“ werde von ihm zurückgewiesen. Der Standort Heeren-Werve sei auf
Dauer als Standort für eine abfallwirtschaftliche Betätigung vorgesehen. Der
Betrieb der Deponie sei solange vorgesehen, wie noch Einbringungsmöglichkeiten
bestehen würden.
Zunächst bedankte sich Herr Lipinski
für den informativen Vortrag bei Herrn Husemann.
Beim Antrag der GWA für den Bau einer Hausmüllumladestation am Standort
Heeren-Werve habe die Bevölkerung sich zunächst große Sorgen gemacht, erklärte
Herr Kasperidus. Durch das von Herrn
Husemann vorgestellte Konzept sei deutlich geworden, dass auf die Hausmüllumladestation
sowie den Einsatz eines zusätzlichen mobilen Brechers, verzichtet werde. Insofern
sei das neue, nunmehr geänderte Standortkonzept, aber auch die öffentliche
Information der GWA darüber, sehr zu begrüßen. Er hob hervor, dass gerade ein
kommunales Unternehmen in der Pflicht sei, die Interessensabwägung mit Blick
auf den Bürger sorgfältig durchzuführen. Die zusätzlichen Stoffgruppen seien
als hinnehmbar einzustufen. Besonders positiv sei die Verbesserung des
Angebotes und des Services für die Bürgerinnen und Bürger. Er hoffe, dass die
neue Planung verlässlich sei, wobei stets die Sorge vorherrsche, dass der
Standort immer vorhanden sein werde.
Zur Nachfrage von Herrn Kissing
zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren führte Herr Husemann aus, dass die Deponie vor 15
Jahren mit einem zeitlich unbegrenzten Deponiebetrieb genehmigt worden sei.
Gerade mit der Übernahme der BBKU habe sich die Frage der weiteren Optimierung
des Standortes gestellt. Insofern sei ein neues Betriebskonzept erarbeitet
worden, welches auch in Bezug auf die Anlagentechnik Modernisierungsmaßnahmen
vorsehe.
Herr Naujoks bemerkte, dass
die nunmehr gezeigte Dialogbereitschaft sowie die heute vorgestellte Planung
der GWA sehr zu begrüßen sei. Er bat um nähere Informationen zu den
Stofferweiterungen und zum Genehmigungsverfahren.
Altholz und Altmetalle von den anderen Wertstoffhöfen sollen zukünftig
zentral am Standort Heeren-Werve gesammelt und dann einer externen Verwertung
zugeführt werden, erklärte Herr Husemann.
Vor Abgabe an die Bezirksregierung Arnsberg erhält die Stadt Kamen den Antrag
zwecks Abstimmung. Erst danach solle der Antrag bei der Bezirksregierung
vorgelegt werden. Mit einer Antragsbearbeitung von rd. 3 Monaten sei zu
rechnen. Die Anforderungen der Bezirksregierung seien noch nicht absehbar.
Frau Schaumann erkundigte
sich, nach den verkehrsbedingten Auswirkungen, die durch die Änderung des
Angebotes zu erwarten seien. Beim Hausmüllumschlag an dem Standort sei von
einem Zuwachs der Lkw-Verkehre 8 Lkw/Tag ausgegangen worden. Werde nunmehr mit
einem Anstieg der Pkw-Verkehre durch das verbesserte Angebot des Wertstoffhofes
gerechnet?
Aus wirtschaftlichen Gründen hätte sich der Hausmüllumschlag am Standort
gerechnet, da nunmehr alle 8 Müllfahrzeuge den längeren Weg zur MVA Hamm
zurücklegen müssten, erläuterte Herr Husemann.
Die Stoffströme als solche seien als solche nicht planbar, so dass auch keine
Prognose zu den erwarteten Verkehren möglich sei. Die Bündelung von Wertstoffen
an einem Standort würden Sinn machen. Innerbetriebliche Verkehrsströme blieben
gleich.
Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh,
ob die rückgängigen Mengen von Bodenaushub auf derzeit erfolgte Einbauten in
Lärmschutzwällen zurück zu führen sei, erklärte Herr Husemann, dass hier insgesamt die abnehmende und veränderte
Bautätigkeit ursächlich für den Rückgang sei.
Herr Diederichs-Späh fragte,
ob die Annahme von künstlichen Mineralfasern gesundheitliche Risiken mit sich
bringen würden und diese besser in geschlossenen Räumen gelagert werden
sollten.
Herr Husemann antwortete,
dass die GWA allein schon aus der Verantwortung ihren Mitarbeitern gegenüber,
alle Sicherheitsauflagen erfüllt und Risiken deshalb auszuschließen sind.
Herr Kasperidus erkundigte
sich, ob die geplante Optimierung der Brecheranlage mit einer Reduzierung der
Belastung durch Lärm und Staub einhergehe.
Diesbezüglich führte Herr Husemann
aus, dass der Brecher eine neue Steuerungstechnik erhalte. Eine gute
Absauganlage sei bereits vorhanden. Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub
seien nicht ganz auszuschließen. Die Brecheranlage als solche werde lediglich
technisch modernisiert.
Den Weg der GWA in die Öffentlichkeit begrüßte Herr Kühnapfel ausdrücklich. Entsprechend der Aussagen werden die
erforderlichen Grenzwerte eingehalten. Er fragte nach, ob der neue Antrag auch
den Rückzug bereits genehmigter Planungen umfasse.
Derzeit seien dazu noch keine Details bekannt. Das weitere Verfahren sei
noch nicht festgelegt, erklärte Herr Husemann.
Mit Bezug auf den Hinweis von Herrn Kloß,
dass bei Brecheranlagen immer mit einer Belastung durch Lärm und Staub zu
rechnen sei, bekräftigte Herr Husemann
nochmals, dass alle Tätigkeiten im Rahmen der Genehmigung liegen würden und
selbstverständlich die Grenzwerte in Bezug auf Lärm, Staub und Geruch
eingehalten und beachtet werden müssten. Der Brecher könne nicht eingehaust
werden, Absauganlagen seien installiert und der Arbeitsschutz werde ebenfalls
eingehalten.
Herr Kissing merkte an, dass
zwei neue Stofffraktionen (Straßenaufbruch und Altholz) künftig aufgenommen
werden sollen und erkundigte sich, ob Stellungnahmen oder Gutachten dazu im
Rahmenbetriebsplan eingefügt würden.
Herr Husemann teilte mit,
dass auch diesbezüglich die gesetzlichen Vorschriften eingehalten würden. Die
Bezirksregierung verbinde die Genehmigung mit Auflagen, z. B. sei Straßenaufbruchmaterial
trocken zu lagern.
Herr Heidenreich erkundigte
sich nach der Umsatzhäufigkeit der Stoffe. In diesem Zusammenhang sprach er
auch die Frage der Einbringung in Lärmschutzwälle an.
Herr Husemann erwiderte, dass
zahlreiche Stoffströme nicht planbar seien. Anlieferungen würden auch durch
Containerdienste erfolgen. Straßenaufbruch werde z. B. nur gelagert – nicht vor
Ort behandelt, Altholz werde der thermischen Verwertung z. B. bei der MVA Hamm
zugeführt. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen werde das Material für
Lärmschutzwälle direkt vom Entstehungsort zum Wall geliefert – eine
Zwischenlagerung erfolge aus Kostengründen nicht.
Herr Lipinski stellte
abschließend fest, dass der geänderte Antrag der GWA erneut im Planungs- und
Umweltausschuss diskutiert werde, bedankte sich bei Herrn Husemann für die
Informationen und bei den Zuhörern für das Interesse.