Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Lipinski als Referenten Herrn Ulrich W. Husemann, Geschäftsführer der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA).

 

Eingangs wies Herr Brüggemann darauf hin, dass seitens der Verwaltung bereits mehrfach über den Verfahrensstand im Planungs- und Umweltausschuss informiert worden sei. Der Ver­wal­tung sei nunmehr signalisiert worden, dass die GWA einen erneuten Antrag auf Betriebs­ge­nehmigungen bei der Bezirksregierung stellen werde. Mit diesem Vortrag im Planungs- und Um­welt­ausschuss sei der GWA die Möglichkeit gegeben worden, bereits vor Antragstellung über die Planungen am Standort Heeren-Werve zu informieren. Insofern handele es sich um eine vor­laufende Sachstandsinformation. Im Rahmen des Antragsverfahrens werde die Stadt Kamen – wie gewohnt – aufgerufen sein, eine Stellungnahme abzugeben. Somit werde nach Antrag­stel­lung durch die GWA die fachausschussliche Beratung und Begleitung durch den Planungs- und Umweltausschuss folgen.

 

In seinem ausführlichen Vortrag stellte Herr Husemann die Standortplanung nach derzeitigem Diskussionsstand dar. Er wies darauf hin, dass das vorgestellte Konzept noch durch den Auf­sichtsrat zu bestätigen sei. Erst danach erfolge die Antragstellung.

 

Nach nunmehr 15 Jahren Standortbetrieb seien Modernisierungen bezüglich der Anlagentechnik erforderlich. Darüber hinaus seien bauliche Veränderungen beim Wertstoffhof sowie eine Opti­mierung der Verkehrsführung vorgesehen. Hinsichtlich des Deponiebetriebes sei im Zeitraum 2005 bis 2010 eine deutliche Mengenreduzierung eingetreten, so dass die Belastung des Stand­ortes deutlich zurückgegangen sei. Der Anlagenbetrieb bliebe damit deutlich unter den geneh­mig­ten Durchsätzen von 130.000 t/Jahr.

 

Positiv sei anzumerken, dass die GWA an dem Standort in Heeren-Werve der Bevölkerung und den Gewerbetreibenden eine gute Entsorgungssicherheit biete. Darüber hinaus werde durch die Herstellung von Sekundärbaustoffen ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Des Weiteren ar­beiten an dem Standort 16 tariflich beschäftigte Mitarbeiter.

 

Die Modernisierung des Wertstoffhofes erläuterte er anhand von Fotos des bereits moder­nisier­ten Wertstoffhofes in Bergkamen, der dafür bereits bundesweit ausgezeichnet wurde. Wesent­liche Verbesserungen lägen z.B. in der neuen Boxeneinteilung, bequemere Abwurfsysteme, hö­he­re Verkehrssicherheit durch Einbahnstraßenverkehr, Unterstützung durch das Service­per­sonal sowie das Vorhalten von Staubsauger und Handwascheinrichtung. Insgesamt werde die Servicestelle vergrößert. Dies ermögliche eine Servicestelle für Bürger, Handwerk und Kleinge­werbe mit weitergehender Separierung von Stoffen. Dort erhältlich sind: Sand, Edelsplitt, Schotter, Mutterboden, Rindenmulch, Streugut.

 

Die zukünftige erwarteten Stoffströme, in einem Umfang von 100.000 t/Jahr, liegen deutlich unter der genehmigten Menge von 130.000 t/Jahr:

 

Material

voraussichtliche Menge

weiterer Entsorgungsweg

Status

Bauschutt

ca. 75.000 t/Jahr

Verwertung zu RC-Baustoff

genehmigt

Baumischabfall

ca. 4.000 t/Jahr

externe stoffliche / thermische Verwertung

genehmigt

Glas- und Gipsabfall

ca. 1.500 t/Jahr

stoffliche Verwertung / externe Deponierung

genehmigt

Altmetallumschlag

ca. 1.000 t/Jahr; Herkunft vorrangig vom Wertstoffhof und aus der Aufbereitung

Vermarktung /
externe stoffliche Verwertung

noch nicht genehmigt

Straßenkehricht

ca. 4.000 t/Jahr

Aufarbeitung zwecks Verwertung / externe Deponierung

genehmigt

Altholz

ca. 1.000 t/Jahr; Herkunft vorrangig vom Wertstoffhof und aus der Aufbereitung

externe thermische Verwertung

noch nicht genehmigt

Kesselsande

ca. 7.500 t/Jahr

Aufarbeitung zwecks Verwertung / externe Deponierung

noch nicht genehmigt

Straßenaufbruch, teerhaltig

Einzelne Projekte auf Anfrage,                  ca. 4.000 t/Jahr

externe Verwertung / nur Umschlag

noch nicht genehmigt

Strahlmittel, Schlacke, Ofenausbruch

ca. 5.000 t/Jahr

Aufarbeitung zwecks externer Verwertung

genehmigt

 

 

Die gegenwärtige Genehmigungssituation stellte er anhand eines Planes vor (zusätzlicher mo­biler Brecher, Asphaltierung bis an den Wall, Überdachung mit Tankanlage, Halle für Haus­müllumschlag).

 

Das neue Standortkonzept sieht Schüttbunker für Sand, Kies, Schotter, Splitt, Holz, Paletten, künstliche Mineralfasern, Altmetallumschlag vor. Neu ist auch die Annahme von Kesselsanden und Straßenaufbruch.

 

Die Stoffmengen würden sich aufgrund der derzeitigen und prognostizierten Marktsituation mit­telfristig nicht erhöhen. Auch Veränderungen bezüglich der Stoffströme seien in den nächsten 5 Jahren nicht zu erwarten. Das vorgestellte Standortkonzept stelle die bestmögliche Alternative dar, die die Beeinträchtigungen für Bürger so gering wie möglich halte. Auf eine großflächige Be­triebserweiterung werde verzichtet. Das vorgestellte Konzept bleibe erheblich hinter den betrieb­lichen Nutzungsmöglichkeiten zurück; auf die Tankanlage und den zusätzlichen Brecher (mobil) werde die GWA verzichten. Trotzdem lasse sich eine Ertragsmöglichkeit ausweisen. Das neue Konzept sei geprägt von einer hohen Rücksichtnahme auf die Belange der Bürgerinnen und Bürger. Die GWA wünscht sich Akzeptanz seitens der Bevölkerung. Das Konzept sei offen­ge­legt. Der Vorwurf, die GWA verfolge eine „Salamitaktik“ werde von ihm zurückgewiesen. Der Standort Heeren-Werve sei auf Dauer als Standort für eine abfallwirtschaftliche Betätigung vorgesehen. Der Betrieb der Deponie sei solange vorgesehen, wie noch Einbringungs­mög­lichkeiten bestehen würden.

 

Zunächst bedankte sich Herr Lipinski für den informativen Vortrag bei Herrn Husemann.

 

Beim Antrag der GWA für den Bau einer Hausmüllumladestation am Standort Heeren-Werve habe die Bevölkerung sich zunächst große Sorgen gemacht, erklärte Herr Kasperidus. Durch das von Herrn Husemann vorgestellte Konzept sei deutlich geworden, dass auf die Hausmüll­umladestation sowie den Einsatz eines zusätzlichen mobilen Brechers, verzichtet werde. Inso­fern sei das neue, nunmehr geänderte Standortkonzept, aber auch die öffentliche Infor­mation der GWA darüber, sehr zu begrüßen. Er hob hervor, dass gerade ein kommunales Unterneh­men in der Pflicht sei, die Interessensabwägung mit Blick auf den Bürger sorgfältig durchzu­führen. Die zusätzlichen Stoffgruppen seien als hinnehmbar einzustufen. Besonders positiv sei die Verbesserung des Angebotes und des Services für die Bürgerinnen und Bürger. Er hoffe, dass die neue Planung verlässlich sei, wobei stets die Sorge vorherrsche, dass der Standort immer vorhanden sein werde.

 

Zur Nachfrage von Herrn Kissing zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren führte Herr Husemann aus, dass die Deponie vor 15 Jahren mit einem zeitlich unbegrenzten Depo­nie­betrieb genehmigt worden sei. Gerade mit der Übernahme der BBKU habe sich die Frage der weiteren Optimierung des Standortes gestellt. Insofern sei ein neues Betriebskonzept erarbeitet worden, welches auch in Bezug auf die Anlagentechnik Modernisierungsmaßnahmen vorsehe.

Herr Naujoks bemerkte, dass die nunmehr gezeigte Dialogbereitschaft sowie die heute vor­gestellte Planung der GWA sehr zu begrüßen sei. Er bat um nähere Informationen zu den Stofferweiterungen und zum Genehmigungsverfahren.

 

Altholz und Altmetalle von den anderen Wertstoffhöfen sollen zukünftig zentral am Standort Heeren-Werve gesammelt und dann einer externen Verwertung zugeführt werden, erklärte Herr Husemann. Vor Abgabe an die Bezirksregierung Arnsberg erhält die Stadt Kamen den Antrag zwecks Abstimmung. Erst danach solle der Antrag bei der Bezirksregierung vorgelegt werden. Mit einer Antragsbearbeitung von rd. 3 Monaten sei zu rechnen. Die Anforderungen der Bezirks­regierung seien noch nicht absehbar.

 

Frau Schaumann erkundigte sich, nach den verkehrsbedingten Auswirkungen, die durch die Änderung des Angebotes zu erwarten seien. Beim Hausmüllumschlag an dem Standort sei von einem Zuwachs der Lkw-Verkehre 8 Lkw/Tag ausgegangen worden. Werde nunmehr mit einem Anstieg der Pkw-Verkehre durch das verbesserte Angebot des Wertstoffhofes gerechnet?

 

Aus wirtschaftlichen Gründen hätte sich der Hausmüllumschlag am Standort gerechnet, da nun­mehr alle 8 Müllfahrzeuge den längeren Weg zur MVA Hamm zurücklegen müssten, erläuterte Herr Husemann. Die Stoffströme als solche seien als solche nicht planbar, so dass auch keine Prognose zu den erwarteten Verkehren möglich sei. Die Bündelung von Wertstoffen an einem Standort würden Sinn machen. Innerbetriebliche Verkehrsströme blieben gleich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, ob die rückgängigen Mengen von Bodenaushub auf derzeit erfolgte Einbauten in Lärmschutzwällen zurück zu führen sei, erklärte Herr Husemann, dass hier insgesamt die abnehmende und veränderte Bautätigkeit ursächlich für den Rückgang sei.

 

Herr Diederichs-Späh fragte, ob die Annahme von künstlichen Mineralfasern gesundheitliche Risiken mit sich bringen würden und diese besser in geschlossenen Räumen gelagert werden sollten.

 

Herr Husemann antwortete, dass die GWA allein schon aus der Verantwortung ihren Mitar­beitern gegenüber, alle Sicherheitsauflagen erfüllt und Risiken deshalb auszuschließen sind.

 

 

Herr Kasperidus erkundigte sich, ob die geplante Optimierung der Brecheranlage mit einer Reduzierung der Belastung durch Lärm und Staub einhergehe.

 

Diesbezüglich führte Herr Husemann aus, dass der Brecher eine neue Steuerungstechnik er­halte. Eine gute Absauganlage sei bereits vorhanden. Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub seien nicht ganz auszuschließen. Die Brecheranlage als solche werde lediglich technisch modernisiert.

 

Den Weg der GWA in die Öffentlichkeit begrüßte Herr Kühnapfel ausdrücklich. Entsprechend der Aussagen werden die erforderlichen Grenzwerte eingehalten. Er fragte nach, ob der neue Antrag auch den Rückzug bereits genehmigter Planungen umfasse.

 

Derzeit seien dazu noch keine Details bekannt. Das weitere Verfahren sei noch nicht festgelegt, erklärte Herr Husemann.

 

Mit Bezug auf den Hinweis von Herrn Kloß, dass bei Brecheranlagen immer mit einer Belastung durch Lärm und Staub zu rechnen sei, bekräftigte Herr Husemann nochmals, dass alle Tätig­keiten im Rahmen der Genehmigung liegen würden und selbstverständlich die Grenzwerte in Bezug auf Lärm, Staub und Geruch eingehalten und beachtet werden müssten. Der Brecher könne nicht eingehaust werden, Absauganlagen seien installiert und der Arbeitsschutz werde ebenfalls eingehalten.

 

Herr Kissing merkte an, dass zwei neue Stofffraktionen (Straßenaufbruch und Altholz) künftig aufgenommen werden sollen und erkundigte sich, ob Stellungnahmen oder Gutachten dazu im Rahmenbetriebsplan eingefügt würden.

 

Herr Husemann teilte mit, dass auch diesbezüglich die gesetzlichen Vorschriften eingehalten würden. Die Bezirksregierung verbinde die Genehmigung mit Auflagen, z. B. sei Straßenauf­bruchmaterial trocken zu lagern.

 

Herr Heidenreich erkundigte sich nach der Umsatzhäufigkeit der Stoffe. In diesem Zusammen­hang sprach er auch die Frage der Einbringung in Lärmschutzwälle an.

 

Herr Husemann erwiderte, dass zahlreiche Stoffströme nicht planbar seien. Anlieferungen wür­den auch durch Containerdienste erfolgen. Straßenaufbruch werde z. B. nur gelagert – nicht vor Ort behandelt, Altholz werde der thermischen Verwertung z. B. bei der MVA Hamm zugeführt. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen werde das Material für Lärmschutzwälle direkt vom Ent­stehungs­ort zum Wall geliefert – eine Zwischenlagerung erfolge aus Kostengründen nicht.

 

Herr Lipinski stellte abschließend fest, dass der geänderte Antrag der GWA erneut im Planungs- und Umweltausschuss diskutiert werde, bedankte sich bei Herrn Husemann für die Informationen und bei den Zuhörern für das Interesse.