Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Stadt Kamen“ (Hebesatz-Satzung).

 


Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung und 12 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Auf Nachfrage des Bürgermeisters zur Behandlung des Antrages der CDU-Fraktion zur Ge­wer­besteuererhöhung, erklärte Frau Scharrenbach, dass keine separate Abstimmung zum Antrag er­folgen müsse, mit der Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung werde auch über den Antrag mitentschieden.

 

Frau Dyduch stellte zusammenfassend fest, dass es sich um eine moderate Erhöhung der Ge­wer­besteuer um 10 Punkte, welches einer Erhöhung von ca. 1,5 % entspreche, handele. Mit Blick auf die Sanierung der Innenstadt und den Verzicht auf Parkgebühren, sei man den Händ­lern bereits entgegen­gekommen. Eine Schwächung der heimischen Wirtschaft befürchtete sie nicht. Die Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

 

Frau Scharrenbach charakterisierte die Erhöhung als „süßes Gift“, mit der Gefahr, die Attrak­tivität der Stadt aufs Spiel zu setzen. Sie kritisierte die zu kurzfristige Sichtweise dieser Er­hö­hung ohne Blick auf die Langzeitfolgen. Den Strukturschwächen würde auf diese Weise nicht ent­gegen­gewirkt. Sie sah in der Erhöhung einen prozyklischen Eingriff in den Wirt­schafts­kreislauf, der sich in jedem Fall negativ auswirken werde. Sie sprach sich für eine langfristige Sichtweise aus.

 

Frau Schaumann vertrat den Standpunkt, dass diese moderate Anhebung dem städtischen Haus­halt keine erheblichen Verbesserungen bringe, die ansässigen Firmen jedoch zusätzlich belaste.

 

Es sei unzweifelhaft, dass diese Erhöhung einige kleinere Betriebe treffen werde, so Herr Kühnapfel. Er gab dennoch zu Bedenken, dass es sich um die erste moderate Anhebung seit 8 Jahren handele und im letzten Jahr bereits der Hebesatz für die Grundsteuer B angehoben wor­den sei.

 

Herr Kasperidus nahm an der Sitzung sowie der weiteren Beratung und Be­schlussfassung teil.

 

Herr Heidler vertrat die Auffassung, dass nicht der Gewerbesteuerhebesatz alleiniger Standort­faktor sei. Entscheidend sei vielmehr die gebotene Infrastruktur eines Wirtschaftsstandortes. Dazu gehöre z.B. die sanierte Innenstadt, die erhebliche Vorteile biete.

Die Entscheidung zum Verzicht auf Parkgebühren beruhe auf innerstädtischer Solidarität und bleibe ein wichtiger Beitrag für eine zukünftige Entwicklung der Innenstadt sowie der hiesigen Wirtschaft.

 

Herr Grosch erklärte, dass die Erhöhung von seiner Fraktion mitgetragen werde. Entgegen dem von Frau Dyduch genannten Wert, habe er eine Erhöhung von 2,1 % errechnet. Der Erhöhungs­betrag sei überschaubar. Kleine Betriebe müssten keine Gewerbesteuer zahlen, da die Erhe­bung in Abhängigkeit zum erzielten Gewinn stünde. Insofern seien auch keine Firmenpleiten zu befürchten.

 

Zur Vermeidung von Missverständnissen legte Herr Hupe dar, dass der von Frau Dyduch ge­nannte Satz von ca. 1,5 % sich auf das Anordnungssoll, der von Herrn Grosch genannte Satz von 2,1 % sich auf das Ergebnis 2011 beziehe.

 

Frau Scharrenbach zeigte auf, dass die Probleme sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite bestünden. Die Betrachtung der Gewerbetreibenden dürfe nicht auf die Innen­stadt beschränkt sein. Die meisten kleineren Gewerbesteuerzahler seien bereits mit der Erhö­hung der Grundsteuer B zusätzlich belastet worden.

Auf lange Sicht sei es für den Unternehmer nicht ratsam Kostensteigerungen komplett weiterzu­geben, so dass für ihn durch die Erhöhung zusätzliche Belastungen entstünden. Für die in Kamen überwiegend angesiedelten kleinen und mittleren Betrieben sei die Gewerbesteuer ne­ben weiteren Faktoren ein entscheidender Standortfaktor. Eine Erhöhung halte sie auf lange Sicht für ein falsches Signal mit abschreckender Wirkung.

 

Herr Heidler äußerte Zweifel, dass auf eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes verzichtet werden könne, wenn andererseits versucht werden solle einen Haushaltsausgleich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt darzulegen. Durch einen Verzicht werde die Attraktivität des Wirtschafts­standortes nicht gesteigert, da die fehlenden Einnahmen Kürzungen in anderen Bereichen be­dingten.

 

Frau Scharrenbach hielt unter Verweis auf das Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2012 entgegen, dass es dort ohne weiteres möglich gewesen sei, bei einer der größten Einspar­po­sitionen, 3 Mio. Euro ohne Ersatzvorschlag zu streichen. Gleiches sei zuvor mit der Position Park­raumbewirtschaftung geschehen, welche ebenfalls ersatzlos gestrichen worden sei.