Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt im Rahmen des Beteili­gungsverfahrens die nachfolgende Stellungnahme:

 

Die Stadt Kamen hat bereits in vergangenen Verfahren zur Erweiterung des Flughafens Dortmund Stellungnahmen abgegeben, zuletzt im Jahr 2002, u. a. bezüglich der damals bean­tragten Verspätungsregelung bis 23 Uhr.

 

Vor dem Hintergrund des jetzt vorgelegten Antrages wird -wie auch schon bei der Beratung des Gebietsentwicklungsplanes nach Stand 1995 durch die Stadt Kamen -zwischen dem für die Re­gion bedeutenden Geschäftsflugverkehr und den Flügen mit touristischem Hintergrund diffe­ren­ziert. Eine Betriebszeitenerweiterung allein aus Geschäftsflugverkehr ist nicht vorge­tragen. Insofern ist auf die Feststellung des Planungs- und Umweltausschusses aus dem Jahr 2002 zu verweisen, wonach Belästigungen der Anwohner weitestgehend zu vermeiden sind und die Be­triebszeiten des Flughafens Dortmund ohne Ausnahme auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr be­schränkt bleiben müssen.

 

Entsprechend gilt diese Position auch für die aktuell beantragte Änderung der Betriebs­geneh­migung.


Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen