Herr Güldenhaupt hielt einen Sachvortrag bezüglich der Kindertageseinrichtungen in Kamen unter Berücksichtigung der Kibiz Veränderungen, insbesondere des beitragsfreien letzten Jah­res und geringerer Beitragsaufkommen aber entsprechender Ausgleichszahlung durch das Land.

 

Herr Dunker gab einen Bericht über die erfolgte „LeiterInnenkonferenz“ der Kindertages­einrich­tungen in dem er über die geplanten Voraussetzungen des Betreuungsaufwandes von 35 bzw. 45 Std. wöchentlich in den Kitas berichtete. Der Betreuungsaufwand solle mit einer Befragung der Eltern zu ihrer familiären Situation geleistet werden. Unter der Voraussetzung, das die Ein­richtungen eine Flexibilität der Öffnungszeiten von 07.00 – 14.00 bzw. 08.00 – 15.00 Uhr ge­währ­leisten bestehe die Möglichkeit in vielen Fällen von 45 Std. auf 35 Std. zu reduzieren. Im Ergebnis gäbe es für die betroffenen Eltern eine mögliche Beitragsersparnis und für die Stadt und die Träger eine erhebliche Reduzierung der Betriebskosten.

 

Herr Klanke verließ um 18.55 Uhr die Sitzung.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass eine hohes Maß an Übereinstimmung der Verwaltung mit den Einrichtungen und Trägern in Hinsicht der Feststellung der Stundenzahl in Verbindung mit der Elternsituation besteht, natürlich mit entsprechender Prüfung des Einzelfalles.

 

Herr Dunker wies nochmals auf die Tatsache hin, dass bei der Bewertung der beantragten Stunden, die Berufstätigkeit der Eltern und auch soziale Gründe eine Rolle spielen würden. In diesen Fällen würde vor der endgültigen Entscheidung Rücksprache mit der Einrichtung genommen.

 

Frau Lenkenhoff fragte nach dem Verfahrensablauf der Buchungsvorgänge.

 

Herr Dunker erklärte, dass es sich um eine einjährige Bindung handelt, trotzdem seien aber unterjährige, flexible Veränderungen möglich.

 

Herr Ritter wies daraufhin, dass auch die Träger bei der „LeiterInnenkonferenz“ zugegen waren. Er stellte fest, dass innerhalb der „35 Std.-Regelung“ alle Bildungsangebote durchgeführt wer­den.

 

Frau Scharrenbach bemängelt, dass sie erst aus der Presse Informationen zur Sache erhalten habe. Sie sei mit den Abläufen nicht einverstanden. Sie sei der Auffassung, dass die Träger den Eltern die „Stundenzahl“ aufoktruierten. So etwas kann von Seiten ihrer Fraktion nicht toleriert werden. Auch findet sie das Thema der „Rücklagenbildung“ inhaltlich bedenklich. Sie wünschte sich weiterhin eine Stärkung des Themas Sprachförderung innerhalb der Angebote. Es gehe ihr um die Sicherheit der Eltern und das bei traditionellen Angeboten alle mit einbezogen werden.

 

Herr Ritter stellt aus seiner Sicht die Trägersituation dahingehend dar, dass die Rücklagen­bil­dung in Hinsicht auf die Vorsorgeverpflichtung des Trägers erforderlich und gesetzlich auch so vorgesehen sei.

 

Herr Güldenhaupt teilte mit, dass nach erfolgter Betriebskostenabrechnung die Höhe der Rück­lagen im Programm KiBiz.web eingestellt werden.

Die Überwachung dieser Rücklagenbestände erfolge sowohl durch den Fachbereich Jugend, als auch durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Er bestätigte somit die Aussage von Herrn Ritter.

 

Frau Möller gab noch Anregungen und Hinweise zu den Anschreiben an die Eltern, diese wur­den durch die Verwaltung bestätigt.

 

Herr Peske erläuterte im Anschluss in einem Sachvortrag die Bildung des Jugendamtseltern­beirat gem. § 9 Abs. 6 des KiBiZ, in dem geregelt ist, dass in den Jugendämtern ein Elternbeirat zu bilden ist.