Sitzung: 15.11.2011 Jugendhilfeausschuss
Herr Güldenhaupt hielt einen Sachvortrag bezüglich der
Kindertageseinrichtungen in Kamen unter Berücksichtigung der Kibiz Veränderungen,
insbesondere des beitragsfreien letzten Jahres und geringerer
Beitragsaufkommen aber entsprechender Ausgleichszahlung durch das Land.
Herr Dunker gab einen Bericht über die erfolgte „LeiterInnenkonferenz“
der Kindertageseinrichtungen in dem er über die geplanten Voraussetzungen des
Betreuungsaufwandes von 35 bzw. 45 Std. wöchentlich in den Kitas berichtete.
Der Betreuungsaufwand solle mit einer Befragung der Eltern zu ihrer familiären
Situation geleistet werden. Unter der Voraussetzung, das die Einrichtungen
eine Flexibilität der Öffnungszeiten von 07.00 – 14.00 bzw. 08.00 – 15.00 Uhr
gewährleisten bestehe die Möglichkeit in vielen Fällen von 45 Std. auf 35
Std. zu reduzieren. Im Ergebnis gäbe es für die betroffenen Eltern eine mögliche
Beitragsersparnis und für die Stadt und die Träger eine erhebliche Reduzierung
der Betriebskosten.
Herr Klanke verließ um 18.55 Uhr die Sitzung.
Herr Brüggemann erklärte, dass eine hohes Maß an Übereinstimmung der
Verwaltung mit den Einrichtungen und Trägern in Hinsicht der Feststellung der
Stundenzahl in Verbindung mit der Elternsituation besteht, natürlich mit
entsprechender Prüfung des Einzelfalles.
Herr Dunker wies nochmals auf die Tatsache hin, dass bei der Bewertung
der beantragten Stunden, die Berufstätigkeit der Eltern und auch soziale Gründe
eine Rolle spielen würden. In diesen Fällen würde vor der endgültigen
Entscheidung Rücksprache mit der Einrichtung genommen.
Frau Lenkenhoff fragte nach dem Verfahrensablauf der Buchungsvorgänge.
Herr Dunker erklärte, dass es sich um eine einjährige Bindung handelt,
trotzdem seien aber unterjährige, flexible Veränderungen möglich.
Herr Ritter wies daraufhin, dass auch die Träger bei der
„LeiterInnenkonferenz“ zugegen waren. Er stellte fest, dass innerhalb der „35
Std.-Regelung“ alle Bildungsangebote durchgeführt werden.
Frau Scharrenbach bemängelt, dass sie erst aus der Presse Informationen
zur Sache erhalten habe. Sie sei mit den Abläufen nicht einverstanden. Sie sei
der Auffassung, dass die Träger den Eltern die „Stundenzahl“ aufoktruierten. So
etwas kann von Seiten ihrer Fraktion nicht toleriert werden. Auch findet sie
das Thema der „Rücklagenbildung“ inhaltlich bedenklich. Sie wünschte sich
weiterhin eine Stärkung des Themas Sprachförderung innerhalb der Angebote. Es
gehe ihr um die Sicherheit der Eltern und das bei traditionellen Angeboten alle
mit einbezogen werden.
Herr Ritter stellt aus seiner Sicht die Trägersituation dahingehend dar,
dass die Rücklagenbildung in Hinsicht auf die Vorsorgeverpflichtung des
Trägers erforderlich und gesetzlich auch so vorgesehen sei.
Herr Güldenhaupt teilte mit, dass nach erfolgter
Betriebskostenabrechnung die Höhe der Rücklagen im Programm KiBiz.web
eingestellt werden.
Die Überwachung dieser
Rücklagenbestände erfolge sowohl durch den Fachbereich Jugend, als auch durch
den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Er bestätigte somit die Aussage von
Herrn Ritter.
Frau Möller gab noch Anregungen und Hinweise zu den Anschreiben an die
Eltern, diese wurden durch die Verwaltung bestätigt.
Herr Peske erläuterte im Anschluss in einem Sachvortrag die Bildung des
Jugendamtselternbeirat gem. § 9 Abs. 6 des KiBiZ, in dem geregelt ist, dass in
den Jugendämtern ein Elternbeirat zu bilden ist.