Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des auf­zustellenden Bebauungsplanes sind aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens be­auftragt.

Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Diederichs-Späh bat bei der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes das beschlossene Konzept „Dorferneuerung Methler“ mit zu berücksichtigen (z. B. Grundstückseinfriedungen, Dachneigung, Fassaden, Obstwiesen). Darüber hinaus regte er an, die Straßen und Gebäude so auszurichten, dass die Nutzung von Solarenergie möglich sei.

 

Im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplanes würden auch Fragen wie die optimale Nut­zung von Sonnenenergie berücksichtigt, führte Herr Liedtke aus. Darüber hinaus seien, u. a. auch mit Blick auf die unter TOP 1 vorgestellte Wohnungsmarktanalyse, Erkenntnisse daraus in die Planung einzubringen (z. B. bezüglich der möglichen Wohnformen). In der heutigen Sitzung ginge es jedoch lediglich um den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan; Planungsde­tails würden in der weiteren Bearbeitung folgen.

 

Unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Wohnungsmarktanalyse lehne die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Entwicklung des neuen Baugebietes mit dem Hinweis ab, dass noch genü­gend freie Baugebietskapazitäten (z. B. BPlan 17 Ka-HW) verfügbar seien, erklärte Herr Kühnapfel. Die Ausweisung eines weiteren Baugebietes sei derzeit insofern nicht erforderlich. Sinnvoll sei es ggf. jedoch, das Angebot „Seniorenwohnen“ auszuweiten. Seine Fraktion werde die vorliegende Beschlussvorlage ablehnen.

 

Herr Liedtke gab zu bedenken, dass Methler und Heeren als Wohnstandorte hinsichtlich der Nachfragestruktur nicht vergleichbar seien und auch nicht miteinander in Konkurrenz stünden. Nach derzeitigen Erkenntnissen bestünde Wohnbaubedarf in Methler. Welche Wohnformen in der weiteren Planung berücksichtigt würden, sei u. a. auch von den Erkenntnissen aus der Woh­nungsmarktanalyse abhängig. Überschlägig sei mit rd. 30 Wohneinheiten zu rechnen. Mit dem Aufstellungsbeschluss werde lediglich die bereits mit der Aufstellung des Flächennutzungspla­nes 2004 vorgesehene Arrondierung des Bereiches umgesetzt. Eine großflächige Entwicklung von Wohnbebauung in dem Bereich sei nicht geplant.

 

Frau Dyduch teilte Herrn Liedtkes Auffassung, dass gerade aus der Region Dortmund Bau­grundstücke in Methler nachgefragt würden. Sie sehe in der Ausweisung eines Baugebietes in Methler auch eine Möglichkeit, junge Familien zu gewinnen. Hinsichtlich der Planungen zur „Dorferneuerung Methler“ mache die Ausweisung eines Baugebietes an der Stelle Sinn und trage zur im Flächennutzungsplan beabsichtigten Arrondierung bei. Darüber hinaus teile sie die Auffassung von Herrn Liedtke, dass zunächst nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst werde, der noch alle Gestaltungsmöglichkeiten offen lasse.

 

Zum Thema „Baulückenschließung“ wies Herr Liedtke darauf hin, dass in Kamen kein nen­nenswertes Baulückenpotential vorhanden sei, welches für Neubauinteressenten aktiviert wer­den könne. Zudem befinden sich die wenigen Flächen in privatem Eigentum, so dass der Ein­fluss der Stadt sehr begrenzt sei.

 

Herr Standop sprach sich für den Aufstellungsbeschluss aus. Seiner Meinung nach werde auch in Zukunft eine Nachfrage nach Neubaumöglichkeiten bestehen.

 

Herr Kühnapfel entgegnete, dass er keine qualitativen Unterschiede zwischen den Ortsteilen Methler und Heeren-Werve zum Ausdruck bringen wollte. Er habe lediglich auf die Problematik möglicherweise zu erwartender Leerstände hinweisen wollen. Im schwindenden Bestand sei kein Bedarf für weiteren Flächenverbrauch erforderlich. Seiner Meinung nach sei aufgrund der zu erwartenden Entwicklung ein Arbeiten im bzw. am Bestand an Wohnbebauung erforderlich. Es sei seiner Meinung nach nicht originäre Aufgabe der Stadt Kamen, Flächen für Dortmunder für die Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. Auch das Argument, dass die Vermarktung aus finanzieller Sicht für die Stadt Kamen interessant sein könne, sei für ihn nicht vorrangig.

 

Im Rahmen der Diskussion wies Herr Heidenreich auf unterschiedliche Anforderungen der Nachfrager an den Immobilienmarkt hin, auf die auch reagiert werden müsse. Auch Kamener Bürger seien an Wohnbaugrundstücken in Methler noch interessiert. Zudem seien auch Zuzüge und Neukamener herzlich willkommen.