Beschluss:

 

Für den Fall eines weiteren Beteiligungsverfahrens wird folgende Stellungnahme der Stadt Kamen beschlossen:

 

„Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die beantragte Maßnahme. Allerdings ist si­cherzustellen, dass eine Beeinträchtigung der sich im Umfeld befindlichen Wohnbebauung durch Lärm-, Geruchs- und Staubemmissionen etc. ausgeschlossen wird. Darüber hinaus bitte ich Sie, mich am weiteren Verfahren zu beteiligen.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Mit dem Hinweis auf die vorliegenden Mitteilungsvorlage informierte Herr Liedtke, dass seitens der Bezirksregierung Arnsberg zwischenzeitlich der Antrag der Fa. Minegas zunächst aufgrund von möglichen Lärmschutzproblemen abgelehnt wurde. Der Antragsteller habe erklärt, einen neuen Antrag mit entsprechenden Ergänzungen bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Stadt Kamen würde dann wiederum um Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Beteili­gungsverfahrens gebeten. Eine neuerliche Beratung im Planungs- und Umweltausschuss wäre dann erforderlich.

Ergänzend teilte Herr Liedtke mit, dass der Vorschlag eines Kamener Bürgers, die Geräte zur Lärmreduzierung in die leerstehende Maschinenhalle zu stellen, aufgrund der schlechten Bau­substanz nicht umzusetzen sei.

 

Herr Brüggemann schlug vor, die vorliegende Mitteilungsvorlage in eine Beschlussvorlage um­zuwandeln, sodass die vorliegende Stellungnahme für den Fall einer erneuten Beteiligung ab­gegeben werden könne.

 

Herr Kühnapfel erklärte sich prinzipiell mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden. Er kritisierte, dass der Antragsteller so wesentliche Genehmigungspunkte nicht beachtet habe.

 

Der Vorschlag von Herrn Brüggemann, die Mitteilungsvorlage in eine Beschlussvorlage umzu­wandeln, wurde einstimmig angenommen.