6.1       Mitteilungen der Verwaltung

6.1.1   

Baumfällungen Grimmstraße (s. Anlage zur Einladung PUA 17.11.2011)

Herr Kühnapfel lehne die geplanten Baumfällungen ab. Seiner Meinung nach sei diese umfas­sende Fällaktion nicht hinreichend begründet. Nur bei einzelnen Bäumen sehe er eine Fällung aufgrund des Zustandes als erforderlich an. Zudem werde das Straßen-/Quartiersbild darunter lei­den. Die Zierkirschen werten das Straßenbild auf. Er bat um erneute Prüfung der Notwendigkeit und appellierte an den Eigenbetrieb, den gesunden Bestand weiter zu erhalten.

 

Die Kanalbaumaßnahme „Grimmstraße“ sei in der Sitzung des Betriebsausschusses am 08.11.2011 umfassend vorgestellt worden, erwiderte Frau Dyduch. Thematisiert wurde dabei auch die aus technischen Gründen notwendigen Baumfällungen. Ihrer Meinung nach sei darge­stellt worden, dass diese Entscheidung mit großer Sorgfalt getroffen wurde und die Bäume nicht leichtfertig gefällt werden sollen. Darüber hinaus seien zu den beabsichtigten Fällungsarbeiten im Rahmen der Kanalbaumaßnahme Grimmstraße keine Bedenken im Betriebsausschuss vor­getragen worden.

 

Herr Kühnapfel erwiderte, dass seines Erachtens nach der Straßenquerschnitt für die Baumaß­nahme ausreichend sei. Er vermisse die Sensibilität des Eigenbetriebes im Umgang mit Bäu­men.

 

Herr Harrach berichtete, dass die Problematik mit den zuständigen Fachleuten des FB 70 um­fassend erörtert und geprüft wurde. Erfahrungen bei anderen Kanalbaumaßnahmen in diesem Umfang (offene Bauweise, Errichtung eines großen Sammlers, Erneuerung von Hausanschlüs­sen) seien bei der Entscheidungsfindung herangezogen worden. Es sei davon auszugehen, dass statisch bedeutsame Wurzelbereiche im Straßenkörper bei der Baumaßnahme beschädigt würden. Dies habe erhebliche Auswirkungen auf die Vitalität und Standfestigkeit der Bäume. Aufgrund der Vorschäden und der zu erwartenden Schädigungen müssten in jedem Fall einige Kirschen ersetzt werden, was ein „inhomogenes“ Erscheinungsbild fördere. Durch die geplante Neuanpflanzung im gesamten Bereich werde dagegen ein einheitliches und zukunftsorientiertes Straßenbild geschaffen.

 

6.1.2   

Änderungsantrag der GWA „Umladestation für Hausmüll“ in Heeren-Werve, Mühlhauser Straße

 

Hinsichtlich der Planungen der GWA für das Gelände in Heeren-Werve, Mühlhauser Straße, werden die Verwaltung und der Bürgermeister auf die notwendige und erforderliche Transparenz im Umgang mit den Informationen hinwirken, informierte Herr Brüggemann. Die GWA habe signalisiert, dass im 1. Halbjahr 2012 ein neu formulierter Antrag der GWA bei der Bezirksregie­rung Arnsberg vorgelegt werden solle.

 

 

6.2       Anfragen

 

6.2.1

Durch die Abschaltung der Beleuchtung bei der Hochstraßenauffahrt Bahnhofstraße / Seseke­damm sei die Einmündung des Fuß- und Radweges Richtung Stiller Weg (Bolzplatz) nicht mehr beleuchtet, informierte Herr Pincus. Darüber hinaus regte er an, in der weiteren Wegeführung hinter dem Bolzplatz 2 weitere Lampen anzubringen.

 

Herr Liedtke erklärte, dass eine Lösung mit dem Umbau der Bahnhofstraße bzw. mit dem Rückbau der Beleuchtungsanlage im Bereich der Hochstraße diskutiert werden solle. In diesem Zusammenhang werde übrigens auch nach einer Lösung für die Ausleuchtung des Fußweges von der Bushaltestelle Hochstraße in Südkamen aufgegriffen. Eine zeitliche Konkretisierung sei derzeit noch nicht möglich.

6.2.2

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zur Zuständigkeit bei der nunmehr notwendigen Prüfung der Wasserleitungen auf Legionellen im Wohnungsbestand, teilte Herr Brüggemann mit, dass dies keine kommunale Aufgabe sei; weitere Informationen könne sicherlich das Ge­sundheitsamt des Kreises Unna dazu geben.


Hinweis der Verwaltung:
Die o. g. Aufgabe gehört zum  Bereich der Trinkwasserhygiene. Zuständig ist der Kreis Unna, FB 53.2 – Gesundheitsschutz und Umweltmedizin, Platanenallee 16, 59425 Unna. Ansprech­partner: Herr Manfred Günther, Tel. 02303/27-2054, E-Mail manfred.guenther@kreis-unna.de.

 

6.2.3

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, in welcher Form die Stadt Kamen den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12.04.2010 berücksichtige, wonach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und die Vergabeentscheidung einzubeziehen seien. Damit werde verbindlich vorgegeben, dass Umweltbelange ein integraler Bestandteil der Wirtschaftlichkeits­betrachtung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sei.

 

Zur Klärung dieser Anfrage sei es erforderlich, die mit Auftragsvergaben befassten Fachberei­che und Gruppen zu beteiligen. Eine Rückmeldung werde mit der Niederschrift gegeben, führte Herr Brüggemann aus.

 

Antwort der Verwaltung (Vergabestelle v. 20.01.2012):

Der Runderlass der Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12.04.2010 sieht vor, dass die Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei allen Beschaffungsvor­gängen zu berücksichtigen sind

Wenn bei der Beschaffung umwelt- und energieeffizienzbezogene Mindestanforderungen fest­zulegen sind, sind sie in der Leistungsbeschreibung oder als Eignungskriterien aufzunehmen. Zudem können sie als Wertungskriterium bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes ein­bezogen werden.

 

Die Stadt Kamen berücksichtigt die Mindestanforderungen bei der Aufstellung der Leistungsver­zeichnisse. Dies hat den Vorteil, dass Angebote, die den Anforderungen des Leistungsverzeich­nisses und somit festgelegter umwelt- und energieeffizienter Mindestanforderungen, nicht ent­sprechen, von vornherein ausgeschlossen werden.

 

Grundsätzlich werden alle umweltrechtlichen Normen und Aspekte eingehalten. Dies umfasst bei der Stadt Kamen sowohl den Baubereich als auch die Anschaffung von Lieferleistungen.

 

Beispielhaft sind u. a. folgende Beschaffungsvorgänge genannt:

 

·         die Beachtung der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEv) bzgl. Gebäudehüllen im Baubereich;

·         der Einsatz von regenerativen Energien;

·         die Beschaffung von Fahrzeugen (Feuerwehr / Baubetriebshof) unter Berücksichtigung von unter anderem der Abgasnorm EURO 5;

·         Anschaffungen in der Datenverarbeitung, einschließlich Drucker und Kopierer werden aus Rahmenverträgen mit dem Dachverband der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale in NRW mit der Vorgabe unterschiedlichster Zertifikate aus dem Bereich Umweltschutz und Energieeffizienz bezogen;

·         die Beschaffung von persönlicher Ausrüstung der Feuerwehr erfolgt unter Berücksichtigung entsprechender Gütesiegel, Zertifizierungen und Normen.