Herr Neunert stellte anhand einer Präsentation die vier durch die Kreispolizei identifizierten und in der Unfallkommission besprochenen Unfallhäufungsstellen in Kamen vor.

 

  1. Heerener Straße / Derner Straße

Dieser Knotenpunkt sei bereits in den vergangenen Jahren, beginnend in 2004 und nach­folgend 2005 und 2006 Gegenstand in der Unfallkommission gewesen. Die bisher getroffenen Maßnahmen (Temporeduzierung auf 60 km/h im fraglichen Bereich, Einbau von Leitboys, Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage aus Fahrt­rich­tung Heeren, Verbesserung der Oberflächengriffigkeit durch Erneuerung der Fahrbahn­decke) hätten nur kurzfristig (ab November 2006 mit Aufstellung der Messanlage) dazu geführt, die Unfallhäufungsstelle zu beseitigen. In der Unfallkommission 2010 sei auf Grund der Unfälle im Vorjahr die Temporeduzierung auf der Heerener Straße auf 70 bzw. 50 km/h beschlossen worden. Inwieweit diese Maßnahmen zum Erfolg führen, kön­ne derzeit noch nicht beurteilt werden, da die Umsetzung des Beschlusses erst im Februar 2011 erfolgt sei.

Im vergangenen Jahr, so Herr Neunert, hätten sich an dieser Stelle erneut drei Unfälle ereignet. Die Mitglieder der Unfallkommission hätten hier keine eindeutige Unfallursache erkennen können. Es sei vermutetet worden, dass auf Grund des Grünaufschlages an den Bäumen und die dadurch resultierenden Schatten auf der Straße, die aus Richtung Kamen kommenden Fahrzeuge schlecht zu erkennen seien. Dadurch bedingt könnte sich beim Abbiegevorgang aus der Derner Straße eine Verzögerung ergeben, wobei die aus Richtung Heeren kommenden Fahrzeuge vernachlässigt würden. Als weitere mög­liche Unfallursache sei die schlechte Erkennbarkeit der Einmündung der Derner Straße genannt worden.

Zur Verbesserung der Situation habe die Unfallkommission folgenden Beschluss gefasst:

-          Zur Verbesserung der Sicht auf die Einmündung der Derner Straße ist der Grünauf­schlag auf einer Länge von mindestens 50 m in beiden Fahrtrichtungen freizu­schnei­den. Auszuführen durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständigem Stra­ßen­baulastträger

-          V85-Messung durch den Kreis Unna aus Fahrtrichtung Kamen

-          Mit Vorlage der Daten erneute Beratung mit Option auf

§         Aufstellung einer weiteren stationären Geschwindigkeitsmessanlage aus Fahrt­richtung Kamen, oder

§         Aufstellung  des Verkehrszeichens 101 (Gefahrstelle)  gehe zu   mit Zusatz (Unfall­gefahr)   zur besseren Wahrnehmung des Einmündungsbereiches, oder

§         Aufstellung wegweisender Beschilderung (z. B. Segelflugplatz)

 

 

  1. Koppelstraße / Höhe Tankstellenausfahrt

Zu dieser Unfallhäufungsstelle führte Herr Neunert aus, dass sich in  Höhe der Tank­stel­len­ausfahrt 2010 zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten insgesamt 6 Unfälle mit Fahrradfahrern, davon ein Unfall mit einem Schwerverletzten, ereignet hätten. Eindeutige Unfallursache an dieser Stelle sei die unerlaubte Nutzung des Radweges in Gegen­rich­tung durch Radfahrer aus Richtung Bahnhof bzw. aus der Straße am Schwimmbad ge­wesen.

 

Bezüglich dieser Unfallshäufungsstelle lautete der Beschluss der Unfallkommission:

-          Aufstellung des Verkehrszeichens 138 (Achtung Radfahrer) gehe zu mit dem Zusatz 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts und von links) ,

-          Einbau von rotem Pflaster über die Tankstellenausfahrt als Fortführung der bestehenden Radwegepflasterung

-          Prüfung, inwieweit in diesem Bereich eine andere Führung der Radfahrer, evtl. mit Schutzstreifen, erfolgen kann. Hierzu wird noch ein gemeinsamer Ortstermin mit den Teilnehmern der Unfallkommission erfolgen.

 

Herr Neunert informierte die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über die bereits erfolgte Anbringung der Verkehrszeichen. Der Einbau des Pflasters werde nur in Abhän­gigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch in diesem Jahr erfolgen kön­nen. Herr Neunert führte weiter aus, dass die Problematik der Nutzung des falschen Rad­weges evtl. mit dem Bau des Kreisverkehrs Bahnhofstraße / Westicker Straße / Koppel­straße behoben werden könne, da hier die  Führung der Radfahrer ebenfalls ohne Lichtsignalanlage und die damit verbundenen, langen Wartezeiten erfolgen werde.

 

 

  1. Kreisverkehr Nordstraße / Nordenmauer

An diesem Knotenpunkt, berichtete Herrn Neunert, ereigneten sich 2010 insgesamt drei Un­fälle zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten. Als Unfallursache sei von der Unfall­kommission das Nichtbeachten der Vorfahrt durch die Kfz-Teilnehmer, vermutlich verur­sacht durch schlechte Sichtbeziehungen bei Einfahrt in den Kreisverkehr aus der Nor­den­mauer, ausgemacht worden.

 

Um hier Abhilfe zu schaffen, habe die Unfallkommission folgenden Beschluss gefasst:

 

-          regelmäßiger tiefer Rückschnitt der Strauchbepflanzung auf den Fahrbahnteilern sowie des Straßenbegleitgrüns

-          Entfernung der VZ 222 (Vorbeifahrt rechts)

-          Rückbau der noch vorhandenen Bordsteinabsenkungen aus der alten Knoten­punktsführung in den Kreisverkehr auf der nördlichen Seite des Kreisverkehrs

 

Ergänzend teilte Herr Neunert mit, dass der erste Rückschnitt der Strauchbepflanzung bereits im Frühjahr diesen Jahres erfolgt sei.

 

 

  1. Lindenallee (L 821) / Robert-Koch-Straße / Lortzingstraße / Einsteinstraße

Zu dieser Unfallhäufungsstelle erläuterte Herr Neunert, dass im vergangenen Jahr sechs Unfälle passiert seien. Eine offensichtliche Unfallursache sei auch hier nicht zu erkennen, da der Kreuzungsbereich übersichtlich und auch die Sichtbeziehungen in alle Richtungen ausreichend seien. Die im Vorfeld der Unfallkommission durchgeführten V85-Messungen haben gezeigt, dass hier moderate Geschwindigkeiten gefahren würden.

Die Unfallkommission habe daher festgelegt,

-          dass alle Markierungen in Abstimmung zwischen den zuständigen Straßenbau­lastträgern Kreis Unna und Landesbetrieb Straßenbau NRW nachzubessern seien,

-          dass mittelfristig über den Umbau zu einem Kreisverkehr nachzudenken und in die entsprechende Planung einzusteigen sei.

 

 

Herr Mork schlug, sich auf die Unfallhäufungsstellen 1. und 4. beziehend, vor, da hier keine offensichtlichen Unfallursachen zu erkennen seien, über Rückbaumaßnahmen nachzudenken.

 

Herr Neunert verwies diesbezüglich auf den Vorschlag des Kreises Unna, in Abhängigkeit zu den Ergebnissen der V85-Messung, aus Fahrtrichtung Kamen eine weitere stationäre Ge­schwin­digkeitsmessanlage zu installieren.

 

Herr Kasperidus führte an, dass in den vergangenen Jahren an der Heerener Straße / Derner Straße die Beschlüsse der Unfallkommission bzgl. Temporeduzierung, Aufstellung Geschwin­digkeitsmessanlage usw. umgesetzt worden seien, insgesamt dort sehr viel getan wurde. Er er­innert sich, dass vor einigen Jahren der Straßenbelag in diesem Knotenpunkt sehr rutschig ge­wesen und dies zu vielen gefährlichen Situationen geführt habe. Er bezweifelte jedoch, dass eine Schilderhäufung, wie im diesjährigen Beschluss der Unfallkommission sinnvoll sei.

 

Bezug nehmend auf die Unfallhäufungsstelle an der Tankstellenausfahrt Koppelstraße gab Herr Holtmann an, dass er selbst als Radfahrer es beängstigend fände, wenn ihm Radfahrer in Höhe des Koppelteiches auf dem Radweg entgegen kommen würden. Eine Erklärung für die falsche Nutzung des Radweges könne seiner Ansicht nach Unsicherheit beim queren der  Hoch­straßen­zufahrt sein. Er schlug vor, an der Bahnhofstraße eine entsprechende Beschilderung vorzu­neh­men.

 

Herr Liedtke bestätigte die Beobachtungen von Herrn Holtmann. Seiner Auffassung nach werde jedoch mit dem Bau des neuen Kreisverkehrs Bahnhofstraße / Westicker Straße / Koppelstraße die Situation entschärft, da es hier für den Radfahrer einfacher sein würde, auf die andere Straßenseite zu gelangen. Für den Bereich der Tankstelle selbst gelte das nicht, da dies die Radfahrer betreffe, die aus Richtung Schule bzw. Freibad kämen.

 

Ergänzend fügte Herr Holtmann hinzu, dass sich bei niedrigen Benzinpreisen die PKW auf Grund der kurzen Tankstellenzufahrt bis zur Koppelstraße zurück stauen. Der die Tankstelle verlassende Kraftfahrer achte daher fast ausschließlich auf die sich von links nähernden Fahrzeuge.

 

Frau Middendorf erkundigte sich, ob an der Heerener Straße das Ortseingangsschild weiter in Richtung Kamen vorgezogen werden könne.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass eine solche Versetzung zur Folge hätte, dass die Stadt Kamen dann die finanziellen Mittel für die Straßenunterhaltung dieses Abschnittes aufbringen müsse und diese Lösung daher nicht zu bevorzugen sei. Ferner würde eine Ortseingangstafel auf anbaufreier Strecke vom Verkehrsteilnehmer nicht in der beabsichtigten Weise wahrge­nommen werden.