Sitzung: 10.10.2011 Straßenverkehrsausschuss
Herr Neunert stellte anhand
einer Präsentation die vier durch die Kreispolizei identifizierten und in der
Unfallkommission besprochenen Unfallhäufungsstellen in Kamen vor.
- Heerener
Straße / Derner Straße
Dieser Knotenpunkt sei bereits in den
vergangenen Jahren, beginnend in 2004 und nachfolgend 2005 und 2006 Gegenstand
in der Unfallkommission gewesen. Die bisher getroffenen Maßnahmen
(Temporeduzierung auf 60 km/h im fraglichen Bereich, Einbau von Leitboys,
Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage aus Fahrtrichtung Heeren,
Verbesserung der Oberflächengriffigkeit durch Erneuerung der Fahrbahndecke) hätten
nur kurzfristig (ab November 2006 mit Aufstellung der Messanlage) dazu geführt,
die Unfallhäufungsstelle zu beseitigen. In der Unfallkommission 2010 sei auf
Grund der Unfälle im Vorjahr die Temporeduzierung auf der Heerener Straße auf
70 bzw. 50 km/h beschlossen worden. Inwieweit diese Maßnahmen zum Erfolg
führen, könne derzeit noch nicht beurteilt werden, da die Umsetzung des
Beschlusses erst im Februar 2011 erfolgt sei.
Im vergangenen Jahr, so Herr Neunert, hätten sich an dieser Stelle
erneut drei Unfälle ereignet. Die Mitglieder der Unfallkommission hätten hier
keine eindeutige Unfallursache erkennen können. Es sei vermutetet worden, dass
auf Grund des Grünaufschlages an den Bäumen und die dadurch resultierenden
Schatten auf der Straße, die aus Richtung Kamen kommenden Fahrzeuge schlecht zu
erkennen seien. Dadurch bedingt könnte sich beim Abbiegevorgang aus der Derner
Straße eine Verzögerung ergeben, wobei die aus Richtung Heeren kommenden
Fahrzeuge vernachlässigt würden. Als weitere mögliche Unfallursache sei die
schlechte Erkennbarkeit der Einmündung der Derner Straße genannt worden.
Zur Verbesserung der Situation habe die
Unfallkommission folgenden Beschluss gefasst:
-
Zur Verbesserung der Sicht auf die Einmündung der
Derner Straße ist der Grünaufschlag auf einer Länge von mindestens 50 m in
beiden Fahrtrichtungen freizuschneiden. Auszuführen durch den Landesbetrieb
Straßenbau NRW als zuständigem Straßenbaulastträger
-
V85-Messung durch den Kreis Unna aus Fahrtrichtung
Kamen
-
Mit Vorlage der Daten erneute Beratung mit Option
auf
§
Aufstellung einer weiteren stationären
Geschwindigkeitsmessanlage aus Fahrtrichtung Kamen, oder
§
Aufstellung des Verkehrszeichens 101 (Gefahrstelle) mit Zusatz (Unfallgefahr) zur besseren Wahrnehmung des
Einmündungsbereiches, oder
§
Aufstellung wegweisender Beschilderung (z. B.
Segelflugplatz)
- Koppelstraße
/ Höhe Tankstellenausfahrt
Zu dieser Unfallhäufungsstelle führte Herr Neunert aus, dass sich in Höhe der Tankstellenausfahrt 2010 zu
verschiedenen Tages- und Jahreszeiten insgesamt 6 Unfälle mit Fahrradfahrern,
davon ein Unfall mit einem Schwerverletzten, ereignet hätten. Eindeutige
Unfallursache an dieser Stelle sei die unerlaubte Nutzung des Radweges in Gegenrichtung
durch Radfahrer aus Richtung Bahnhof bzw. aus der Straße am Schwimmbad gewesen.
Bezüglich dieser Unfallshäufungsstelle lautete
der Beschluss der Unfallkommission:
-
Aufstellung des Verkehrszeichens 138 (Achtung
Radfahrer) mit dem Zusatz 1000-32 (Radfahrer kreuzen von
rechts und von links) ,
-
Einbau von rotem Pflaster über die
Tankstellenausfahrt als Fortführung der bestehenden Radwegepflasterung
-
Prüfung, inwieweit in diesem Bereich eine andere Führung
der Radfahrer, evtl. mit Schutzstreifen, erfolgen kann. Hierzu wird noch ein
gemeinsamer Ortstermin mit den Teilnehmern der Unfallkommission erfolgen.
Herr Neunert informierte die Mitglieder des
Straßenverkehrsausschusses über die bereits erfolgte Anbringung der
Verkehrszeichen. Der Einbau des Pflasters werde nur in Abhängigkeit der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch in diesem Jahr erfolgen können. Herr Neunert
führte weiter aus, dass die Problematik der Nutzung des falschen Radweges evtl.
mit dem Bau des Kreisverkehrs Bahnhofstraße / Westicker Straße / Koppelstraße
behoben werden könne, da hier die
Führung der Radfahrer ebenfalls ohne Lichtsignalanlage und die damit
verbundenen, langen Wartezeiten erfolgen werde.
- Kreisverkehr
Nordstraße / Nordenmauer
An diesem Knotenpunkt, berichtete Herrn Neunert, ereigneten sich 2010
insgesamt drei Unfälle zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten. Als
Unfallursache sei von der Unfallkommission das Nichtbeachten der Vorfahrt
durch die Kfz-Teilnehmer, vermutlich verursacht durch schlechte
Sichtbeziehungen bei Einfahrt in den Kreisverkehr aus der Nordenmauer,
ausgemacht worden.
Um hier Abhilfe zu schaffen, habe die
Unfallkommission folgenden Beschluss gefasst:
-
regelmäßiger tiefer Rückschnitt der
Strauchbepflanzung auf den Fahrbahnteilern sowie des Straßenbegleitgrüns
-
Entfernung der VZ 222 (Vorbeifahrt rechts)
-
Rückbau der noch vorhandenen Bordsteinabsenkungen
aus der alten Knotenpunktsführung in den Kreisverkehr auf der nördlichen Seite
des Kreisverkehrs
Ergänzend teilte Herr Neunert mit, dass der erste Rückschnitt der Strauchbepflanzung
bereits im Frühjahr diesen Jahres erfolgt sei.
- Lindenallee (L 821) / Robert-Koch-Straße /
Lortzingstraße / Einsteinstraße
Zu dieser Unfallhäufungsstelle erläuterte Herr Neunert, dass im vergangenen Jahr
sechs Unfälle passiert seien. Eine offensichtliche Unfallursache sei auch hier
nicht zu erkennen, da der Kreuzungsbereich übersichtlich und auch die
Sichtbeziehungen in alle Richtungen ausreichend seien. Die im Vorfeld der
Unfallkommission durchgeführten V85-Messungen haben gezeigt, dass hier moderate
Geschwindigkeiten gefahren würden.
Die Unfallkommission habe daher festgelegt,
-
dass alle Markierungen in Abstimmung zwischen den
zuständigen Straßenbaulastträgern Kreis Unna und Landesbetrieb Straßenbau NRW
nachzubessern seien,
-
dass mittelfristig über den Umbau zu einem Kreisverkehr
nachzudenken und in die entsprechende Planung einzusteigen sei.
Herr Mork schlug, sich auf
die Unfallhäufungsstellen 1. und 4. beziehend, vor, da hier keine
offensichtlichen Unfallursachen zu erkennen seien, über Rückbaumaßnahmen
nachzudenken.
Herr Neunert verwies
diesbezüglich auf den Vorschlag des Kreises Unna, in Abhängigkeit zu den
Ergebnissen der V85-Messung, aus Fahrtrichtung Kamen eine weitere stationäre Geschwindigkeitsmessanlage
zu installieren.
Herr Kasperidus führte an,
dass in den vergangenen Jahren an der Heerener Straße / Derner Straße die
Beschlüsse der Unfallkommission bzgl. Temporeduzierung, Aufstellung Geschwindigkeitsmessanlage
usw. umgesetzt worden seien, insgesamt dort sehr viel getan wurde. Er erinnert
sich, dass vor einigen Jahren der Straßenbelag in diesem Knotenpunkt sehr
rutschig gewesen und dies zu vielen gefährlichen Situationen geführt habe. Er
bezweifelte jedoch, dass eine Schilderhäufung, wie im diesjährigen Beschluss
der Unfallkommission sinnvoll sei.
Bezug nehmend auf die Unfallhäufungsstelle an der Tankstellenausfahrt
Koppelstraße gab Herr Holtmann an,
dass er selbst als Radfahrer es beängstigend fände, wenn ihm Radfahrer in Höhe
des Koppelteiches auf dem Radweg entgegen kommen würden. Eine Erklärung für die
falsche Nutzung des Radweges könne seiner Ansicht nach Unsicherheit beim queren
der Hochstraßenzufahrt sein. Er schlug
vor, an der Bahnhofstraße eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen.
Herr Liedtke bestätigte die
Beobachtungen von Herrn Holtmann. Seiner Auffassung nach werde jedoch mit dem
Bau des neuen Kreisverkehrs Bahnhofstraße / Westicker Straße / Koppelstraße die
Situation entschärft, da es hier für den Radfahrer einfacher sein würde, auf
die andere Straßenseite zu gelangen. Für den Bereich der Tankstelle selbst
gelte das nicht, da dies die Radfahrer betreffe, die aus Richtung Schule bzw.
Freibad kämen.
Ergänzend fügte Herr Holtmann
hinzu, dass sich bei niedrigen Benzinpreisen die PKW auf Grund der kurzen
Tankstellenzufahrt bis zur Koppelstraße zurück stauen. Der die Tankstelle
verlassende Kraftfahrer achte daher fast ausschließlich auf die sich von links
nähernden Fahrzeuge.
Frau Middendorf erkundigte
sich, ob an der Heerener Straße das Ortseingangsschild weiter in Richtung Kamen
vorgezogen werden könne.
Herr Brüggemann erwiderte,
dass eine solche Versetzung zur Folge hätte, dass die Stadt Kamen dann die
finanziellen Mittel für die Straßenunterhaltung dieses Abschnittes aufbringen
müsse und diese Lösung daher nicht zu bevorzugen sei. Ferner würde eine
Ortseingangstafel auf anbaufreier Strecke vom Verkehrsteilnehmer nicht in der
beabsichtigten Weise wahrgenommen werden.