Sitzung: 10.10.2011 Straßenverkehrsausschuss
Herr Neunert stellte den Mitgliedern des
Straßenverkehrsausschusses mit der Planung zur Umgestaltung der Unnaer Straße
die erste Maßnahme zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen vor.
Die
Geschwindigkeit solle auf 30 km/h begrenzt, die entsprechenden Verkehrszeichen
zum Erreichen einer höheren Akzeptanz mit dem Zusatz „Lärmschutz“ versehen
werden. Zusätzlich seien Piktogramme „30“ vorgesehen.
Die
bisherigen Mehrzweckstreifen von 1,80 m Breite sollen demarkiert und statt
dessen Parkstreifen mit einer Breite von jeweils 2 m markiert werden. Den
Anwohnern stünde damit nahezu unverändert Parkraum zur Verfügung.
Den
Gewerbetreibenden (Kiosk, Apotheke) komme die Verwaltung insofern entgegen, als
das beabsichtigt sei, entsprechende Kurzzeitparkplätze (1/2 Std.) zur Verfügung
zu stellen.
Auf der
Westseite der Unnaer Straße solle zusätzlich ein Schutzstreifen für Radfahrer
von 1,50 Breite unter Berücksichtigung eines Sicherheitstrennstreifens von noch
einmal 0,5 m aufgetragen werden. Auf der östlichen Seite würde der
Schutzstreifen auf einer Länge von ca. 20 m auf den Kreuzungsbereich zulaufend
markiert. Fraglich sei hier noch die Ausgestaltung der Aufstellfläche für
Radfahrer, da seitens des Landesbetriebes Straßenbau noch keine Reaktion auf
die Anfrage, inwieweit in diesem Bereich Schleifen für die Lichtsignalanlagen
in die Straße eingebaut sind, erfolgt sei.
Eine
beidseitige Markierung von Schutzstreifen über die gesamte Länge der Unnaer Straße
sei nicht möglich, da ansonsten die vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 4,5
m nicht eingehalten werde.
Herr Brüggemann ergänzte die Ausführungen
dahingehend, dass beidseitig die Gehwege für Radfahrer frei blieben. Bezug
nehmend auf die angesprochenen Kurzzeitparkzonen teilte er mit, dass diese auf
die Zeit von 07.00 – 17.00 Uhr beschränkt werden sollen, damit dieser Parkraum
nach Feierabend den Anwohnern zur Verfügung stehe.
Abschließend
merkte Herr Brüggemann an, dass die
umfangreichen Demarkierungs- und Markierungsarbeiten einerseits einer
entsprechenden Witterung (trocken, mind. 5 Grad C) und andererseits der
Verfügbarkeit der notwendigen finanziellen Mittel bedürfen.
Herr Mork begrüßte die Maßnahmen aus Sicht
der Grünen. Sie entsprächen dem derzeitigen Stand der Technik. Er fragt nach
Aufstellflächen für Radfahrer, da diese dem Fahrradverkehr mehr Sicherheit
bieten.
Herr Liedtke erwiderte, dass
Aufstellflächen für Radfahrer nur dann aufmarkiert werden können, sofern dort
keine Induktionsschleifen für die Lichtsignalanlage eingebaut seien.
Diesbezüglich warte die Stadtverwaltung noch auf die Rückmeldung des
Landesbetriebes Straßenbau.
Im
Anschluss legte Herr Neunert den
aktuellen Stand, die Lünener Straße betreffend, dar. Wie bei der Unnaer Straße
habe die Verwaltung auch hier begonnen, erste Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan
umzusetzen. Am 04.10.2011 sei mit dem Bau der Querungshilfen in Höhe der
Straßen Zum Streb und der Lüner Höhe begonnen worden, die Bauzeit betrage ca. 6
Wochen. Im Bereich der Baustelle werde der Verkehr halbseitig mit einer
Lichtsignalanlage geführt.
Mit der
Autobahnpolizei sei, da es sich bei der Lünener Straße um eine Bedarfsumleitungsstrecke
handele, vereinbart worden, im Bedarfsfall auf „Zuruf“ die Fahrbahnen freizugeben.
Das sei in der Form geplant, dass die Baugruben mit Schotter aufgefüllt und
damit befahrbar gemacht würden.
Nach
Beendigung der baulichen Maßnahmen könnten erst die beidseitig der Lünener
Straße geplanten Schutzstreifen für Radfahrer aufgetragen werden. Auf Grund der
Witterungsverhältnisse wird dies voraussichtlich erst in 2012 geschehen.
Bezüglich der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h finde in
der kommenden Woche ein Termin mit der Bezirksregierung und dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW statt.
Herr Brüggemann fügte Bezug nehmend auf den
Termin mit Bezirksregierung und Landesbetrieb hinzu, dass die
verkehrsrechtliche Anordnung bzgl. des Schutzstreifens und der Temporeduzierung
in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr bereits vor der Sommerpause erfolgt sei. Der
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h habe der Landesbetrieb Straßenbau NRW
jedoch widersprochen, so dass hier eine Entscheidung seitens der
Bezirksregierung Arnsberg herbeigeführt werden müsse. Sofern die Bezirksregierung
der Temporeduzierung in den Nachtstunden nicht zustimme, sei ein
verfahrensrechtlicher Fortgang schwierig, aber zu prüfen.