Herr Neunert stellte den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses mit der Planung zur Um­gestaltung der Unnaer Straße die erste Maßnahme zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen vor.

Die Geschwindigkeit solle auf 30 km/h begrenzt, die entsprechenden Verkehrszeichen zum Er­reichen einer höheren Akzeptanz mit dem Zusatz „Lärmschutz“ versehen werden. Zusätzlich seien Piktogramme „30“ vorgesehen.

Die bisherigen Mehrzweckstreifen von 1,80 m Breite sollen demarkiert und statt dessen Park­streifen mit einer Breite von jeweils 2 m markiert werden. Den Anwohnern stünde damit nahezu unverändert Parkraum zur Verfügung.

Den Gewerbetreibenden (Kiosk, Apotheke) komme die Verwaltung insofern entgegen, als das beabsichtigt sei, entsprechende Kurzzeitparkplätze (1/2 Std.) zur Verfügung zu stellen.

 

Auf der Westseite der Unnaer Straße solle zusätzlich ein Schutzstreifen für Radfahrer von 1,50 Breite unter Berücksichtigung eines Sicherheitstrennstreifens von noch einmal 0,5 m aufge­tra­gen werden. Auf der östlichen Seite würde der Schutzstreifen auf einer Länge von ca. 20 m auf den Kreuzungsbereich zulaufend markiert. Fraglich sei hier noch die Ausgestaltung der Aufstell­fläche für Radfahrer, da seitens des Landesbetriebes Straßenbau noch keine Reaktion auf die Anfrage, inwieweit in diesem Bereich Schleifen für die Lichtsignalanlagen in die Straße einge­baut sind, erfolgt sei.

Eine beidseitige Markierung von Schutzstreifen über die gesamte Länge der Unnaer Straße sei nicht möglich, da ansonsten die vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 4,5 m nicht einge­hal­ten werde.

 

Herr Brüggemann ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass beidseitig die Gehwege für Rad­fahrer frei blieben. Bezug nehmend auf die angesprochenen Kurzzeitparkzonen teilte er mit, dass diese auf die Zeit von 07.00 – 17.00 Uhr beschränkt werden sollen, damit dieser Parkraum nach Feierabend den Anwohnern zur Verfügung stehe.

Abschließend merkte Herr Brüggemann an, dass die umfangreichen Demarkierungs- und Mar­kierungsarbeiten einerseits einer entsprechenden Witterung (trocken, mind. 5 Grad C) und an­der­erseits der Verfügbarkeit der notwendigen finanziellen Mittel bedürfen.

 

Herr Mork begrüßte die Maßnahmen aus Sicht der Grünen. Sie entsprächen dem derzeitigen Stand der Technik. Er fragt nach Aufstellflächen für Radfahrer, da diese dem Fahrradverkehr mehr Sicherheit bieten.

 

Herr Liedtke erwiderte, dass Aufstellflächen für Radfahrer nur dann aufmarkiert werden können, sofern dort keine Induktionsschleifen für die Lichtsignalanlage eingebaut seien. Diesbezüglich warte die Stadtverwaltung noch auf die Rückmeldung des Landesbetriebes Straßenbau.

 

Im Anschluss legte Herr Neunert den aktuellen Stand, die Lünener Straße betreffend, dar. Wie bei der Unnaer Straße habe die Verwaltung auch hier begonnen, erste Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan umzusetzen. Am 04.10.2011 sei mit dem Bau der Querungshilfen in Höhe der Straßen Zum Streb und der Lüner Höhe begonnen worden, die Bauzeit betrage ca. 6 Wochen. Im Bereich der Baustelle werde der Verkehr halbseitig mit einer Lichtsignalanlage geführt.

Mit der Autobahnpolizei sei, da es sich bei der Lünener Straße um eine Bedarfsumlei­tungs­strecke handele, vereinbart worden, im Bedarfsfall auf „Zuruf“ die Fahrbahnen freizugeben. Das sei in der Form geplant, dass die Baugruben mit Schotter aufgefüllt und damit befahrbar ge­macht würden.

Nach Beendigung der baulichen Maßnahmen könnten erst die beidseitig der Lünener Straße geplanten Schutzstreifen für Radfahrer aufgetragen werden. Auf Grund der Witterungs­verhält­nisse wird dies voraussichtlich erst in 2012 geschehen. Bezüglich der Umsetzung der Geschwin­dig­keitsbegrenzung auf 30 km/h finde in der kommenden Woche ein Termin mit der Bezirksre­gierung und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW statt.

 

Herr Brüggemann fügte Bezug nehmend auf den Termin mit Bezirksregierung und Landes­be­trieb hinzu, dass die verkehrsrechtliche Anordnung bzgl. des Schutzstreifens und der Tempore­duzierung in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr bereits vor der Sommerpause erfolgt sei. Der Ge­schwin­digkeitsbegrenzung auf 30 km/h habe der Landesbetrieb Straßenbau NRW jedoch wider­sprochen, so dass hier eine Entscheidung seitens der Bezirksregierung Arnsberg herbeigeführt werden müsse. Sofern die Bezirksregierung der Temporeduzierung in den Nachtstunden nicht zu­stimme, sei ein verfahrensrechtlicher Fortgang schwierig, aber zu prüfen.