Beschluss:

 

Nach Abwägung wird der Antrag auf  Sperrung der Südkamener Straße für LKW-Vekehr über 7,5 t (VZ 262 - Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht) abgelehnt.


Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Frau Müller trug den ersten Tagesordnungspunkt vor und fragte, ob seitens der CDU-Fraktion Fragen zur Beschlussvorlage bestehen würden.

 

Herr Kemna verneinte und teilte mit, dass er anstelle der Verwaltung auf Grund der geringen Zah­len zu dem gleichen Ergebnis gekommen wäre. Die vorliegenden Zählergebnisse würden jedoch nicht den Feststellungen der Anwohner, die diesbezüglich befragt worden seien, ent­sprechen. Er sehe die Zählzeiten von 06.00 bis 09.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr kritisch, da insbesondere in der Zeit zwischen 05.00 und 06.00 Uhr, nach Aussage der Anwohner, viel Schwer­lastverkehr herrsche.

Seine Partei beabsichtige daher, die Durchführung neuer und umfassender, ganztägiger Zäh­lungen zu beantragen.

 

Herr Grüneberg erläuterte, dass die von ihm durchgeführten Anwohnerbefragungen auf Grund­lage der Beschlussvorlage bestätigt hätten, dass die vorgelegten Zahlen anzuzweifeln seien und sich tatsächlich in einem völlig anderen Verhältnis darstellen würden. Er bat ebenfalls um er­neu­te Überprüfung.

 

Herr Brüggemann führte aus, dass bereits vor einigen Jahren Zählungen durchgeführt worden seien. Damals habe die Argumentation, insbesondere zwischen 06.00 und 07.00 Uhr sei der Schwer­lastverkehr besonders hoch, zu Grunde gelegen. Die Erhebung der Zahlen habe der damalige Sachbearbeiter, Herr Koßmann, der für sein hohes Maß an Verantwortungs­bewusst­sein und Genauigkeit bekannt sei, persönlich durchgeführt. Das Ergebnis der damaligen Zählun­gen habe ebenfalls keinen Anlass zu verkehrlichen Korrekturen geboten.

Für die diesjährigen Zählungen sei eine externe, sehr erfahrene Zählkraft an zwei Tagen ein­ge­setzt worden.

Herr Brüggemann unterstrich ferner, dass es sich bei den Zählstunden um klassische Zählzeiten handele, da erfahrungsgemäß der Straßenverkehr in den Vormittagsstunden zwischen 06.00 und 09.00 Uhr und den Nachmittagsstunden  von 15.00 bis 19.00 Uhr am stärksten sei.

 

Für die SPD vertrat Herr Kasperidus die Auffassung, dem Vorschlag der Verwaltung solle auf Grund der Geringfügigkeit der erhobenen Zahlen gefolgt werden. Aus objektiver Sicht bestünden anderweitig erheblich gravierendere Problematiken bzgl. des Schwerlastverkehrs. Die Situation an der Südkamener Straße sei daher hinzunehmen, auch wenn die Anwohner diese verständ­licher Weise subjektiv anders wahrnehmen würden. Herr Kasperidus argumentierte ferner, dass ein LKW-Verbot auf dieser Strecke zu einer Verlagerung des Verkehrs führen und damit neue Diskussionen anfachen würde. Die SPD stütze den Vorschlag der Verwaltung, auch wenn durchaus Verständnis für die Betroffenen aufgebracht werde. Es gäbe auch keinen Anlass, die durch die Verwaltung erhobenen Zahlen in Frage zu stellen.

 

Herr Mork zweifelte nicht an den durch die Verwaltung vorgelegten Zahlen. Es sei jedoch durch­aus verständlich, dass gerade bei Schwerlastverkehr selbst geringe Verkehrsmengen als beläs­ti­gend empfunden würden. Herr Mork erkundigte sich, ob Aussagen zu Ziel- und Quellverkehr bzw. reinem Durchgangsverkehr gemacht werden könnten und wies in diesem Zusammenhang auf die, seiner Auffassung nach, problematischere Situation des motorisierten Individualverkehrs an der Kreuzung Buschweg / Südkamener Straße hin.

 

Nach Einsichtnahme in die Zählunterlagen teilte Herr Brüggemann mit, dass ortsansässige Fir­men wie Tischlereien, UPS, AWO erfasst worden seien, eine Kennzeichenverfolgung jedoch nicht Gegenstand der Zählung gewesen sei. Bei den hier aufgezählten Fahrzeugen handele es sich auch nicht um LKW mit Anhänger bzw. Sattelfahrzeuge; solche seien lediglich am ersten Zähltag in geringer Zahl erfasst worden. Herr Brüggemann betonte, dass die Irritation der Bür­ger verständlich sei, eine über Gebühr hohe Belastung hier jedoch nicht vorliege.

 

Sinn und Zweck des CDU-Antrages, so Herr Kemna, sei die Reduzierung von Lärm und Stra­ßen­schäden. Er bestätigte, dass das Zählergebnis nicht ausreiche, um von höherer Belastung zu sprechen, stellte jedoch in Frage, dass die traditionellen Zählzeiten die tatsächliche Belas­tung erfassen. Hier ergäbe sich seiner Auffassung nach die Problematik, dass möglichenfalls die Interessen der Anwohner nicht berücksichtigt würden und daher eine Überprüfung zu Gunsten der Bürger vorzunehmen sei. Den Vorschlag der Verwaltung lehnte er ab.

 

Herr Grosch wies darauf hin, dass die Fahrbahndecke der Südkamener Straße in Teilbereichen defekt ist. Bezug nehmend auf die Beschlussvorlage bat er um Mitteilung, wann der dort ge­nannte Biodiesel-Schaden sich ereignet hat.

 

Herr Liedtke informierte darüber, dass sich dieser Schaden, soweit er sich erinnere, vor ca. 5-6 Jahren ereignet habe. Als Folge des Unfalles sei jedoch keine Grundsanierung der Südkamener Straße, sondern lediglich eine Oberflächenverbesserung erfolgt. Von einer vollständigen Sanie­rung habe man auf Grund der geplanten K 40n (Spange Südkamen) abgesehen, da nach deren Fertigstellung die Verkehrsfunktion der Südkamener Straße eine völlig andere sein werde als heute. Herr Liedtke vertrat die Auffassung, dass die Zählung methodisch nicht angezweifelt wer­den könne und verweist auf den Zeitpunkt der Zählung, die im Juli stattgefunden hat. Zu dieser Zeit seien durch die Großbaustelle am Bahnhof Verkehre verdrängt worden und trotzdem seien die an der Südkamener Straße erhobenen Zahlen sehr gering.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgten, bat Frau Müller um Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Antrag auf Sperrung der Südkamener Straße für LKW-Verkehre über 7,5 t abzulehnen.