Sitzung: 10.10.2011 Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 072/2011
Beschluss:
Nach Abwägung wird der Antrag auf Sperrung der Südkamener Straße für LKW-Vekehr über 7,5 t (VZ 262 - Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht) abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Frau Müller trug den ersten
Tagesordnungspunkt vor und fragte, ob seitens der CDU-Fraktion Fragen zur
Beschlussvorlage bestehen würden.
Herr Kemna verneinte und
teilte mit, dass er anstelle der Verwaltung auf Grund der geringen Zahlen zu
dem gleichen Ergebnis gekommen wäre. Die vorliegenden Zählergebnisse würden
jedoch nicht den Feststellungen der Anwohner, die diesbezüglich befragt worden
seien, entsprechen. Er sehe die Zählzeiten von 06.00 bis 09.00 Uhr und 15.00
bis 19.00 Uhr kritisch, da insbesondere in der Zeit zwischen 05.00 und 06.00
Uhr, nach Aussage der Anwohner, viel Schwerlastverkehr herrsche.
Seine Partei beabsichtige daher, die Durchführung neuer und umfassender,
ganztägiger Zählungen zu beantragen.
Herr Grüneberg erläuterte,
dass die von ihm durchgeführten Anwohnerbefragungen auf Grundlage der
Beschlussvorlage bestätigt hätten, dass die vorgelegten Zahlen anzuzweifeln
seien und sich tatsächlich in einem völlig anderen Verhältnis darstellen
würden. Er bat ebenfalls um erneute Überprüfung.
Herr Brüggemann führte aus,
dass bereits vor einigen Jahren Zählungen durchgeführt worden seien. Damals
habe die Argumentation, insbesondere zwischen 06.00 und 07.00 Uhr sei der
Schwerlastverkehr besonders hoch, zu Grunde gelegen. Die Erhebung der Zahlen
habe der damalige Sachbearbeiter, Herr Koßmann, der für sein hohes Maß an
Verantwortungsbewusstsein und Genauigkeit bekannt sei, persönlich durchgeführt.
Das Ergebnis der damaligen Zählungen habe ebenfalls keinen Anlass zu
verkehrlichen Korrekturen geboten.
Für die diesjährigen Zählungen sei eine externe, sehr erfahrene Zählkraft
an zwei Tagen eingesetzt worden.
Herr Brüggemann unterstrich
ferner, dass es sich bei den Zählstunden um klassische Zählzeiten handele, da
erfahrungsgemäß der Straßenverkehr in den Vormittagsstunden zwischen 06.00 und
09.00 Uhr und den Nachmittagsstunden von
15.00 bis 19.00 Uhr am stärksten sei.
Für die SPD vertrat Herr
Kasperidus die Auffassung, dem Vorschlag der Verwaltung solle auf Grund der
Geringfügigkeit der erhobenen Zahlen gefolgt werden. Aus objektiver Sicht
bestünden anderweitig erheblich gravierendere Problematiken bzgl. des
Schwerlastverkehrs. Die Situation an der Südkamener Straße sei daher
hinzunehmen, auch wenn die Anwohner diese verständlicher Weise subjektiv
anders wahrnehmen würden. Herr
Kasperidus argumentierte ferner, dass ein LKW-Verbot auf dieser Strecke zu
einer Verlagerung des Verkehrs führen und damit neue Diskussionen anfachen
würde. Die SPD stütze den Vorschlag der Verwaltung, auch wenn durchaus
Verständnis für die Betroffenen aufgebracht werde. Es gäbe auch keinen Anlass,
die durch die Verwaltung erhobenen Zahlen in Frage zu stellen.
Herr Mork zweifelte nicht an
den durch die Verwaltung vorgelegten Zahlen. Es sei jedoch durchaus
verständlich, dass gerade bei Schwerlastverkehr selbst geringe Verkehrsmengen
als belästigend empfunden würden. Herr Mork erkundigte sich, ob Aussagen zu
Ziel- und Quellverkehr bzw. reinem Durchgangsverkehr gemacht werden könnten und
wies in diesem Zusammenhang auf die, seiner Auffassung nach, problematischere
Situation des motorisierten Individualverkehrs an der Kreuzung Buschweg /
Südkamener Straße hin.
Nach Einsichtnahme in die Zählunterlagen teilte Herr Brüggemann mit, dass ortsansässige Firmen wie Tischlereien, UPS,
AWO erfasst worden seien, eine Kennzeichenverfolgung jedoch nicht Gegenstand
der Zählung gewesen sei. Bei den hier aufgezählten Fahrzeugen handele es sich
auch nicht um LKW mit Anhänger bzw. Sattelfahrzeuge; solche seien lediglich am
ersten Zähltag in geringer Zahl erfasst worden. Herr Brüggemann betonte, dass die Irritation der Bürger verständlich
sei, eine über Gebühr hohe Belastung hier jedoch nicht vorliege.
Sinn und Zweck des CDU-Antrages, so Herr Kemna, sei die Reduzierung von Lärm und Straßenschäden. Er
bestätigte, dass das Zählergebnis nicht ausreiche, um von höherer Belastung zu
sprechen, stellte jedoch in Frage, dass die traditionellen Zählzeiten die
tatsächliche Belastung erfassen. Hier ergäbe sich seiner Auffassung nach die
Problematik, dass möglichenfalls die Interessen der Anwohner nicht
berücksichtigt würden und daher eine Überprüfung zu Gunsten der Bürger
vorzunehmen sei. Den Vorschlag der Verwaltung lehnte er ab.
Herr Grosch wies darauf hin,
dass die Fahrbahndecke der Südkamener Straße in Teilbereichen defekt ist. Bezug
nehmend auf die Beschlussvorlage bat er um Mitteilung, wann der dort genannte
Biodiesel-Schaden sich ereignet hat.
Herr Liedtke informierte
darüber, dass sich dieser Schaden, soweit er sich erinnere, vor ca. 5-6 Jahren
ereignet habe. Als Folge des Unfalles sei jedoch keine Grundsanierung der
Südkamener Straße, sondern lediglich eine Oberflächenverbesserung erfolgt. Von
einer vollständigen Sanierung habe man auf Grund der geplanten K 40n (Spange
Südkamen) abgesehen, da nach deren Fertigstellung die Verkehrsfunktion der
Südkamener Straße eine völlig andere sein werde als heute. Herr Liedtke vertrat
die Auffassung, dass die Zählung methodisch nicht angezweifelt werden könne
und verweist auf den Zeitpunkt der Zählung, die im Juli stattgefunden hat. Zu
dieser Zeit seien durch die Großbaustelle am Bahnhof Verkehre verdrängt worden
und trotzdem seien die an der Südkamener Straße erhobenen Zahlen sehr gering.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgten, bat Frau Müller um Abstimmung über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Antrag auf Sperrung der Südkamener
Straße für LKW-Verkehre über 7,5 t abzulehnen.