Frau Schaumann erläuterte unter Bezugnahme auf das Nichtraucherschutzgesetz den vorge­legten Antrag. Einige Wirte hätten den Wunsch nach einer „Außengastronomie“ auch nach der Freiluftsaison an sie herangetragen.

 

Frau Dyduch brachte ihr Unverständnis über den Antrag angesichts der Kosten von 4,50 Euro pro qm und Monat unter Berücksichtigung des geringen Flächenbedarfes. Aufgrund der gerin­gen Summen, die gestemmt werden müssten, sah sie keine Notwendigkeit für diesen Antrag.

 

Herr Hasler sprach sich für die aktuellen Gebühren aus, da er diese für durchaus angemessen halte. Die Wirte hätten selbst die Möglichkeit die Kosten zu reduzieren, indem sie beispiels­weise nicht genutzte Tische und Stühle an die Seite stellen. Er schlug vor, seitens der Verwaltung auf die eigenen Möglichkeiten der Wirte zur Reduzierung der Kosten hinzuweisen.

 

Herr Hupe legte dar, dass bei geringfügiger situativer Nutzung des Außenbereiches die Betrachtung durch die Verwaltung nicht in engen Bahnen erfolgen werde.

 

Die Begründung des Antrages ziele ausschließlich auf die Attraktivitätssteigerung der Raucher­be­reiche ab, so Herr Kühnapfel.

Er wies kritisch darauf hin, dass die Nutzung der Außenbereiche in der kalten Jahreszeit nicht zur Energieverschwendung durch Heizpilze führen dürfe.

Zudem sei während der aktuellen Haushaltslage eine Absenkung der Gebühreneinnahmen zu verhindern.

 

Frau Schaumann machte darauf aufmerksam, dass die erhobenen Gebühren in Relation zu dem örtlichen Mietspiegel nicht unerheblich seien.

 

Auf die Zusage von Herrn Hupe, die Vorschriften der Satzung wie dargelegt auszulegen, soweit die Wirte nicht auf Außengastronomieumsätze abzielen würden, zog Frau Schaumann den Antrag zurück.