Sitzung: 29.09.2011 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 069/2011
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:
1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;
2. den Bebauungsplan Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem vorgelegten Lageplan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen