Eingangs wies Herr Liedtke darauf hin, dass die Verwaltung dem Pla­nungs- und Umweltaus­schuss vorschlage, im Rahmen einer Anwohnerver­sammlung die vorliegende Entwurfsplanung dieser KAG-pflichtigen Maß­nahme den Anwohnern und Eigentümern vorzustellen und mit diesen abzu­stimmen. Die Ergebnisse würden dann in Form eines überarbeiteten Plan­ent­wurfes wiederum zur Beschlussfassung dem Planungs- und Umwelt­ausschuss vorgestellt. Im Anschluss daran sei vorgesehen, die Ausfüh­rungs­planung zu beauftragen.

 

 

Auf Nachfrage von Frau Gerdes zum Umfang dieser Bürgerbeteiligung führte Herr Liedtke aus, dass im Rahmen des Termins Wünsche der An­wohner in die Planung eingearbeitet würden (z. B. Planänderung durch zu­sätzlichen Stellplatz auf Eigentümergrundstücken - Bordsteinabsen­kung; in dem Bereich ist dann kein Stellplatz im Verkehrsraum möglich).

 

Nunmehr erläuterte Herr Neunert die Ausbaumaßnahme. Bereits mit der Straßenbewertung aus dem Jahr 2004 wurde der Straßenzustand der Der­ner Straße als schlecht bis sehr schlecht be­wertet. Darüber hinaus ist es erforderlich, den Kanal zu erneuern. Bei der Derner Straße han­dele es sich um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße. Im Flächennutzungsplan ist diese als örtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen und erfüllt eine Haupt­verbindungsfunktion zwi­schen dem Ortsteil Heeren-Werve und dem Zent­rum Kamen-Mitte. Damit sei es möglich gewe­sen, eine Förderung nach GVFG zu beantragen. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Kamen sowie unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten wurde der Ausbau der Derner Straße in 3 Bauabschnitte eingeteilt. Zunächst soll der Ausbau des Westabschnittes der Derner Straße vom Kreisverkehrsplatz Ostenal­lee/Oststraße/Hammer Straße/Derner Straße bis zum Klöcknerbahnweg erfolgen. Die Ausbaubedingungen werden vom Fördergeber vorgegeben durch die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz: RASt 06), Empfehlung für Radver­kehrsanlagen (kurz: ERA), Empfehlungen für Fuß­gängerverkehrsanlagen (kurz: EFA) und Empfehlung für Anlagen des ru­henden Verkehrs (EAR). Charakterisieren lässt sich die Derner Straße als örtliche Einfahrtsstraße. Sie teilt ein ausgedehntes Wohngebiet und weist ein hohes Po­tential an querendem Fuß- und Radverkehr auf (Schulweg, Frei­zeit-, Fußgänger- u. Radverkehr, Geschäftsanbindungen). 2 Linien des ÖPNV mit z. Zt. 6 Bussen am Tag befahren den Bereich des 1. Bauab­schnitts. In diesem Bereich gilt Tempo 30 km/h. Durch die vorhandene Baustruktur aus geschlossener und halboffener Bauweise, der gemischten Nutzung aus Wohnen mit gerin­gem Geschäftsbesatz besteht im gesamten Planungsbereich eine erhöhte Parkraumnachfrage. Im Vorfeld wurden ver­schiedene Ausbauvarianten geprüft (Darstellung s. Präsentation S. 5). Auf­grund der vorhandenen Breiten konnte lediglich die Variante 3 ausgewählt werden. Damit wird geordnetes Parken ermöglicht, das entsprechend der verkehrlichen Möglichkeiten (Berück­sichtigung der Grundstückszufahrten) wechselseitig angeordnet werden soll. Das Radfahren erfolgt auf der Fahr­bahn – ohne Angebotsstreifen. Dies ist entsprechend der Bestimmungen möglich, da aufgrund der Lärmaktionsplanung bei der verkehrswichtigen innerörtlichen Straße die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird. Auf­grund der Querschnittsänderungen wird die Beleuchtung versetzt und mit modernen stromsparenden Leuchtmitteln ausgestattet. Bushalte­stellen werden mit Buskapsteinen ausgebaut. Baumbeete sollen das Straßenbild auflockern. Eine Querungshilfe soll im Bereich der Bushaltestelle Unkeler Weg gebaut werden. Der Ausbau erfolgt nach Bauklasse III der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrs­flächen (kurz: RstO). Als Materialien sollen Verwendung finden: Gehwege Betonsteinpflaster grau, Parkflächen Betonsteinpflaster anthrazit, Fahrbahn Asphalt. Einzel­heiten zur Planung sind der Präsentation (Seite 6) zu entnehmen. Nach einer ersten Kostenschätzung werden die Ge­samtkosten für den 1. Bauab­schnitt 1.060 T€ betragen. Die Finanzierung stellt sich dementspre­chend wie folgt dar: Eigenanteil: 440 T€, KAG ca. 130 T€, Förderung kommunaler Straßen­bau 490 T€. Mit den Kanalbauarbeiten soll 2012 begonnen werden. Der Straßenbau wird sich daran anschließen. Die Straßenbaumaßnahme Der­ner Straße 1. Bauabschnitt soll 2013 abgeschlos­sen werden.

 

Frau Schaumann erkundigte sich, ob durch den neuen Ausbau die Anzahl an Parkplätzen zu­rückginge.

 

Dazu führte Herr Neunert aus, dass rein rechnerisch im Vergleich zu den ermittelten Zählergeb­nisse im derzeitigen Bestand kein nennenswerter Verlust entstünde. Problematisch sei auch bereits jetzt die hohe Anzahl von Grundstückszufahrten, die nur in begrenztem Umfang Parken ermöglichen.

 

Zur Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, ob die Möglichkeit für wei­tere Querungshilfen bestünde, entgegnete Herr Neunert, dass dies im weiteren Planungsprozess geprüft werde.

 

Hinsichtlich der Anfrage von Herrn Diederichs-Späh zum Kanalsystem teilte Herr Neunert mit, dass nach seinen Informationen wie bisher ein Mischwasserkanalsystem vorgesehen sei.

 

Ausdrücklich begrüßt wurde die von Herrn Neunert vorgestellte Planung von Frau Müller. Als besonders positiv beurteilte sie, dass nunmehr ein geordnetes Parken stattfinde.

 

Herr Heidenreich erkundigte sich nach der Bauabwicklung und Erreichbar­keit der einzelnen Straßen.

Daraufhin erläuterte Herr Neunert, dass – wie auch bei anderen Baumaß­nahmen – ein ab­schnittweiser Ausbau erfolge und  die einzelnen Straßen nicht abgebunden würden.

 

Bezüglich der Höhe der Straßenbaubeiträge informierte Herr Liedtke auf Nachfrage von Herrn Ebbinghaus, dass sich der von den Anliegern zu tra­gende Anteil auch aus der Verkehrsbe­deutung der Straße ergebe. Je höher die verkehrliche Bedeutung der Straße sei, desto geringer falle der jeweilige Anliegeranteil aus. Darüber hinaus würden auch Art und Maß der baulichen Nutzung (u. a. Grundstücksgröße, Geschossigkeit) im Rahmen der Bei­tragsbemessung mit be­rücksichtigt.

 

Beim Bau von Querungshilfen bat Herr Blaschke darum, diese nicht in ge­pflasterter Form ein­zubringen, da dies eine die Anwohner belastende Geräuschentwicklung mit sich brächte.

Bei den Querungshilfen handele es sich in der Regel um Fahrbahnteiler, wobei die Fahrbahn nicht gepflastert werde, erklärte Herr Neunert. Zur Minderung von Abrollgeräuschen könne ggf. lärmmindernder Asphalt auf­gebracht werden. Dazu führte Herr Diederichs-Späh jedoch aus, dass dies bei Tempo 30 wenig Sinn mache und zudem die schalldämmende Wirkung maximal 5 Jahre anhalte, wie ihm aus aktuellen Veröffentlichungen bekannt sei.