Sitzung: 29.09.2011 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 068/2011
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der
Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 20.09.2011 an und stimmt zu, dass die
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
1.
Die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) beabsichtigt zwei
Onshore Windparkbeteiligungsgesellschaften zu erwerben.
2.
Die GSW
schließt zum Erwerb der folgenden Gesellschaften zu 2.1. und 2.2. zwei Kauf-
und Übertragungsverträge zum Erwerb der jeweiligen Kommanditanteile in Höhe von
insgesamt 1.100.000 € (580.000 € für 2.1. und 520.000 € für 2.2.) ab und
beteiligt sich
2.1.
als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 € an der „Windenergie
Bergtheim GmbH & Co. KG“.
2.2. als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 € an der „Windenergie
Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG“.
2.3.
als
Komplementärin mit einem Stammkapital in Höhe von bis zu 100.000 € an der neu
zu gründenden „GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH“ – oder einer
ähnlichen Firmierung - der jeweiligen KG zu 2.1. und 2.2.
3.
Die GSW
beteiligt sich nach Durchführung einer Kapitalerhöhung
3.1. als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 5.000.000 € für
einen Leistungsanteil von 6 MW an der „Windenergie Bergtheim GmbH & Co.
KG“.
3.2. als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 2.800.000 € für
einen Leistungsanteil von 4,6 MW an der „Windenergie Hardheim Angelterbusch
GmbH & Co. KG“.
4.
Gemäß
den Gesellschaftsverträgen der jeweiligen Gesellschaften bestellt die Gesellschafterin
die Geschäftsführer.
Die Gesellschafterversammlungen bestehen aus jeweils fünf
Mitgliedern.
Für die GSW sind dies die Mitglieder des Präsidiums der GSW.
Die Einzelheiten regelt der Aufsichtsrat der GSW.
5.
Beschlüsse
der Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Gesellschaften bedürfen der
Zustimmung des Aufsichtsrates der GSW.
6.
Die
Geschäftsführung der GSW wird weiter ermächtigt, alle zur Umsetzung der vorstehenden
Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zur Frage von Herrn Grosch nach der tatsächlichen Höhe der finanziellen Einlage, antwortete Herr Hupe, dass die Einlage insgesamt ca. 19 Mio. Euro betrage.