Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

Der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis: bei 15 Enthaltungen mehrheitlich angenommen

 

 

Herr Wiedemann übergab die Sitzungsleitung zurück an Herrn Hupe.


 

Der Bürgermeister übergab die Sitzungsleitung an Herrn Wiedemann.

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion und im Einvernehmen des Rates ließ der Herr Wiedemann getrennt über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers abstimmen.

Gemäß § 31 Gemeindeordnung nahmen die folgenden anwesenden Mitglieder des Aufsichts­rates der Kamener Betriebsführungsgesellschaft an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil:

 

 

Herr Blaschke, Frau Dreher, Herr Fuhrmann, Herr Gercek, Frau Gerdes, Frau Hartig, Herr Heidenreich, Herr Hupe, Frau Jung, Herr Kemna, Frau Mann, Frau Müller, Herr Weber, Frau Werning, Frau Zühlke