Sitzung: 29.09.2011 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 066/2011
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Dem Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: bei 15 Enthaltungen mehrheitlich angenommen
Herr Wiedemann übergab die Sitzungsleitung zurück an Herrn Hupe.
Der Bürgermeister übergab die Sitzungsleitung an Herrn Wiedemann.
Auf Antrag der CDU-Fraktion und im Einvernehmen des Rates
ließ der Herr Wiedemann getrennt
über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers abstimmen.
Gemäß § 31 Gemeindeordnung nahmen die folgenden anwesenden Mitglieder des
Aufsichtsrates der Kamener Betriebsführungsgesellschaft an der Beratung und
Beschlussfassung nicht teil:
Herr Blaschke, Frau Dreher, Herr Fuhrmann, Herr Gercek, Frau Gerdes, Frau Hartig, Herr Heidenreich, Herr Hupe, Frau Jung, Herr Kemna, Frau Mann, Frau Müller, Herr Weber, Frau Werning, Frau Zühlke