Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2010 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

Der Lagebericht wird genehmigt.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 440.965,06 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.


Abstimmungsergebnis: bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Einleitend dankte Herr Gercek unter Verweis auf die dünne Personaldecke den Mitarbeitern für ihr Engagement. Zum Jahresfehlbetrag führte er aus, dass die Kamener Betriebs­führungsge­sell­schaft mbH (KBG) seit dem Jahr 2008 ständig bemüht gewesen sei, den Fehlbetrag zu reduzie­ren. Die Sparziele hätten allerdings in diesem Jahr aufgrund der strukturellen gesamt­wirt­schaft­lichen Situation nicht erreicht werden können.

Abschließend dankte er dem Geschäftsführer, dem mit seiner einstimmigen Wiederwahl in die­sem Jahr erneut das Vertrauen ausgesprochen worden sei.

 

Zum Sachantrag der FDP-Fraktion erläuterte Herr Hupe, dass dieser in der vorgelegten Form nicht beschlossen werden könne. Da es der Fraktion augenscheinlich um nähere Information zu den Umsätzen zwischen Stadt und Kamener Betriebsführungsgesellschaft gehe, bot er an, heute zu den gewünschten Zahlen zu berichten.

 

Frau Schaumann teilte mit, dass sie den Antrag unter diesen Voraussetzungen zurückziehe.

 

Herr Hupe referierte, dass von den Beteiligung der Stadt Kamen die Stadthalle nicht in An­spruch genommen worden sei. Im Folgenden listete er die Umsätze aus Vermietung zwi­schen der Stadt und der KBG auf. Für das in der Stadthalle durchgeführte Seniorentreffen seien Miet­kosten i.H.v. 5.448,48 Euro, für Rats- und Ausschusssitzungen in der Stadthalle i.H.v. 4.865,087 € und für sonstige Veranstaltungen (u.a. Anwohnerversammlung, Betriebsfest, Local Heroes) i.H.v. 29.332,02 Euro entstanden. Zusätzlich seien Verträge mit der KBG beispielsweise über Leistungen in der Konzertaula im Rahmen von Personaleinsatz geschlossen worden.

 

Zur rechtlichen Betrachtung würdigte Frau Scharrenbach, dass der Geschäftsführer die Anre­gungen des Rates zur Berichterstattung und dem Lagebericht umgesetzt habe. Dies sei nicht zu beanstanden.

Die wirtschaftliche Betrachtung des Jahresabschlusses zeige einen Gesamteinbruch der Umsät­ze i.H.v. 30 %. Dabei sei auffällig, das die Materialaufwendungen nicht im gleichen Maße wie die Umsätze gesunken seien. Sie sprach zudem von der geringsten Marge seit 12 Jahren.

Es sei keine Überraschung, dass die Stadthalle Verluste einfahre, jedoch forderte sie eine stär­ke­re Konzentration auf die Frage, wie das Kerngeschäft stabilisiert werden könne. Dazu sei die ope­rative Entwicklung intensiver zu betrachten. Die Frage nach den Ursachen für das Jahreser­geb­nis sei zu beantworten. Dies könne nicht ausschließlich in den genannten Einmaleffekten be­grün­det sein.

 

Den Jahresfehlbetrag bewertete Herr Gercek unter den gegebenen Bedingungen nicht als Miss­erfolg. Die ursprünglich gesetzten Ziele konnten aber nicht eingehalten werden. Das Geschäft lebe vom Gastro­no­mieumsatz und den Veranstaltungen, er gab zu Bedenken, dass diese nicht im Einfluss­be­reich der Ge­schäfts­führung liegen würden. Es bestehe eine Abhängigkeit zur Entwicklung des Marktes.

 

Herr Hupe führte aus, dass die Umsatzerlöse gegenüber 2009 zwar eingebrochen seien, bei der Betrachtung müssten die Aufwandsreduzierungen allerdings mit einbezogen werden.

Es sei unstrittig, dass der Kernfokus jeder Erörterung auf dem operativen Geschäft liegen müs­se.

Er machte deutlich, dass Defizite nicht aus einzelnen Veranstaltungen sondern dem Gesamten resul­tieren. Weitere Einsparungen beispielsweise im Bereich Personal, seien aufgrund der dünnen Personaldecke nicht mehr möglich.

 

Herr Grosch kritisierte den Informationsfluss gegenüber seiner Fraktion. Die im Geschäfts­be­richt gegebenen Informationen seien zu dürftig. Da seine Fraktion im Aufsichtsrat der KBG nicht vertreten sei, bestehe keine Möglichkeit eigene Vorstellungen einzubringen.

 

Frau Scharrenbach wies, bezogen auf die Aussage von Herrn Gercek, auf den geringeren Fehl­betrag in 2005 hin. Die Einmalzahlungen müssten bei der abschließenden Betrachtung in den Hintergrund rücken. Sie hielt die Verringerung des Personalaufwandes für eine logische Konse­quenz aus dem Rückgang der Veranstaltungszahlen. Entscheidend sei die Frage, wie die Um­satz­erlöse gesteigert werden könnten.

Frau Scharrenbach zeigte sich verwundert, dass die Verwaltung in einer Zwischenstands­mit­teilung im Oktober 2010 noch über die stabile Entwicklung der Umsatzerlöse berichtet habe, obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt die negative Entwicklung vorauszusehen gewesen wäre.

 

Herr Hupe erneuerte das Angebot an die in den KBG Gremien nicht vertretenen Fraktionen, jederzeit für Fragen ansprechbar zu sein und bei Bedarf gerne zu informieren.

Abschließend wies er darauf hin, dass durch Umstrukturierungen größere Verluste verhindert werden konnten.