Sitzung: 29.09.2011 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 061/2011
Beschluss:
Dem Vergleich zwischen der Stadt Kamen und der LVM Versicherung Münster wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Eingangs erläuterte Herr Hupe, dass die Stadt gegenüber der LVM zum einen die Ansprüche der Hauptgeschädigten zum anderen den Anspruch der Stadt moderiert habe. Die Durchsetzung des städtischen Anspruches habe dabei weitaus größere Probleme bereitet, da die Anspruchsgrundlage im Gegensatz zu den Privatgeschädigten nicht eindeutig gewesen sei.
In diesem Zusammenhang habe die Versicherung gefordert, die
mögliche Verantwortung des Kreises Unna und der Ruhrkohle AG zu überprüfen.
Dies habe sich als sehr schwierig erwiesen. Als problematisch habe sich
ebenfalls die Anerkennung einzelner Ausgaben gezeigt, wie beispielsweise die
Kosten einer notwendige Kernbohrung. Die Erstattung dieser Kosten sei vom
Wirtschaftsministerium abgelehnt worden, obwohl die Zuständigkeit der Stadt
dafür nicht gegeben gewesen sei. In Hinblick darauf hoffe er auf ein positives
Signal des Innenministeriums, dass die subsidiär gewährten Zuwendungen des
Landes trotz der Zahlung durch die Versicherung nicht zurückerstattet werden
müssten.
Alternativ hätten ordnungsrechtliche Ansprüche gegenüber den Hauptbetroffenen
im Rahmen von Handlungs- oder
Zustandsstörer verfolgt werden können, von dieser Inanspruchnahme sei jedoch
aufgrund der geringen Erfolgsaussichten sowie im Sinne der Betroffenen
abgesehen worden.
Sollten die Verhandlungen mit dem Innenministerium für die Stadt positiv verlaufen, könne eine Refinanzierung von insgesamt 510.000 Euro erreicht werden.
Frau Dyduch würdigte die guten Verhandlungserfolge der Verwaltung. Sie stimmte dem Vorgehen der Verwaltung zu, keine weiteren Schritte gegen mögliche Verursacher im ordnungsrechtlichen Rahmen vorzunehmen. Zur Frage der Rückzahlung der Landeszuwendung i.H.v. 411.000 Euro erkundigte sie sich, wie in ähnlichen Fällen bisher verfahren worden sei.
Es sei zur Zeit noch offen, ob das Land eine Verrechnung des Erstattungsbetrages der Versicherung mit den subsidiär gewährten Landesmitteln vornehmen werde, so Herr Hupe. Die Verwaltung bemühe sich beim Innenministerium um einen Verzicht auf die Rückzahlung. Vergleichbare Fälle seien ihm nicht bekannt, hier werde Neuland betreten. Die Verwaltung verfolge die Argumentationslinie, dass zur Gefahrenabwehr Pflichten des Landes mit städtischen Mitteln abgegolten worden seien.