Beschluss:

 

Dem Vergleich zwischen der Stadt Kamen und der LVM Versicherung Münster wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Eingangs erläuterte Herr Hupe, dass die Stadt gegenüber der LVM zum einen die Ansprüche der Hauptge­schädigten zum anderen den Anspruch der Stadt moderiert habe. Die Durch­set­zung des städtischen Anspruches habe dabei weitaus größere Probleme bereitet, da die An­spruchs­grundlage im Gegensatz zu den Privatgeschädigten nicht eindeutig gewesen sei.

In diesem Zusammenhang habe die Versicherung gefordert, die mögliche Verantwortung des Krei­ses Unna und der Ruhrkohle AG zu überprüfen. Dies habe sich als sehr schwierig er­wiesen. Als problematisch habe sich ebenfalls die Anerkennung einzelner Ausgaben gezeigt, wie bei­spiels­weise die Kosten einer notwendige Kernbohrung. Die Erstattung dieser Kosten sei vom Wirtschaftsministerium abgelehnt worden, obwohl die Zuständigkeit der Stadt dafür nicht gege­ben gewesen sei. In Hinblick darauf hoffe er auf ein positives Signal des Innenministe­riums, dass die subsidiär gewährten Zuwendungen des Landes trotz der Zahlung durch die Versiche­rung nicht zurückerstattet werden müssten.
Alternativ hätten ordnungsrechtliche Ansprüche gegenüber den Hauptbetroffenen im Rahmen  von Handlungs- oder Zustandsstörer verfolgt werden können, von dieser Inanspruchnahme sei jedoch aufgrund der geringen Erfolgsaussichten sowie im Sinne der Betroffenen abgesehen wor­den.

Sollten die Verhandlungen mit dem Innenministerium für die Stadt positiv verlaufen, könne eine Refinanzierung von insgesamt 510.000 Euro erreicht werden.

 

Frau Dyduch würdigte die guten Verhandlungserfolge der Verwaltung. Sie stimmte dem Vor­gehen der Verwaltung zu, keine weiteren Schritte gegen mögliche Verursacher im ordnungs­rechtlichen Rahmen vorzunehmen. Zur Frage der Rückzahlung der Landeszuwendung i.H.v. 411.000 Euro erkundigte sie sich, wie in ähnlichen Fällen bisher verfahren worden sei.

 

Es sei zur Zeit noch offen, ob das Land eine Verrechnung des Erstattungsbetrages der Ver­siche­rung mit den subsidiär gewährten Landesmitteln vornehmen werde, so Herr Hupe. Die Verwaltung bemühe sich beim Innenministerium um einen Verzicht auf die Rückzahlung. Ver­gleichbare Fälle seien ihm nicht bekannt, hier werde Neuland betreten. Die Verwaltung verfolge die Argumentationslinie, dass zur Gefahrenabwehr Pflichten des Landes mit städtischen Mitteln abgegolten worden seien.