1.    Herr Kristian Frigelj, wohnhaft in Kamen, sprach in seiner Anfrage die ak­tuelle Ein­schulungs­thematik an dem Teilstandort des Schulverbundes Heeren-Werve an. Er führte aus, dass die von der Verwaltung unterlassene Bedarfsabfrage für die Einschulung im Schuljahr 2012/13 nicht plausibel begründet worden sei. Dazu zeigte er auf, dass 20 Eltern Interesse ge­zeigt hätten, ihre Kinder im nächsten Jahr in dem Teil­standort einzu­schulen. Er sah in dem Ver­halten der Verwaltung einen Vertrauens­bruch bezogen auf die Zusage aus dem letzten Jahr, dass der Teilstandort, solange erhalten werde, wie Bedarf bestehe. Der Schulentwicklungsplan schaffe dage­gen die Vorausset­zungen für eine Schlie­ßung des Teilstandortes.
Er verwies dabei auf den aktuell im Land NRW von CDU und SPD getroffenen Konsens zur Stär­kung wohnortnaher Grundschulen sowie das in dieser Woche vorgestellte Gut­achten zu die­sem Thema.
Vor diesem Hintergrund fragte er nach der Bereitschaft das Anmeldeverfahren unter Ein­be­zie­hung des Teilstandortes zu wiederholen und den Schulentwicklungsplan ent­sprechend anzu­passen.

Zunächst stellte Herr Brüggemann den Beratungsverlauf zum Schulentwicklungs­plan dar. Über die Fragen der Beschulung würden die Schulleitungen gegebenenfalls gemein­sam mit der Schulaufsicht entscheiden. Der Schulträger werde lediglich am Entscheidungs­prozess betei­ligt. Bei der Feststellung der Zügigkeit berücksichtige man sowohl das dem Stadtteil zuzuord­nen­de Schülerpotential als auch die weiteren schulrechtlichen Vorgaben.
Um eine größtmögliche Transparenz für die Eltern zu gewährleisten, würden die Schul­mit­wir­kungs­gremien wie Schulpflegschaft und Schulkonferenz in die Entscheidungs­findung involviert. Mehrfach sei dort die demographische Entwicklung in Heeren-Werve thema­ti­siert worden.
Anhand der aktuellen Daten sei nicht davon auszugehen, dass mehr als 53 Kinder für das Schul­jahr 2012/13 an der Astrid-Lindgren-Schule angemeldet würden. Damit be­ste­he nur für eine Zweizügigkeit Potential. Darauf hin habe die Schulleitung nach Beratung durch die Schulaufsicht und unter Mit­wirkung des Schul­trägers entschieden, dass die Beschulung der zwei zu bildenden Klassen zum 01.08.2012 in der Stamm­schule erfolgen solle.
Herr Brüggemann betonte, dass dies für alle Beteiligten keine einfache Entscheidung ge­wesen sei. Aus pädagogischer und organisatorischer Sicht sei dieser Weg nachvollziehbar.
Grundsätzlich werde jedoch an dem Teilstandort festgehalten. Er machte deutlich, dass die Ver­waltung nicht, auch nicht mit dem vorgelegten Schulentwicklungsplan, beabsichtige, Schul­raum zu schließen. Den Schülerzahlen nach, könne es im Schuljahr 2013/14 wieder zu einer Klassen­bildung am Teilstandort kommen.
Er zeigte allerdings auch auf, dass in den Folgejahren nur zwei Züge gebildet werden könn­ten.
Mögliche Änderungen des Schulgesetzes, wie in der aktuellen landespolitischen Diskussion formuliert, könnten sich auf den Teilstandort des Schulverbundes Heeren-Werve positiv auswirken. Aktuell sei die For­derung nach einer Dreizügigkeit bei einer Schüleranzahl von 54 nicht zu realisieren.

 

2.    Herr Dieter Schmidt, wohnhaft in Kamen, bezog sich auf den schlechten Zu­stand der in der Einsteinstraße zur Verkehrsregelung aufgestellten Poller. Er er­kundigte sich, ob zur besseren Erkennbarkeit eine neue Farbgebung sowie die Reparatur der defekten Poller vorgenommen werden könne.

Der Bürgermeister sagte eine Prüfung durch die Verwaltung zu.