Beschluss:

 

1.1      

Die Ausschüsse des Rates der Stadt Kamen und der Rat nehmen den Schulentwicklungs­plan (SEP) 2011 - 2016 zur Kenntnis.

 

1.2      

Der vorgelegte SEP bildet die Grundlage weiterer schulpolitischer Planungen.

 

1.3      

Einzelne Entwicklungen in den Schulformen sind zu gegebener Zeit vorzutragen und parla­men­tarisch zu entscheiden.

 

1.4      

Der Schulraum an den städt. Schulstandorten ist weiterhin vorzuhalten, um auf zukünftige kom­mu­nal- und/oder landespolitische Entwicklungen reagieren zu können. Die Entwicklung in der Offenen Ganztagsgrundschule ist zu beobachten.

 

2.1      

Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung wird die maximale Zügigkeit der Grund­schu­len ab dem Schuljahr 2011/12 in Korrektur des Beschlusses des Rates vom 26.04.2007 wie folgt festgelegt:

 

Friedrich Ebert Schule

3-zügig

Diesterwegschule

3-zügig

Eichendorffschule

2-zügig

Jahnschule

2-zügig

Astrid-Lindgren-Schule

3-zügig

Südschule mit kath. Bekenntnisstandort
Heiliger Josef

3-zügig

 

 

2.2      

Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen an der Friedrich-Ebert-Schule und an der Jahnschule einen weiteren Zug zuzulassen.

 

 

Abstimmungsergebnis: bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen

 

 

Als nächstes ließ der Bürgermeister über den Sachantrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2012/2013 ist zu wiederholen, wobei auch die Anmel­dung für den Teilstandort des Astrid-Lindgren-Schulverbundes ermöglicht wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 23 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Abschließend wurde über den Punkt 2.3 des Beschlussvorschlages der Verwaltung abgestimmt.

 

 

Beschluss:

 

2.3      

Wenn nach dem geltenden Schulrecht (unter Berücksichtigung des Klassenfrequenz­richt­wertes und unter Ausschöpfung der maximalen Bandbreite) im Schulverbund Kamen-Heeren-Werve die 3-Zügigkeit nicht erreicht wird, sind die zwei zu erwartenden Eingangs­klassen an der Stamm­schule zu beschulen.


Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen und 14 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Einleitend machte Herr Brüggemann erneut deutlich, dass mit diesem Beschluss nicht beab­sich­tigt wer­de, Schulraum zu schließen. Bei der Entscheidung zur Klassenbildung im Schul­verbund Heeren-Werve seien mehrere Aspekte zu beachten gewesen, er stellte jedoch klar, dass der fi­nanzielle Aspekt bei der Entscheidung keine prioritäre Rolle gespielt habe.

Das von der Verwaltung erstellte statistische Zahlenwerk treffe eine genaue Aussage zur ne­ga­tiven Entwicklung der Schülerzahlen. Die Entscheidung zur Zügigkeit orientiere sich an der schul­politischen Realität.

 

Herr Eckardt führte aus, dass der Schulentwicklungsplan die logische Fortsetzung des Schul­gut­achtens aus dem Jahr 2005 sei. Der Schulentwicklungsplan zeige auf, dass in Kamen eine sehr gute Schullandschaft vorgehalten werde.

Im Punkt 2.3 des Beschlussvorschlages, der in den bisherigen Beratungen von den Fraktionen unterschiedlich bewertet worden sei, werde die Lage abgebildet. Diese Entscheidung sei zudem aus pädagogischer und organisatorischer Sicht sinnvoll.

Er rief in Erinnerung, dass die SPD-Fraktion unabhängig davon zu der Aussage stehe, dass je­des am Teilstandort eingeschulte Kind dort seine Schullaufbahn beenden könne.

 

Grundsätzlich bewertete Frau Scharrenbach den vorgelegten Schulentwicklungsplan positiv. Die Umsetzung der Inklusionsthematik werde die Politik noch viele Jahre begleiten, hier stehe man erst am Anfang.

Die weiterführenden Schulen sah sie gut aufgestellt, für besorgniserregend halte sie dagegen die Entwicklung im Grundschulbereich. Dabei verwies sie im Besonderen auf die Standorte Heeren-Werve und Südkamen. Aufgrund der Bedeutung des Standortes Südkamen für den Stadt­teil müsse die Schule auch einzügig weitergeführt werden.
Nach Darstellung der Entwicklung des Teilstandortes der Astrid-Lindgren-Schule in Heeren-Werve forderte sie, dem Teilstandort eine Chance zu geben.

In diesem Zusammenhang kritisierte Frau Scharrenbach das Verhalten der Verwaltung, bereits vor Beginn der Anmelderunde für das Schuljahr 2012/13 die Öffentlichkeit darüber zu infor­mie­ren, dass am Teilstandort keine Eingangsklasse gebildet werde. Sie beantragte, dass An­melde­verfahren unter Einbeziehung des Teilstandortes zu wiederholen und somit die Eltern in die Ent­scheidung mit einzubeziehen. Zudem erwarte Sie, dass auch zukünftig gemeinsam mit den El­tern nach einer Lösung des Problems gesucht werde. Sie könne sich ebenso vorstellen, dass nach der Wiederholung der Anmelderunde an der Stammschule sowie am Teilstandort jeweils eine Eingangsklasse gebildet werde.

 

Herr Brüggemann verdeutlichte erneut, dass die Entscheidung über die Bildung der Eingangs­klassen vor dem Hintergrund der schulrechtlichen Bestimmungen gefallen sei. Aus seiner Sicht bestehe kein Raum zur Wiederholung der Anmelderunde.

 

Frau Schaumann teilte für die FDP-Fraktion mit, dass dem Schulentwicklungsplan mit Ausnah­me des Punktes 2.3 zugestimmt werde. Bei ihrer Argumentation verwies sie darauf, dass die Ein­zügigkeit im Stadtteil Südkamen ermöglicht werde. Unabhängig von der rechtlichen Situation aufgrund des Bekenntnisstandortes, zeige sich hier, dass es organisatorisch möglich sei in einem Schulverbund beide Standorte einzügig zu führen.

 

Frau Möller führte aus, dass dem Beschlussvorschlag in den ersten Punkten zugestimmt werde. Ein Kritikpunkt sei die Situation der Grundschulen, die nicht nur in Heeren-Werve und Südkamen sondern auch in Kamen-Mitte bezogen auf die Entwicklung der Diesterwegschule sowie der Friedrich-Ebert-Schule besorgnis­erregend sei. Unter Verweis auf die Anzahl der jähr­lichen Abweisungen an der Gesamtschule, müsse in der Zukunft geprüft werden, ob dem Eltern­willen gefolgt werden könne und dort eine siebte Eingangsklassen gebildet werden könne.

Wie auch ihre Vorredner kritisierte sie das Anmeldeverfahren für den Schulverbund Heeren-Werve. Da im Schuljahr 2013/14 voraussichtlich eine Eingangsklasse am Teilstandort gebildet werden könne, halte sie es für wünschenswert in diesem Zusammenhang auch im nächsten Schuljahr eine Eingangsklasse zu bilden, um eine fortlaufende Besetzung der Klassen zu gewährleisten.

Unter betriebswirtschaftlichen und energetischen Gesichtspunkte betrachtet, könne der Teil­stand­ort nicht auf Dauer erhalten bleiben. Auf der anderen Seite stehe der Wunsch, dem Eltern­willen gerecht zu werden.

Sie gab zu bedenken, dass die ehemaligen Schulbezirksgrenzen nicht als Maßstab für das Schü­ler­potential der Stadtteile gelten könnten. Dafür spreche, dass im Schulentwicklungsplan auf die wieder eingeführte Möglichkeit, Schul­be­zirke festzulegen, verzichtet werde. Dies bedinge jedoch auch, dass eine Prognose der zu er­war­tenden Schülerzahlen immer schwieriger werde. Insgesamt sei die Situation sehr brisant.

 

Zunächst stellte Herr Grosch positiv fest, das die Stadt Kamen als Schulträger gut für die Schu­len sorge, auch bezogen auf die Ausstattung.

Im internationalen Vergleich sei festzustellen, dass in keinem anderen Land der Schulabschluss sowie die schulische Bildung so von der sozialen Herkunft beeinflusst werde wie in Deutsch­land. Ebenso sah er Kinder mit Behinderungen und Förderbedarf in Deutschland noch zu wenig in die Regelschulen integriert.

Zur Beurteilung der Schullandschaft in Kamen äußerte er den Wunsch den Schulentwicklungs­plan mit weiteren Zahlen, wie z.B. die Anzahl der Kinder und Jugendlichen ohne Schulab­schluss oder die Durchlässigkeit des dreigliedrigen Schulsystems, anzureichern.

Im vorgelegten Schulentwicklungsplan würden die bereits vorhandenen Zahlen lediglich fortge­schrie­ben. Zudem müssten die Zahlen erläutert werden, damit erkennbar werde, dass z.B. die Zahlen zu den Abschlüssen an der Hauptschule nicht im Einflussbereich der Schule selbst lie­gen, sondern von verschiedenen Faktoren fremdbestimmt würden.

Herr Grosch kritisierte, dass der Schulentwicklungsplan nur in Teilen auf die Änderung in der Bildungslandschaft eingehe, als Beispiel nannte er die Erfahrungen mit der Inklusionsthematik.

Zur Diskussion um den Schulstandort Heeren-Werve machte er darauf aufmerksam, dass nach den alten Schulbezirksgrenzen, die meisten Schüler der geschlossenen Glückaufschule zuzuordnen wären. Die Richtigkeit dieses Schließungsbeschlusses halte er im Nachhinein für fraglich.
Abschließend wies er ausdrücklich darauf hin, dass die Einrichtung einer Eingangsklasse am Teilstandort des Schulverbundes Heeren-Werve im Sinne der Schüler nicht zu einer ungleich­mäßigen Verteilung der Klassengrößen an Stammschule und Teilstandort führen dürfe.

 

Herr Eisenhardt erkannte an, dass der Beschluss, im nächsten Schuljahr am Teilstandort des Schulverbundes Heeren-Werve keine Eingangsklasse zu bilden, von der Schulaufsicht und der Schulleitung unter Beteiligung des Schulträgers zweifellos rechtlich nicht in Frage zu stellen sei. Gleichwohl rügte er die ausgebliebene Abstimmung der Entscheidungsträger mit den betroffe­nen Eltern und der Politik. Eine Aufgabe der örtlichen Politik sah er darin, die Gestaltung der Schul­land­schaft aktiv zu begleiten. Insofern unterstütze seine Fraktion die Wiederholung der Anmelde­runde. Die Kompetenz des Rates über eine neue Anmelderunde für das Schuljahr 2012/13 zu entscheiden, sehe er gegeben.

Die Abstimmung des Schulentwicklungsplanes verlange eine Abwägung zwischen finanziellem sowie organi­sato­rischem Aufwand einerseits und dem Elternwillen, die Kindesent­wicklung sowie die Stadtteilentwicklung auf der anderen Seite. Dabei messe er dem Elternwillen einen hohen Stellenwert zu. Da keine rechtlichen Einwände bestünden, seien zukünftig auch einzügige Schu­len in Kamen vorstellbar.

Herr Eisenhardt sprach sich nicht nur für das nächste Schuljahr sondern langfristig für eine Einzügigkeit sowohl an der Stammschule als auch am Teilstandort aus. Dabei verwies er auf den aktuell publizierten Willen der Landesregierung bezogen auf die Klassenbildung und die Förderung der Inklusion.

 

Herr Eckardt wies daraufhin, dass auch eine gesetzliche Änderung, die kleinere Klassengrößen zulasse, nichts an der demographischen Entwicklung ändere. Grundsätzlich sei nun die Frage zu beantworten, wie damit umgegangen werde, wenn im Schulverbund aufgrund der Schülerzah­len nur zwei Klassen gebildet werden könnten.

Er bezweifelte, dass ein neues Anmeldeverfahren dazu führe, dass Eltern aus anderen Stadt­teilen oder Nachbargemeinden ihre Kinder im Schulverbund Heeren-Werve einschulen ließen, da die Kinder auch nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen in der Regel wohnortnah be­schult würden. Ebenso sei dahingestellt, ob bei dem bekannten Schülerpotential von 53 Kindern eine gerechte Aufteilung in drei Klassen möglich sei.

 

Herr Klanke hob hervor, dass der Schulentwicklungsplan eine sehr gute Basis bilde. Die pä­da­go­gische Qualität sei nicht abhängig vom Schulgebäude oder Schulweg, sondern dem Lehr­personal, der Schul­leitung und der Organisation. Er machte deutlich, dass die zusätzlich benö­tigte Organisation die pädagogische Qualität negativ beeinflussen würde. Zudem sei die interne Schulorganisation unstrittig dem Aufgabenbereich der Schulleitung zuzuordnen.

 

Herr Eisenhardt bezog sich auf die Ausführungen des Herrn Frigelj zu den Eltern, die im nächs­ten Jahr ihre Kinder im Teilstandort einschulen lassen wollen, und machte deutlich, dass dieser Elternwille nicht ignoriert werden dürfe.

 

Herr Eckhardt stellt in Frage, ob eine neue Anmelderunde den gewünschten Erfolg bringen würde. Die Einrichtung einer Eingangsklasse am Teil­standort dürfe nicht dazu führen, dass die Klassen an der Stammschule wesentlich größer seien und dadurch die Unterrichtsqualität leide.

 

Frau Scharrenbach zeigte auf, dass es schwierig sei im Schulentwicklungsplan allgemein poli­tische Fragen zu beantworten. Diese sah sie im Fachausschuss ausreichend thematisiert. Ein­zügig geführten Schulen könnte nicht grundsätzlich eine verminderte pädagogische Qualität un­ter­stellt werden. Unterstützt werde dies durch jahrelange Erfahrungen mit der Einzügig­keit am Teilstandort. Sie sprach sich dafür aus, den Eltern auch für das nächste Schuljahr die Mög­lich­keit zur Wahl des Teilstandortes zu geben und nicht durch die Informationspolitik der Ver­waltung so zu verunsichern, dass ein geordnetes Anmeldeverhalten nicht möglich sei.

 

Herr Grosch stellt klar, dass er mit dem Schulentwicklungsplan keine politische Wertung verlan­ge, sondern ausschließlich weitere Zahlen, die er für eine politische Bewertung des hiesigen Schul­systems für notwendig erachte.

 

Nicht die Bewertung einzelner Schulen, sondern die Entwicklung der Schulen müsse im Fokus stehen, führte Herr Klanke aus. Es sei Aufgabe einer Qualitätsanalyse einzelne Schulen zu bewer­ten. Diese würde unter den gegebenen Umständen zum Ergebnis haben, dass beide Klassen an einem Standort des Schulverbundes gebildet werden sollten.

 

Herr Kissing bat für eine kurze Rücksprache der Fraktionsvorsitzenden in dieser Angelegenheit um eine Sitzungsunterbrechung.

 

Nach Einverständnis der anderen Fraktionen unterbrach Herr Hupe die Sitzung von 17.20 Uhr bis 17.40 Uhr.

 

Herr Kissing informierte den Rat, dass die Rücksprache zu keinen Veränderungen in den Posi­tionen der Fraktionen geführt habe.

 

Frau Dyduch begrüßte die interfraktionelle Abstimmung, die gezeigt habe, dass man in einigen Inhalten nicht weit voneinander entfernt sei. Die SPD-Fraktion verfolge jedoch weiterhin die be­reits ausgeführte Beschlusslinie.

 

Für das Abstimmungsverfahren schlug der Bürgermeister vor, zunächst über die Punkte 1.1 bis 2.2, danach über den Antrag der CDU-Fraktion zur Wiederholung der Anmelderunde und letzt­lich über den Punkt 2.3 des Beschlussvorschlages abzustimmen. Der Rat zeigte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.