Sitzung: 27.09.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 060/2011
Herr Hasler führte aus, dass in einem Gebührenhaushalt grundsätzlich jede Abweichung vom kalkulierten Ergebnis nicht erfreulich, eine exakte Kalkulation bei einer gebührenfinanzierten Einrichtung wie dem Rettungsdienst jedoch nicht möglich sei.
In diesem Zusammenhang fragte er nach der Möglichkeit, den Überschuss im Interesse der Gebührenstabilität nicht nur im nächsten sondern in den nächsten zwei Jahren zurückzugeben.
Herr Hupe sagte zu, diese Anregung mitzunehmen.