Herr Hasler führte aus, dass in einem Gebührenhaushalt grundsätzlich jede Abweichung vom kalkulierten Ergebnis nicht erfreulich, eine exakte Kalkulation bei einer gebührenfinan­zierten Einrichtung wie dem Rettungsdienst jedoch nicht möglich sei.

In diesem Zusammenhang fragte er nach der Möglichkeit, den Überschuss im Interesse der Ge­bührenstabilität nicht nur im nächs­ten sondern in den nächsten zwei Jahren zurückzugeben.

 

Herr Hupe sagte zu, diese Anregung mitzunehmen.