Sitzung: 13.09.2011 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 059/2011
Beschlussempfehlung:
1.1
Die Ausschüsse des Rates der Stadt Kamen und der Rat nehmen den Schulentwicklungsplan (SEP) 2011 - 2016 zur Kenntnis.
1.2
Der vorgelegte SEP bildet die Grundlage weiterer schulpolitischer Planungen.
1.3
Einzelne Entwicklungen in den Schulformen sind zu gegebener Zeit vorzutragen und parlamentarisch zu entscheiden.
1.4
Der Schulraum an den städt. Schulstandorten ist weiterhin vorzuhalten, um auf zukünftige kommunal- und/oder landespolitische Entwicklungen reagieren zu können. Die Entwicklung in der Offenen Ganztagsgrundschule ist zu beobachten.
2.1
Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung wird die maximale Zügigkeit der Grundschulen ab dem Schuljahr 2011/12 in Korrektur des Beschlusses des Rates vom 26.04.2007 wie folgt festgelegt:
Friedrich Ebert Schule |
3-zügig |
Diesterwegschule |
3-zügig |
Eichendorffschule |
2-zügig |
Jahnschule |
2-zügig |
Astrid-Lindgren-Schule |
3-zügig |
Südschule mit kath. Bekenntnisstandort |
3-zügig |
2.2
Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen
an der Friedrich-Ebert-Schule und an der Jahnschule einen weiteren Zug
zuzulassen.
Abstimmungsergebnis: bei einer
Gegenstimme mehrheitlich angenommen
Beschlussempfehlung:
2.3
Wenn nach dem geltenden Schulrecht (unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes und unter Ausschöpfung der maximalen Bandbreite) im Schulverbund Kamen-Heeren-Werve die 3-Zügigkeit nicht erreicht wird, sind die zwei zu erwartenden Eingangsklassen an der Stammschule zu beschulen.
Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Eckardt erklärte einleitend, dass der Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2011 – 2016 den Fraktionen und Ausschussmitgliedern für eine umfassende Beratung vor einiger Zeit zugegangen sei. Der Schulentwicklungsplan baue auf das im Jahr 2005 verabschiedete Schulgutachten auf. Die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage sei gut strukturiert und nunmehr stehe die schulfachliche Beratung an.
Herr Klanke betonte, dass der vorgelegte Schulentwicklungsplan eine Grundlage für die weitere Planung der Schullandschaft in Kamen gebe und zeige, dass die Stadt Kamen über ein gutes Schulraumangebot verfüge, das auch nach Schließung der Glückaufschule in Kamen-Mitte ausreichend sei. Dieses gelte nicht nur für die Primarstufe, sondern auch für die Sekundarstufe. Aufgrund sinkender Schülerzahlen nicht mehr benötigter Schulraum werde richtigerweise für Differenzierungs- und Förderangebote der Schulen sowie für weitere schulische Entwicklungen genutzt. Die Stadt Kamen sehe er für die Zukunft daher gut gerüstet. Die gute pädagogische Qualität der Schulen sei in den letzten Jahren auch durch die von der Bezirksregierung durchgeführten Qualitätsanalysen bestätigt worden.
Der Schulentwicklungsplan belege eindrücklich, so Frau Möller, die gravierenden Gesetzesänderungen
in den letzten 5 Jahren, die auch zu einer erheblichen Belastung für die
Lehrkräfte geführt haben. Insoweit sei ein besonderer Dank für die geleistete
Arbeit zu entrichten. Für die Zukunft seien die Auswirkungen aus der Inklusion
und der Einführung der Sekundarschule zu beobachten.
Zur vorliegenden Beschlussvorlage und dem Schulentwicklungsplan ergeben sich
aus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN einige Fragestellungen. Sie
vermisse eine Beschlussfassung zur möglichen Bildung von
Schuleinzugsbereichen. Hier gehe die Beschlussvorlage lediglich in Sachverhalt
und Begründung auf die Thematik ein.
Weiterhin sei ggf. zu überdenken, ob der Stellungnahme der Diesterwegschule zur
Festlegung der Zügigkeit der Schule auf 3 plus 1 in der Schuleingangsphase
gefolgt werden könne. Die Diesterwegschule habe in den letzten zwei Jahren
sogar 4 Klassen im 1. Schuljahr gebildet. Hier zeige sich, dass der Elternwille
nach Schließung der Glückaufschule wohl aufgrund der Verkehrsanbindung eher
zur Diesterwegschule als zur Friedrich-Ebert-Schule tendiere.
Hinsichtlich der Festlegung der Zügigkeit der Jahnschule bat sie um Auskunft,
ob eine im Einzelfall notwendige Zulassung eines weiteren Zuges innerhalb der
derzeit genutzten Schulräume möglich sei, oder ob dann auf Räume der
Kindertageseinrichtung „Gänseblümchen“ zurückgegriffen werden müsse.
Kritisch sehe sie, dass die Verwaltung über eine Mitteilung im Ältestenrat die Fraktionen darüber unterrichtet habe, dass in diesem Jahr auf eine Beschulung am Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule verzichtet werde. Hier sei eine breitere Information erforderlich. Das weitere Verfahren zum Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule sollte nunmehr klar entschieden werden, um auch den Eltern eine verlässliche Grundlage zu geben.
Bei der Gesamtschule sei gegebenenfalls zu überdenken, die Zügigkeit aufgrund
der zahlreichen Abweisungen in den letzten Jahren auf 7 Züge festzulegen, da
dieses offensichtlich dem Elternwille entspreche.
Abschließend bat Sie um Erläuterung der auf Seite 21 und 22 dargestellten Schülerzahlen in integrativen Lerngruppen.
Herr Brüggemann
antwortete, dass die Verwaltung in der Vergangenheit deutlich gemacht habe,
dass ihr die aufgrund landesrechtlicher Vorgaben zum Schuljahr 2008/09 erfolgte
Abschaffung der Schulbezirke missfalle, da hiermit ein Steuerungsinstrument
verloren gegangen sei. Das seit diesem Zeitpunkt erfolgte Schulwahlverhalten
habe aber gezeigt, dass sich dieses überwiegend an den räumlichen Gegebenheiten
gehalten habe. Insoweit nehme die Stadt Kamen die durch das 4.
Schulrechtsänderungsgesetz eröffnete Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche bilden
zu können, nicht wahr. Eine Steuerung erfolge über die Zügigkeit.
Nach Aufgabe der Glückaufschule sei zu erwarten gewesen, dass eine gleichmäßige
Orientierung hin zur Diesterwegschule, der Friedrich-Ebert-Schule und der
Südschule erfolge. Eine massive Orientierung hin zur Diesterwegschule sei mit
der Festlegung der Zügigkeit auf 3 Züge zu verhindern. Die Verwaltung habe die
auf Konferenzbeschluss ergangene Stellungnahme der Diesterwegschule und die
dagegensprechenden Gründe ausführlich dargelegt. Die schulintern zu regelnde
Organisation der Schuleingangsphase im Rahmen der Raumkapazitäten werde durch
die Schulaufsicht begleitet.
Die Festlegung der Zügigkeit der Jahnschule und die mögliche Zulassung eines weiteren Zuges gebe die alte Beschlusslage vom 26.04.2007 wieder. Ein im Einzelfall erforderlicher weiterer Zug könne in den vorhandenen Schulräumen beschult werden. Insoweit sei die Kindertageseinrichtung nicht betroffen.
Hinsichtlich der Beschulung am Teilstandort der
Astrid-Lindgren-Schule in Heeren-Werve wies Herr Brüggemann auf die
demografische Entwicklung hin. Die Bildung eines Grundschulverbundes und die
Weiterführung der Schule In der Mark als Teilstandort der
Astrid-Lindgren-Schule sei erfolgt, um im Ortsteil ein Schulangebot erhalten zu
können. Zum Schuljahr 2012/13 seien nach den bekannten Daten jedoch nur 55
Kinder in Heeren-Werve einzuschulen. Insoweit werde die Beschulung der zwei zu
erwartenden Eingangsklassen nach Abstimmung mit der Schulaufsicht und der
Schulleitung aus pädagogischer und schulorganisatorischer Sicht an der Stammschule
erfolgen. Der Teilstandort werde weiterhin angeboten, wenn mehr als 2 Züge am
Grundschulverbund zu bilden seien. Eine Klassenbildung am Teilstandort könne
im übernächsten Schuljahr wieder möglich sein. Danach müsse jedoch eine finale
Diskussion über den Fortbestand des Teilstandortes geführt werden.
Herr Brüggemann erklärte weiterhin, dass bei der laufenden Anmelderunde zum
Schuljahr 2012/13 der Teilstandort noch auf der Liste der Schulstandorte
gestanden habe, jedoch die Eltern in dem von der Verwaltung zugesandten
Anschreiben darauf hingewiesen wurden, dass es nach Abstimmung mit dem Schulamt
für den Kreis Unna und der Schulleitung nach der Datenlage zu keiner
Klassenbildung am Teilstandort kommen werde. Er wies darauf hin, dass über die
aktuellen Anmeldungen noch keine Informationen gegeben werden könnten, da erst
40 – 50 % Rückmeldungen vorliegen würden.
Herr Brüggemann wies nochmals darauf hin, dass der Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule auf Dauer nicht gehalten werden könne.
Eine Anhebung der Zügigkeit der Gesamtschule auf 7 Züge sei, so Herr Brüggemann, in dem vorhandenen Schulraum nicht möglich. Er verwies auf die bestehenden Verabredungen zwischen Gesamtschule und Realschule über die Nutzung des Schulraumes im Schulzentrum. Eine massive Änderung störe den Schulfrieden.
Abschließend erklärte Herr Brüggemann, dass von dem vorgelegten Schulentwicklungsplan die Botschaft ausgehe, dass auch unter den Bedingungen des Nothaushaltes kein städtischer Schulraum abgebaut werde.
Eingehend auf die im Schulentwicklungsplan dargestellten Schülerzahlen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung erläuterte Herr Güldenhaupt, dass zum Schuljahr 2011/12 an der Hauptschule und der Realschule für 10 Schülerinnen und Schüler je eine integrative Lerngruppe eingerichtet worden sei. In den Vorjahren seien bereits an der Hauptschule integrative Lerngruppen eingerichtet worden, so dass die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in integrativen Lerngruppen höher sei.
Nunmehr würden, so Herr Kampmann, in 5 Lerngruppen 25 Schülerinnen und Schüler an der Hauptschule und der Realschule integrativ beschult.
Herr Eisenhardt sagte, dass der von der Verwaltung vorgelegte Schulentwicklungsplan gut auf das Schulgutachten des Jahres 2005 aufbaue. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei die Nichteinführung der Schulbezirksgrenzen zu begrüßen. Einen Knackpunkt bilde die Situation der Grundschulverbünde. Die CDU stehe zu beiden Grundschulverbünden mit den jeweiligen Teilstandorten. Er teile die Meinung der Verwaltung nicht, dass eine Beschulung am Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule insbesondere zum Schuljahr 2012/13 nicht mehr erfolgen solle. Hier werde für den Teilstandort ein Tod auf Raten eingeläutet. Wie er aus Elterngesprächen erfahren habe, seien diese stark verunsichert. Die in der Argumentation der Verwaltung eingebrachten ehemaligen Schulbezirksgrenzen seien nicht relevant. Im Hintergrund habe die Verwaltung anscheinend immer eine Schließungsabsicht verfolgt. Das Thema sei im Ausschuss ausgesessen worden.
Er könne sich vorstellen, dass an der Astrid-Lindgren-Schule zwei jeweils einzügige Standorte fortgeführt werden. Landespolitischer Wille bei der Bildung von Schulverbünden sei es, so Herr Eisenhardt, dass einzügige Schulen erhalten bleiben. Als Vergleich könne der Schulverbund der Südschule herangezogen werden. Auch hier werde in absehbarer Zeit eine Beschulung an zwei einzügigen Standorten erfolgen.
Weiterhin sollte bei einer Schließungsentscheidung berücksichtigt werden, dass auch mit Blick auf die inklusive Beschulung eine Korrektur der Klassenfrequenzrichtwerte durch das Land zu erwarten sei.
Herr Eisenhardt beantragte, über den Punkt 2.3 des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.
Weiterhin bat er um Mitteilung, wie sich die Situation an der Glückaufschule entwickle, nachdem nunmehr noch 2 Klassen beschult würden. Im Übrigen könne er sich einer Änderung der Zügigkeitsregelung für die Diesterwegschule im Einzelfall anschließen.
Abschließend betonte Herr Eisenhardt nochmals die Bedeutung des Teilstandortes der Astrid-Lindgren-Schule für die wohnortnahe Versorgung und Entwicklung des Ortsteils Werve.
Herr Eckardt wies den Vorwurf eines Aussitzens des Themas Teilstandort Astrid-Lindgren-Schule weit von sich. In den letzten Jahren sei im Schul- und Sportausschuss intensiv über die weitere Entwicklung diskutiert worden. Außerdem sei ein Vergleich mit dem Schulverbund der Südschule aufgrund des dort vorhandenen Bekenntnisstandortes nicht möglich.
Auf Nachfrage von Herrn Brüggemann, ob durch die von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vorgetragenen Anregungen zur Zügigkeitsregelung formal Änderungsvorschläge zu den Beschlussvorschlägen Punkt 2.1 und 2.2 gestellt worden seien, erklärten sowohl Frau Möller als auch Herr Eisenhardt, dass dieses nicht der Fall sei.
Herr van Lück bat um Auskunft darüber, wie sich die Situation hinsichtlich der Bildung von integrativen Lerngruppen an der Gesamtschule und dem Gymnasium darstelle, nachdem nunmehr diese Gruppen bisher nur an der Hauptschule und an der Realschule eingerichtet worden seien. Weiterhin bat er um Mitteilung, ob die Käthe-Kollwitz-Schule als Kompetenzzentrum die Begleitung der integrativen Lerngruppen leisten könne.
Wie bereits in der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses berichtet, so Herr Brüggemann, sei die Einrichtung von integrativen Lerngruppen in Gesprächen mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht abgestimmt worden. Von einer Einrichtung an der Gesamtschule zum Schuljahr 2011/12 sei aufgrund der hohen Anzahl von Abweisungen in der Anmelderunde abgesehen worden. Auch das Gymnasium werde sich der inklusiven Beschulung stellen müssen. Aufgrund der hohen Anforderungen seien hier aber auch noch Gespräche mit der Schulaufsicht zu führen. Für das nächste Schuljahr sei eine jahresbezogene Entscheidung zu treffen.
Mit Aufnahme der Käthe-Kollwitz-Schule in der Pilotphase zum Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung, erklärte Herr Kampmann, sei die Lehrerstellenanzahl fix auf den vorherigen Stand eingefroren worden. Die Lehrerstellenanzahl bemesse sich dabei auf die vorher an der Förderschule beschulten 180 Schülerinnen und Schüler. Nunmehr besuchten 117 Schülerinnen und Schüler die Schule.
Die Gesamtzahl der zu fördernden Schüler habe sich nicht verändert. Insoweit sei eine personelle Abdeckung der integrativen Lerngruppen gewährleistet. Auch die notwendige fachliche Kompetenz sei als Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung gegeben.
Die weitere Entwicklung der Förderschulen und Kompetenzzentren werde sich nach Aussage von Herrn Kampmann bis 2013 klären.
Frau Schaumann erklärte, dass sie dem Schulentwicklungsplan und der Beschlussvorlage relativ umfassend zustimmen könne. Aber auch aus ihrer Sicht sei die weitere Entwicklung der Schulverbünde und deren Teilstandorte anders zu bewerten. Eine Unterbringung des Bekenntnisstandortes der Südschule im Schulgebäude der Stammschule sei im Schulentwicklungsplan auch bei einer einzügigen Stammschule nicht vorgesehen. Insoweit könne dieses auch für den Schulverbund Astrid-Lindgren-Schule gelten. Der Elternwille sei entscheidendes Kriterium.
Herr Brüggemann wies nochmals auf die unterschiedlichen Positionen zu einem Bekenntnisteilstandort hin. Die in den nächsten Jahren zu erwartenden Schülerzahlen in Heeren-Werve sprächen für sich, wobei eine relevante Fluktuation nicht zu erwarten sei. Aufgrund der räumlichen Zuordnung sei bei den Anmeldungen zu erwarten, dass die Schulleitung erneut Schülerinnen und Schüler dem Teilstandort zuweisen muss, um dort eine Klassenbildung zu ermöglichen. Er frage sich, wie hierbei der Elternwille einzusortieren sei. Die von der Verwaltung vorgelegten Zahlen bildeten die Realität ab.
Durch den vorgelegten Entwurf des Schulentwicklungsplanes würden nach Auffassung von Herrn Bucek lediglich Zahlen aus bisherigem Anmeldeverhalten fortgeschrieben. Sich aus zukünftigen Entwicklungen wie der Inklusion ergebenden Tendenzen seien nicht ausreichend berücksichtigt. Auch Aussagen über die Qualität und Anzahl der Schulabschlüsse seien nicht enthalten. Bei der Hauptschule sei die landesweit sinkende Schülerzahl für diese Schulform außer Acht gelassen worden. Die Bildung integrativer Lerngruppen habe nicht nur Auswirkungen auf einen erhöhten Bedarf an Schulraum, sondern bedinge auch eine behindertengerechte Einrichtung und Ausstattung. Vernachlässigt werde der Elternwunsch nach integrativen Schulformen. Er vermisse ein klares Bekenntnis zu einer nicht auf Selektion ausgerichteten Schullandschaft.
Herr Klanke entgegnete, dass die Schullandschaft in Kamen dem Elternwille entspreche. Durch DIE LINKE / GAL würden im Übrigen die durch den Schulträger im Schulentwicklungsplan abzubildenden Aufgaben mit den Aufgaben der inneren Schulorganisation vermischt. Er verwies nochmals darauf, dass die gute Arbeit der Kamener Schulen durch die Qualitätsanalysen aber auch durch den Übergang von Schule und Beruf bestätigt würden.
Auf Ebene der Landespolitik sei mit dem vereinbarten Schulkonsens den Schulen ein verlässlicher Rahmen für die nächsten Jahre gegeben. Dieser verlässliche Rahmen werde auch in Kamen geboten.
Die SPD-Fraktion stehe zur Inklusion, es sei daher richtig, dass frei werdender Schulraum auch hierfür zur Verfügung gestellt werde.
Hinsichtlich des Teilstandortes der Astrid-Lindgren-Schule machte Herr Klanke auch noch einmal die Unterschiede zum Schulverbund mit Bekenntnisstandort deutlich. Eine Beibehaltung des Teilstandortes bedeute neben der Gewährleistung der pädagogischen Arbeit insbesondere für die Schulleitung einen hohen Organisations- und Koordinationsaufwand. Eine Fortführung sei unter den gegebenen Bedingungen nicht vertretbar.
Die Position der SPD-Fraktion zum Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule sei durch Herrn Klanke, so Herr Eisenhardt, nunmehr endlich klar dargestellt worden. Sie stehe für Aufwand, Organisation und Kosten. Für die CDU-Fraktion seien hingegen der Elternwille und die Entwicklung der Kinder, aber auch die Entwicklung des Ortsteils wichtig. Sie stehe zur Schulvielfalt und alle Schulformen und Schulstandorte.
Nach Auffassung von Frau Möller sei es wichtig, dass nunmehr Klartext über die Zukunft des Teilstandortes geredet werde. Es müsse klar sein, dass es ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich sei, den Teilstandort aufrecht zu erhalten. Sie hätte sich im Vorfeld der diesjährigen Anmelderunde eine andere Kommunikation gewünscht. Ihre Fraktion werde dennoch dem Beschlussvorschlag Pkt. 2.3 der Verwaltung zum Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule folgen.
Herr Eckardt stellte nochmals klar heraus, dass in den letzten Jahren mehrfach die Entwicklung des Teilstandortes der Astrid-Lindgren-Schule im Schul- und Sportausschuss stets transparent und mit Zahlen hinterlegt angesprochen worden sei.
Durch die Verwaltung seien, erklärte Herr Brüggemann, in der diesjährigen Anmelderunde 342 Haushalte angeschrieben worden. In dem Anschreiben habe die Verwaltung, das er auszugsweise wörtlich zitiere, darauf hingewiesen, dass es aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen leider keine verlässliche Perspektive für die Erhaltung des Teilstandortes an der Lenningser Straße gebe. Mit Blick auf die zu erwartende 2-Zügigkeit werde die Beschulung der zwei zu erwartenden Eingangsklassen nach Abstimmung mit dem Schulamt für den Kreis Unna und der Schulleitung an der Stammschule erfolgen.
Für das Schuljahr 2013/14 werde die Verwaltung den Teilstandort erneut zur Anmeldung anbieten, da dann für den Ortsteil Heeren-Werve insgesamt erneut eine Dreizügigkeit möglich sei.
Herr Heidler entgegnete auf den Redebeitrag von Herrn Eisenhardt, dass er ein Statement der SPD-Fraktion zum Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule eingefordert habe und Herr Klanke hier eindeutig Stellung bezogen habe. Er warf Herrn Eisenhardt vor, dieses Statement nun unzulässigerweise zu verkürzen. Herr Klanke habe darauf hingewiesen, dass insbesondere die pädagogische Arbeit an der Schule ein wichtiges Entscheidungskriterium sei.
Darüber hinaus seien bei einer Zuweisung von Schülerinnen und Schülern aus Heeren an den Teilstandort die Argumente der CDU-Fraktion „kurze Beine, kurze Wege“ und der Elternwille nicht immer vereinbar.
Herr Eisenhardt wies darauf hin, dass nach seinen Informationen der Ortsteil Heeren-Werve aufgrund der Situation bereits schon jetzt Kinder an die Nachbargemeinde Bönen verliere. Er betonte nochmals, dass der Elternwille entscheidend sei.
Am Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule werde pädagogisch gute Arbeit geleistet. Es sei sicherlich für die Schulleitung eine schwierige Koordinationsaufgabe, die Beschulung an beiden Standorten zu gewährleisten. Im Vordergrund dürfe bei einer Entscheidung über den Teilstandort jedoch nicht der organisatorische Aufwand stehen. Der Teilstandort sei wichtig für den Ortsteil Werve. Es gebe genug Möglichkeiten zur Steuerung.
Auf Nachfrage von Herrn Fuhrmann über den im Schulentwicklungsplan dargestellten Umsetzungsstand der Prioritätenliste Bau (S. 26 und 27) und der hier festzustellenden Differenzen zwischen dem jeweils im Jahr 2005 festgestellten Finanzbedarf und dem Ergebnis bzw. der Fortschreibung teilte Herr Höper mit, dass der Finanzbedarf 2005 aus den zum Schulgutachten durch den Gutachter ermittelten Werten resultiere. In der Umsetzung beziehungsweise nach aktuelleren Planungen würden sich Abweichungen ergeben, da der Gutachter im Rahmen des Gutachtens nicht alle Aspekte bewerten konnte. Ein Teil des zum damaligen Zeitpunkt ermittelten Maßnahmebedarfs sei zwischenzeitlich auch im Rahmen der baulichen Unterhaltung abgearbeitet worden, könne jedoch nicht im Detail beziffert werden. Die in der Prioritätenliste Bau mit der Priorität 5 belegte Maßnahme zur Erneuerung der Elektroinstallation am Schulzentrum werde in den nächsten Jahren in die Produktplanung einzuarbeiten sein.