Frau Schaffrin-Runkel berichtete, dass die Jobcenter nach einem neuen Gesetz dazu ver­pflichtet seien, die Stelle einer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) einzurichten und dass sie diese neue Stelle seit Anfang des Jahres 2011 innehabe. Ihre Auf­gabe sei es die gemeinsamen Einrichtungen in Fragen der Gleichstellung zu unterstützen und zu beraten. Parallel hierzu gebe es beim Jobcenter Kreis Unna ebenfalls eine Gleichstellungsbe­auf­tragte, die ausschließlich für interne Belange zuständig sei und als Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fungiere. Anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als An­lage beigefügt ist, erläuterte sie ihre Aufgaben beim Jobcenter Unna. Anschließend stellte sie gemeinsam mit Frau Materna, Fallmanagerin und Betreuerin des Projektes „Gute Arbeit für Allein­erziehende“, die Angebote zur beruflichen Förderung von Frauen im SGB II-Bezug vor. Die Folien sind der Niederschrift ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Bezogen auf die Folie „Zahlen und Fakten (II)“gab Herr Karnas zu bedenken, dass seiner Mei­nung nach ein fehlender oder schlechter Bildungsabschluss schwerer wiege als das Themenfeld „Migrationshintergrund“.

 

Herr Rickwärtz-Naujokat erkundigte sich, ob die Teilnehmerinnen des Alleinerziehenden-Pro­jektes auf qualifizierte Arbeitsstellen vermittelt werden können oder ob es sich bei der Vermitt­lung um 400 Euro-Jobs handelt.

 

Frau Materna gab hierzu an, dass von 450 Teilnehmerinnen, 115 Frauen eine sozialversiche­rungspflichtige Beschäftigung aufnehmen konnten und 80 in Mini-Jobs vermittelt wurden. Wich­tig sei für die Frauen erst einmal einen Fuß in die Tür zu bekommen.

 

Frau Mann ergänzte, dass für die Frauen ein hohes Maß an Unterstützung und Begleitung not­wendig sei.

 

Frau Materna führte aus, dass bei den Frauen viele Vermittlungshemmnisse vorhanden seien und sie fast eine „Rund-um-Betreuung“ brauchen. Die häufigsten Hemmnisse seien Schulden­problematik, Kinderbetreuung und häusliche Gewalt. Sie betonte, dass das Projekt auf Freiwillig­keit basiere und bei Nicht-Teilnahme weder Zwang noch Sanktionen erfolgen.

 

Auf die Frage von Frau Kollmeier antwortete Frau Materna, dass 80 % der Langzeitarbeits­losen, Frauen mit Kindern im Alter bis zu 15 Jahren seien.

 

Frau Jung erkundigte sich nach den Vermittlungsergebnissen schwerbehinderter Frauen.

 

Frau Materna verwies auf den Beauftragten für Schwerbehinderte beim Jobcenter, da es für behinderte Frauen spezielle Maßnahmen gebe.

 

Als weitere Maßnahme für Frauen stellte Frau Schaffrin-Runkel das Projekt Teilzeitberufs­aus­bildung (TEP) vor, das über ESF-Mittel gefördert werde. Es gebe viele junge Frauen mit Kind, die gerne eine Ausbildung in Teilzeit, d.h. in ca. 75% der Regelausbildungszeit, absolvieren möchten. Hierfür werden Arbeitgeber gesucht, die einen Ausbildungsplatz in Teilzeit zur Verfü­gung stellen. Auch aus Kamen suche derzeit eine junge Frau eine solche Ausbildungsstelle.

Abschließend berichtete sie über eine einjährige Maßnahme im Pflegebereich kombiniert mit einem Deutschkurs, die im Mai gestartet sei. Sie bewertete diese Kombination zwischen fach­lichem Bereich und Sprache als sehr positiv, da die Frauen die Gelegenheit haben in den Pfle­ge­beruf „reinzuschnuppern“ und gleichzeitig die dazugehörigen Fachbegriffe zu erlernen. Bei Interesse bestehe anschließend die Möglichkeit einer Umschulung zur Sozialpflegeassistentin.

 

Herr Fuhrmann erkundigte sich ob gute Kooperationen mit der freien Wirtschaft existieren, und ob dort auch Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Materna gab an, dass über den Arbeitgeberservice des Jobcenters die Kontakte direkt in die Betriebe bestehen. Des weiteren gebe es Ausbildungsplätze bei Bildungsträgern oder die jungen Frauen bekämen über Praktika die Möglichkeit eine Ausbildung anzuschließen.

 

Frau Mann brachte ihre Sorge zum Ausdruck, dass die Bundesregierung eine Instrumenten­änderung plane und die Gefahr bestehe in einem Jahr kaum Angebote vorhalten zu können. Außerdem sei vorgesehen, dass die Begleitung und Unterstützung bei derartigen Maßnahmen und Projekten zum 01.04.2012 wegfalle.