Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Es erklärten sich keine Ausschussmitglieder für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me „zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm“ gem. § 2 (1) BauGB in den erweiterten Planungsgrenzen (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Nach Erlangung der Rechtskraft werden die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dyduch fragte rein informativ nach dem Umgang der Verwaltung mit einem Schreiben des Herrn Nieme zu dieser Thematik.

 

Herr Hupe machte deutlich, dass das Schreiben nicht als Antrag zu qualifizieren sei, es werde jedoch prüfend mit einbezogen. Er gab zu Bedenken, dass die Stadt in dieser Angelegenheit formal keine Entscheidungskompetenz habe.