ohne Beschlussfassung verwiesen


Entsprechend der Bitte von Frau Scharrenbach stellte zunächst Herr Brüggemann die den Aus­schussmitgliedern vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zum Sachantrag der CDU-Fraktion vor. Die Stellungnahme der Verwaltung ist im Ratsinformationssystem hinterlegt. Diese Stellungnahme sei mit Beteiligung des Gutachters erarbeitet worden.

 

Sodann begründete Frau Scharrenbach den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. Sie doku­mentiere damit den deutlichen Willen ihrer Fraktion, den LAP zu beeinflussen. In vieler Hinsicht erscheine der LAP zu unkonkret, insbesondere hinsichtlich der Planungen und der zeitlichen Abläufe. Konkret werde ein Lkw-Lenkungskonzept gefordert und zwar vor Realisierung der Span­ge. Die Beteiligung der Verwaltung im Rahmen des Lkw-Lenkungskonzeptes der Metropole Ruhr sei nicht bekannt gewesen. Die Meinung der Verwaltung zu den einzelnen Forderungen liege nun vor. Sie forderte die SPD-Fraktion zur Stellungnahme auf.

 

Die Lärmaktionsplanung sei grundsätzlich Sache des Rates, sagte Frau Dyduch. Statements der Fraktionen seien zu begrüßen. Trotz der kurzen Zeitspanne, die bestand, um den Antrag der CDU-Fraktion zu bewerten, habe ihre Fraktion diesen intensiv durchgearbeitet. Hier gelte der Grund­satz, dass Masse nicht gleichzusetzen sei mit Klasse. Wichtige Achsen wie Unnaer Straße und Lünener Straße seien erkannt worden. Planungen seien bereits vorbereitet, mit be­tei­ligten Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt und mit den erforderlichen Beschlüsse im Straßen­verkehrsausschuss bereits erste Weichen gestellt worden. Insgesamt hätten sich gute Prozesse entwickelt, die bereits konkretisiert werden konnten – auch in Bezug auf den LRP. In dem Antrag der CDU-Fraktion seien bereits bekannte und vielfach mit der CDU diskutierte Posi­tionen aufgegriffen worden. Die SPD-Fraktion stimme der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion in vollem Umfang zu.

 

Herr Kloß sprach sich für den vorliegenden LAP und die Stellungnahme der Verwaltung aus. Er fügte hinzu, dass gerade das Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der LAP hervorzuheben sei.

 

Frau Schaumann erklärte, dass sie sich bei einer heutigen Abstimmung ebenfalls enthalten werde, da auch sie sich vorher in ihrer Fraktion beraten möchte. Sie erkundigte sich, weshalb die Verwaltung dem Pkt. 11 des CDU-Antrages ablehne.

 

Herr Brüggemann verdeutlichte, dass von der CDU grundsätzlich die Errichtung eines Kreis­verkehrsplatzes im Bereich Henry-Everling-Straße / Heerener Straße gefordert werde. Dagegen sei eine Überplanung des Kreuzungsbereiches nach Auffassung der Verwaltung nur erforderlich, wenn es zur Errichtung eines Kreisverkehres auf der B 233 komme. Insofern werde Pkt. 11 an eine Bedingung geknüpft und nicht von vornherein als notwendig erachtet.

 

Hinsichtlich der Kurzfristigkeit erklärte Frau Scharrenbach, dass ihre Fraktion sich mit dem vor­gelegten Entwurf des LAP auseinandergesetzt habe und die Gelegenheit ausdrücklich einge­räumt wurde, Änderungsanträge einzubringen. Ihre Fraktion habe des Weiteren immer wieder eine integrative Verkehrspolitik gefordert, u. a. bereits 2009 in Zusammenhang mit der Spange und den erwarteten Verkehrsentwicklungen im Bereich der Dortmunder Allee. Die Erarbeitung von Gesamtkonzepten, die mit konkreten Planungen hinterlegt werden, werde von ihrer Fraktion gefordert. Sie bemängelte, dass die Verwaltung keinen Vertreter der Kreispolizeibehörde zur Frage der Prüfung Tempo 30 eingeladen habe. Darüber hinaus bat sie um Sitzungsunter­brechung, damit die weitere Vorgehensweise mit den anderen Fraktionen abgestimmt werden könne.

 

Über den LAP werde ohnehin der Rat entscheiden, erklärte Herr Brüggemann. Seitens der Ver­waltung sei der Bitte nicht gefolgt worden, einen Vertreter der Polizei einzuladen. Die Thematik sei aus dem Straßenverkehrsausschuss bekannt; dort nähmen Vertreter der Polizei regelmäßig an den Beratungen teil.

 

Frau Dyduch erklärte, dass das Statement der SPD bereits dargelegt wurde. Sie sehe keine Sinn­haftigkeit für eine Sitzungsunterbrechung, da zudem noch zwei Fraktionen Beratungsbedarf hätten und sich heute enthalten würden.

 

Herr Kloß erinnerte an die Fortschreibung des LAP und damit der Anpassungsmöglichkeit so­weit dies erforderlich sei. Geschwindigkeitskontrollen seien auch über technische Einrich­tungen möglich (z. B. Starenkasten).

 

Nach dieser eingehenden Diskussion fasste Herr Lipinski zusammen, dass aufgrund des Bera­tungsbedarfes in zwei Fraktionen (FDP u. Grüne) in dieser Sitzung des Planungs- und Umwelt­aus­schusses nicht über den Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt werde und die Entscheidung bis zur Sitzung von Hauptausschuss bzw. Rat vertagt werde.

 

Herr Brüggemann machte deutlich, dass dieses Vorgehen auch für den Sachantrag der Verwal­tung sowie den Beschluss des LAP gelte. Die Fraktionen einigten sich in der Sitzung auf diese Vor­gehensweise.