Zunächst erinnerte Herr Liedtke an die Einbringung des Entwurfes des LAP im Frühjahr 2011 und die dieser vorangegangenen umfangreichen Beratungen im Planungs- und Umweltaus­schuss sowie im Straßenverkehrsausschuss. Mit dem am 21.07.11 vorgesehenen Ratsbe­schluss werde der LAP 1. Stufe beschlossen. Ab 2012 folge dann die Bearbeitung der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung. Darüber hinaus bestünde eine Fortschreibungspflicht alle 5 Jahre, die ebenfalls eine Maßnahmenüberprüfung beinhalte. Auf Grundlage des LAP-Entwurfes habe der Straßenverkehrsausschuss bereits konkrete Maßnahmen für die Lünener und die Unnaer Straße beschlossen. Mit Umsetzung dieser Maßnahmen werde kumulativ eine Reduzierung des Lärms erwartet, wobei jedoch die Grenzwerte nicht erreicht oder gar unterschritten werden kön­nen. Für die Unnaer Straße werde durch den Bau der Spange eine noch größere Verkehrsbe­lastung, gerade auch durch Lkw erwartet. Eine Möglichkeit, die Lärmbelastung unterhalb der Grenz­werte für die Unnaer Straße zu erreichen, sei nur dadurch realisierbar, indem der Schwer­lastverkehr gänzlich aus der Unnaer Straße herausgenommen würde. Möglich sei dies tlw. durch einen Anschluss des Gewerbegebietes Zollpost über die Henry-Everling-Straße an die B 233 – wie bereits im LAP-Entwurf dargestellt. Eine Realisierung sei jedoch aufgrund der Eigen­tumsverhältnisse, Lage der Betriebsgebäude sowie der vorgefundenen Topografie als schwierig einzustufen. Eine Maßnahme mit deutlich höheren Realisierungschancen bestehe im Zuge der für 2012/2013 geplanten Sanierungsarbeiten von Straßen NRW an der B 233 mit dem Bau eines Kreisverkehrsplatzes Henry-Everling-Straße / B 233 / Unnaer Straße. Er verdeutlichte dies an­hand eines Planes (Präsentation S. 11 u. 12). Damit würden insbesondere auch die Lkw-Ver­keh­re aus der Unnaer Straße herausgenommen. Bei der anbaufreien Henry-Everling-Straße stelle sich diese Problematik nicht. Erste Gespräche mit Straßen NRW habe die Verwaltung zu dieser Planung geführt. Entsprechend der DTV-Werte von z. Zt. 30 T Fahrzeugen pro Tag er­scheine der 2-spurige Kreisverkehr leistungsfähig; dies sei jedoch noch durch eine gutachter­liche Berechnung nachzuweisen. Durch den Anschluss von 2 kommunalen Ästen an den Kreis­verkehr sei eine kommunale Kostenbeteiligung zu erwarten. Bei geschätzten Kosten für den Kreis­verkehr in Höhe von circa 500 T€ sei grob gerechnet von einem kommunalen Eigenanteil im 5-stelligen Bereich auszugehen. In diesem Zusammenhang wäre nochmals die Anbindungen Henry-Everling-Straße / Heerener Straße und Unnaer Straße / Dortmunder Allee zu betrachten. Das Gewerbegebiet Henry-Everling-Straße werde besser erschlossen, kürzere Wege seien zu­rückzulegen, Nutzungsbeschränkungen zeitlicher Art könnten entfallen, die Unnaer Straße wer­de mit deutlich weniger Verkehr belastet. Insgesamt würden sich diese Maßnahmen positiv auf den LAP und den Luftreinhalteplan (kurz: LRP) auswirken. Die Verwaltung schlage vor, diese Maßnahmen in den LAP, S. 65, aufzunehmen. Diese Maßnahme werde damit eine Rechts­wir­kung entfalten. Rat und Verwaltung sei es damit möglich, mit entsprechendem Nachdruck eine Umsetzung gegenüber dem Straßenbaulastträger einzutragen. Die Idee sei erst vor einer Woche aufgekommen, deshalb erfolge erst jetzt die Unterbreitung des Vorschlages, nachdem erste Gespräche mit Straßen NRW durchaus positiv verlaufen seien. Grundsätzlich sei die Maß­nahme förderfähig, aber auch hierzu seien noch Einzelheiten mit dem Fördergeber abzu­stim­men und entsprechende Anträge zu stellen.